Mieterhöhung - Warmmiete

14. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieterhöhung - Warmmiete

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich wohne seit Juli 2004 in einer Wohnung und zahle eine Warmmiete. Im Februar kam mein Vermieter zu mir und meinte die Miete müßte um 15 Euro erhöht werden da er mit den Heizkosten nicht hin käme, ob es wahr ist sei mal dahingestellt. Ich habe daraufhin 15 euro mtl. mehr gezahlt und auch eine Nachzahlung für das letzte Jahr vorgenommen.

Nun habe ich gekündigt und ziehe Ende des Monats aus. Da ich bisher die Heizung noch nicht an hatte oder sehr selten denke ich, dass ich einen Teil der Heizkosten erstattet bekommen müsste, das hat er mir auch zugesichert wenn denn weniger geheizt wird. Ich bin mir jedoch sicher, dass er keinen Cent rausrücken wird nach dem Auszug.

Nun meine Frage, kann ich ihn auf eine Rückzahlung drängen? Dazu kommt, ich habe keine schriftliche Vereinbarung wegen der erhöhten Miete mit ihm getroffen, ist die Zahlung also überhaupt rechtens?

Danke für die Hilfe,

CyKingTJ

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Warmmiete bedeutet Kaltmiete plus Umlagen. Er hat Dir bestimmt mit Euro 15,00, die Umlagen erhöht, was ja auch richtig ist, damit Du am Ende nicht zuviel nachzahlen musst. Dass die Heizkoszen gestiegen sind, kannst Du ruhig glauben.

Du wirst die Jahresabrechnung von 2005 abwarten müssen. Hast Du die Heizung nicht benutzt, wirst Du vielleicht sogar etwas zurück bekommen.

Ich hatte bei meinem alten Vermieter von mir aus die Umlagenvorauszahlung erhöht, um mich selbst gegen eine zu hohe Nachzahlung zu schützen. Als Beweis hatte ich ja immer die Überweisung und die Erhöhung wurde mir auch am Ende des Jahres anstandslos angerechnet.

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo CyKingTJ,

ich denke, dass wenn Du einen echten Warmmietvertrag hast, dann besteht für Dich keine Möglichkeit für eine Rückzahlung. Erkennen kannst Du das z.B. an Deinem Mietvertrag, falls dort die Betriebskostenvorauszahlung nicht explizit bestimmt ist. Eine mündliche Vereinbarung ist natürlich auch gültig.

Wenn Miete und Betriebskosten allerdings getrennt definiert sind, dann kannst Du auch eine genaue Abrechnung erwarten – dafür hat der Vermieter dann aber Zeit bis zum Ende des nächsten Jahres.

Die Mieterhöhung war nach meiner Meinung formell nicht richtig, da Du aber die letzten Monate den höheren Betrag bezahlt hast, hast Du die neue Miethöhe in meinen Augen "stillschweigend akzeptiert".

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich hab eine Kaltmiete von 450 Euro, der Rest sind Nebenkosten. Ich laufe aber über keine extra Uhr, daher glaube ich kaum dass ich eine extra Abrechnung erhalten werde. Kann ich denn darauf bestehen?

Danke für die Hilfe !

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