Mieterhöhung

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)
Mieterhöhung

Hallo Forum,

wir haben heute ein Schreiben von unserem Vermieter erhalten mit Datum vom 31.01. (war aber erst heute im Briefkasten).

Mieterhöhung um 10 % auf 815,- EUR zum 1.3.
...
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die Erhöhung. Es ist die zweite in 10 Jahren ...

Es handelt sich aber um einen Mietvertrag von 2000, Mietdauer 5 Jahre (Endet lt. Vertrag zum 30.09.05) - kein Staffelmietvertrag.

Der Vermieter kann doch nicht einfach zwischendurch die Miete erhöhen.

Was ist zu tun? Widerspruch - weil auf jeden Fall zu kurzfristig, gilt hier noch das alte Mietrecht oder schon das neue Mietrecht??

Vielen Dank für Antworten, wenn ihr mehr Infos braucht dann kurze Meldung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Prinzipiell kann der Vermieter natürlich schon die Miete zwischendurch erhöhen.

Dabei muss er sich aber an bestimmte Vorschriften halten und das hat er hier offensichtlich nicht getan.

1. Eine Mieterhöhung die heute eingetroffen ist, ist frühestens zum 01.05. möglich
2. Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen, z.B. durch einen Mietspiegel oder 3 Vergleichswohnungen


Rechtlich gesehen kannst Du das Schreiben ignorieren. Eine Mieterhöhung wird nur dann gültig, wenn der Mieter zustimmt. Sollte der Mieter nicht zustimmen (sich nicht melden), muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen. Damit wird er aber nicht durchkommen, weil er grundlegende Formvorschriften in seinem Mieterhöhungsverlangen nicht beachtet hat.

Bezüglich der Mieterhöhung gilt auf jeden Fall das neue Mietrecht.

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