Mieter zahlt Schäden nicht

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Phillies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter zahlt Schäden nicht

Mieter zahlt Schäden nicht

Mal angenommen ein Mieter wohnt eine lange Zeit in einem Haus (beispielsweise 8 Jahre).
Dabei entstehen einige Schäden:
Wandthermostate gehen kaputt
Zimmertüren bekommen faustgroße Löcher
Zimmertüren werden ohne Wissen des Vermieters ausgetauscht, damit so Löcher nicht auffallen
Toilettenkeramik bekommt einen Sprung
Duschtasse und die Badewanne bekommen Abplatzer in der Emaille
Brauseschläuche im Badezimmer reißen ab
Und mal angenommen der Mieter meldet die Schäden nach Auftreten nicht und wartet damit bis zum Auszug, bestätigt beim Auszug diese Schäden dann auch schriftlich.

Welche Chancen hat der Vermieter in so einem Fall, dass die Schäden beglichen werden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Welche Chancen hat der Vermieter in so einem Fall, dass die Schäden beglichen werden?


Natürlich gibt es Chance echte Schäden ersetzt zu bekommen.

Schauen wir mal:

Wandthermostat: Hier muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter das Teil durch unsachgemäße Benutzung kaputt gemacht hat. Wenn das der Vermieter nicht kann oder das es nicht kaputt war beim Einzug des Mieters = gibt es nichts.

Zimmertür: Grundsätzlich muss der Mieter den Zustand herstellen, den er beim Einzug vorgefunden hat. Wenn die neuen Zimmertüren ähnlich sind wie die Alten, gibt es nichts. Die Schäden sind ja beseitigt.

Toilette kann ausgetauscht werden, allerdings ist bei einer neuen Toilette ein Abzug Neu-gegen-alt zu berücksichtigen.

Zitat:
Duschtasse und die Badewanne bekommen Abplatzer in der Emaille


Reparatur muss der Mieter zahlen, wenn der Vermieter beweisen kann, das es aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt.

Beim Austausch muss ein Abzug neu-gegen-alt gemacht werden.

Zitat:
Brauseschläuche im Badezimmer reißen ab


Beim Austausch muss ein Abzug neu-gegen-alt gemacht werden. Ehrlich, da lohnt es sich nicht zu streiten. Diese Kleinteile sind i.A. mit der Miete abgegolten. Diese Dinger halten doch sowieso nicht so lange und kosten 4,99 Euro beim Aldi.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 4486x hilfreich)

Mein Vorschlag geht in die gleiche Richtung wie Ver's. Versuch zunächst einmal sauber zu trennen: Welche Schäden sind beweisbar durch unsachgemäße Benutzung des Mieters entstanden und bei welchen lässt sich das zumindest nicht beweisen. Unsachgemäße Benutzung ist dabei alles, was nicht durch normalen Gebrauch geschieht. Löcher in Innentüren entstehen z.B. nicht bei normalem Gebrauch. Bei allen anderen Punkten kommt es auf den genauen Schaden an. Ein Brauseschlauch kann durchaus mal kaputtgehen. Zeigt sich beim Schadensbild jedoch eindeutig (!) Absicht, dann wäre das auch eine unsachgemäße Benutzung. Du musst also Schaden für Schaden anschauen.

Alles was nicht beweisbar durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist, wirst du vor Gericht nicht durchsetzen können. Bei allen beweisbaren Schäden solltest du dir die Schadenshöhe genau anschauen und dann entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt. Die Schadenshöhe bemisst sich nicht nach dem Neuwert der Sachen, das Stichwort neu-gegen-alt wurde ja schon genannt (einfach mal googeln).

Zitat:
Welche Chancen hat der Vermieter in so einem Fall, dass die Schäden beglichen werden?

Gibt es eine Kaution und wie liquide ist der Mieter? Ohne Kaution und bei einem insolventen Mieter sollte man sich gut überlegen, ob man nicht gutes Geld schlechtem hinterherwirft. (Für die letzte Phrase werfe ich auch gerne virtuell 5 Euro ins Phrasenschwein ).

-- Editiert von cauchy am 15.10.2015 14:04

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#3
 Von 
Phillies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Beispiel gibt es eine Kaution, die reicht aber nicht aus für die bemessenen und auch durch den Mieter bestätigten Schäden.

Alleine die Türen sind, durch den Hersteller bestätigt, in dem Farbton nicht mehr erhältlich. Somit ist es leider nicht getan nur die Türen auszutauschen.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na dann ist ja die Anzahlung schon mal da....

Bei dem Rest musst Du halt eine Kostenaufstellung machen oder alles machen lassen und dem Mieter dann das in Rechnung stellen. Wenn er solvent ist, hast Du gute Chancen, das Geld wieder zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Phillies):
In meinem Beispiel gibt es eine Kaution, die reicht aber nicht aus für die bemessenen und auch durch den Mieter bestätigten Schäden.

Alleine die Türen sind, durch den Hersteller bestätigt, in dem Farbton nicht mehr erhältlich. Somit ist es leider nicht getan nur die Türen auszutauschen.

Ich rate dir nochmal, nach dem Begriff Abzug neu-für-alt zu googeln. Du wirst bei mindestens 8 Jahre alten Dingen nie den vollen Neupreis als Schaden ansetzen können. Hier http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf gibt es aus der Schweiz einen Anhaltspunkt für die übliche Lebensdauer von Türen und Badeinrichtungen. Rechne dir also selber aus, wie alt deine Bauteile sind und welchen Anteil der Mieter dann an einem Austausch zu zahlen hat.

Im übrigen: Hat der Mieter bestätigt, dass er selber diese Schäden durch unsachgemäße Benutzung verusacht hat oder hat er lediglich bestätigt, dass diese Schäden vorhanden sind? Das ist ein Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
hat er lediglich bestätigt, dass diese Schäden vorhanden sind?


Dann muss der Vermieter "nur" noch beweisen, dass diese Schäden beim Einzug nicht vorhanden war. Ein gutes Einzugsprotokoll ist da wichtig.

Trotzdem bleibt: Der Abzug Neu-gegen-Alt bei Austausch.

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