Hallo zusammen,
bin das erste Mal in diesem Forum. Habe nur eine Frage. Wir haben letztes Jahr eine Garage separat gemietet. Jetzt haben wir am 6.12.06 eine Mieterhöhung zum 01.01.07 erhalten. Ich war mir aber sicher,dass auch Garagenmietvertäge dem deutschen Recht unterliegen,und somit die Miete erst nach 1 Jahr erhöht werden darf. Das wäre bei uns zum April diesen Jahres. Habe Widerspruch eingelegt und von meinem Vermieter zu hören bekommen, dass ich ja kündigen könnte, wenn ich weiter an meinem Widerspruch festhalten würde?!
Hat mein Vermieter jetzt Recht und kann er uns so einfach mit Kündigung drohen?
Danke!
Mieterhöhung - Hat mein Vermieter jetzt Recht und kann er uns so einfach mit Kündigung drohen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
.. die allererste frage ist ja immer: was ist denn in dem gesonderten mietvertrag für die garage geregelt?
. im übrigen ist die darstellung mir nicht verständlich: 'von meinem Vermieter zu hören bekommen, dass ich ja kündigen
könnte, wenn ich weiter
... ???
Im Mietvertag steht dazu leider nichts drin.
Mein Vermieter schreibt folgendes:
Sollten Sie weiter an Ihrem Einspruch gegen die Mieterhöhung fetshalten, steht es Ihnen frei das Mietverhältnis fristgerecht zu beenden.
Buffy
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Wenn es ein gesonderter Mietvertrag ist, fŠllt der sicherlich nicht unter das Wohnraummietrecht, sondern eher unter gewerblicher Mietvertrag. Daher denke ich eher, dem VM obliegt die fristgerechte KŸndigung. Es ist natŸrlich lŠcherlich, dass der VM darauf hinweist, dass der Mieter kŸndigen kann, er kann ja nicht zur KŸndigung nštigen.
-----------------
"MfG
Susanne"
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