Mieterhöhung - Wieso braucht die Wohnbaugenossenschaft meine Einwilligung?

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heinzelmännchen2
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterhöhung - Wieso braucht die Wohnbaugenossenschaft meine Einwilligung?

Hallo,

ich habe ein Schreiben von meiner Wohngenossenschaft erhalten, indem eine Mieterhöhung ab dem 01.01.2008 angekündigt wird. Was mich stutzig macht ist, dass um mein Einverständnis hierzu gebeten wird. Es wurde auch ein Formular mitgeschickt, das ich nur noch unterschreiben müsste, dass ich der Mieterhöhung zustimme. Wieso braucht die Wohnbaugenossenschaft meine Einwilligung? Es ist möglich, dass ich bald AlG2 beantragen muss - kann ich Probleme mit der Arge bekommen, wenn ich einer Mieterhöhung zustimme?

Vielen Dank schon mal!

VG

Sandra

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harteknut
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgendes ist wichtig (finde ich):

Du hast einen Vertrag mit Deinem Vermieter geschlossen, die Konditionen sind beiden Vertragspartnern bekannt.

Eine Mieterhöhung ist eine Vertragsänderung. Da man Verträge nicht einseitig ändern kann, müssen beide Partner zustimmen.
Solltest Du also nicht zustimmen, wird die Miete auch nicht erhöht.

ABER:
Der Vermieter kann (und sollte sowieso) seine Mieterhöhung begründen. Liegen plausible Gründe vor und gab es in den letzten Jahren keine deutlichen Mieterhöhungen und liegt die Miete nicht weit über Ortsmittel und und und...
... dann kann er von Dir die Zustimmung erzwingen.

Ziehst Du also irgendwo ein, wos eh teuer ist und nach einem Monat wird die Miete nochmal deutlich erhöht, dann kansnt Du Dich guten Gewissens querstellen.

Wohnst Du schon länger zu einer geringen Miete und es kommt eine moderate Mietanpassung, dann wirst Du da nix machen können.

Freundlich grüßt
der Simon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heinzelmännchen2
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

da dies die erste Mieterhöhung ist und ich schon ein paar Jahre in der Wohnung lebe, ist das dann wohl alles in Ordnung.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Miete darf maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Ein Mietspiegel oder ein Auszug daraus sollte als Begründung beigefügt sein. Falls das nicht so ist, solltest Du noch einmal die Begründung, die für die Mieterhöhung gegeben wurde, hier wiedergeben.

Wohnungsgenossenschaften kennen sich aber in der Regel mit derartigen gesetzlichen Bestimmungen aus.

Ob Du Probleme mit der Arge bekommst, hängt von der Höhe der Miete zum Zeitpunkt der Antragstellung ab. Wenn die von der Arge vorgesehenen Höchstgrenzen überschritten werden, dann kann es sein, dass ein Umzug verlangt wird.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was aber kein Grund ist, einer berechtigten Mieterhöhung nicht zuzustimmen.
Dann wird es nämlich noch teurer.
Und davon hat die Arge auch nichts und kann es auch nicht verlangen.

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