Mieter zahlt nicht - Was mache ich, wenn er bereits ausgezogen ist?

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1363
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieter zahlt nicht - Was mache ich, wenn er bereits ausgezogen ist?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Wohnung vermitet. Der Mieter wohnt dort seit dem 01.07.2005. Gegen Mitte Dezember hat mir der Mieter eine Kündigung zum 15.02. zugeschickt. Daraufhin habe ich ihm dann die Kündigung zum 31.03 bestätigt und ihm erlaubt eher auszuziehen, sollte bis dahin ein Nachmieter gefunden sein. Seit dem 01.01 zahlt der Mieter nun keine Miete mehr und ist nun insgesamt 3 Monatsmieten im Rückstand, da er natürlich keinen Nachmieter gefunden hat. Er geht nicht ans Telefon und öffnet nicht die Tür. Ich weiß im Moment auch nicht, ob er überhaupt noch in der Wohnung wohnt oder schon ausgezogen ist.
Ich habe ihm eine schriftliche Mahnung geschickt und auch da keine Reaktion bekommen. Was habe ich nun für rechtliche Möglichkeiten? Die Kaution von 800€ ist schon aufgebraucht, da der Mietrückstand bereits 990€ beträgt und ich auch noch eine Nebenkostennachzahlung erwarte. Sollte in der Wohnung etwas sein, habe ich auch keine Kaution mehr, um Schäden zu begleichen. Wie komme ich an mein Geld? Was mache ich, wenn er bereits ausgezogen ist und ich seine neue Adresse nicht kenne?
Ich bin im Moment etwas hilflos. Vielen Dank im Voraus Füre Eure Antworten!

Viele Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn der Mieter pfändbares Einkommen oder Vermögen hat, dann können die üblichen Maßnahmen zum Eintreiben von Schulden eigeleitet werden:
- gerichtlicher Mahnbescheid
- ggfls. Einschaltung eines Anwaltes
- Vollstreckungsbescheid
- Gerichtsvollzieher, Lohn- und/oder Kontopfändung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1363
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Muß ich da irgendwelche Mahnungen oder Fristen beachten, bevor ich den Mahnbescheid beantrage oder kann ich das gleich machen?

Ob er pfändbares Einkommen hat weiß ich nicht, da muß ich mich wohl überraschen lassen...

Darf ich denn die Wohnung vor dem 31.03 betreten, da ich nicht weiß ob er noch dort wohnt. Makler und Mietinteressent möchten sich die Wohnung gerne ansehen und ich erreiche keinen. Außerdem möchte ich mich vorher natürlich mal überzeugen, ob die Wohnung noch in normalem Zustand ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

verstehe ich nicht so ganz, Mieter hat Kündigung zum 15.2. geschickt, die du zum 31.3. bestätigt hast und dann darf er auch noch früher ausziehen.
Frag doch mal auf der Post nach ob ein Nachsendeantrag gestellt wurde, ebenfalls beim Stromanbieter ob er dort noch gemeldet ist.

Warum hast du erst 1. Mahnung geschickt?

Mach sofort einen Mahnbescheid fertig, wenn du keine neue Adresse hast, an die bisherige.

Evtl. mal Nachbarn fragen ob er noch da ist oder nicht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1363
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Er darf nur früher ausziehen wenn er oder ich einen Nachmieter finden. Dies war die Abmachung. Ansonsten steht der Termin 31.03. Er hat in seiner Kündigung die Kündigungsfrist nicht beachtet. Es ist mir ja egal, ob er noch in der Wohnung wohnt oder nicht, solange er seine Miete bezahlt, was er nicht tut.
Den Strom hatte er auch schon gekündigt. Die Stadtwerke haben mich angerufen und gefragt, ob das so richtig ist, worauf ich den Stadtwerken mitgeteilt habe, daß er erst zu 31.03 ausziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

es muss aber doch raus zu bekommen sein ob der gute Mann noch drin wohnt oder nicht. Muss doch ein Nachbar mitbekommen haben wenn jemand auszieht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Amanda11
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielleicht helfen meine Erfahrungen ja weiter. Wir hatten einen ähnlichen Fall, nur dass der Mieter plötzlich keine Miete mehr bezahlt hat. Auf Nachfragen bei den Nachbarn hat sich dann rausgestellt, dass der Mieter die Wohnung schon ein halbes Jahr nicht mehr bewohnt hatund EON schon längst Strom und Gas gesperrt hatte.
Der Anwalt empfahl uns eine fristlose Kündigung und zum Glück ist der Typ auch ausgezogen. Zum Thema in die Wohnung reingehen ist das so, wenn Gefahr im Verzug ist, darf man als Vermieter die Wohnung betreten, z.B. wenn ein Fenster offen ist.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass es wirklich sinnvoll ist, mit den anderen Mietern oder Nachbarn zu reden, die bekommen doch eine ganze Menge mit.
Jedenfalls bei uns ist es inzwischen so, dass wir ein Urteil haben über die säumige Miete und Anwaltskosten, bei dem Exmieter aber wohl nichts zu holen ist und so überlegen wir noch, ob es sich lohnt, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, oder ob das auch nur wieder Kosten verursacht, die an uns hängen bleiben.
Wünsche dir jedenfalls viel Glück, dass du deine Miete irgendwann erhälst.
:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hört sich nach hoffnungslosem Fall an. Wenn man weiss, wo der Mieter arbeitet, würd ich einfach da mal einen Brief hinsenden, mit dem Vermerk Herrn XXXX - persönlich.

Wenn am 01.04. keine Schlüssel übergeben wurden, würde ich per Einschreiben das Aufbrechen der Wohnung ankündigen und das dann kurzfristig auch tun. ER hat ja gekündigt !

Dennoch würde ich sofort einen Mahnbescheid versenden !

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen