Mieter wird Eigentümer, Nebenkostenabrechnung

22. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter wird Eigentümer, Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

schon öfter hat diese Forum mir geholfen, juristische Fragen zu beleuchten. Und nun brauche ich erneut Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Mieter "A" kauft die angemietete Wohnung von Vermieter "B". Wirtschaftlicher Übergang zum 01.12.2011.
Die nun schon früh erstellte Nebenkostenabrechnung vom Verwalter für 2011 ist aufgeschlüsselt in Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Abrechnungstage und Anteil.
Alle umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten wurde richtig aufgeführt, jedoch gibt es ein problem bei den Heizkosten:

Diese wurden anteilig für 61 Tage aufgeführt (November, Dezember; ca. 400€). Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von ebenfalls knapp 400€. Da der wirtschaftliche Übergang jedoch erst zum 01.12. stattfand, sind die 61 Tage doch falsch, oder irre ich mich?

Zudem ist nicht ersichtlich, wie hoch die Gesamtheizkosten für das Jahr 2011 waren. Nach ein paar Recherchen im Internet fand ich die Aussagen, dass bei einem Eigentümerwechsel der neue Eigentümer "A" die Nebenkostenabrechnung (in diesem Fall 2011) für den Mieter (ebenfalls "A") erstellen muss.

Da nun aber A ehemaliger Mieter und nun Eigentümer (selbstbewohnt) ist, wie gestaltet es sich in diesem Fall, insbesondere da nur (ich hoffe fälschlicherweise) zwei Monate Heizkosten zu entnehmen sind?

Und wie sieht es mit einer ggf. entstanden Überzahlung der Nebenkosten durch den Mieter "A" aus? Denn schließlich hat dieser die Abschlagszahlungen bis einschließlich November gezahlt.

Hoffentlich ist der Sachverhalt etwas verständlich.

Da es sich in diesem Fall um eine Mietsache und um Wohneigentum handelt, wusste ich nicht, wo ich dieses Thema posten soll, daher in WEG und Mietrecht.

Vielen Dank für eure Mühe und Geduld :)

Liebe Grüße

Sou

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Diese wurden anteilig fÜr 61 Tage aufgefÜhrt (November, Dezember; ca. 400€). Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von ebenfalls knapp 400€. Da der wirtschaftliche übergang jedoch erst zum 01.12. stattfand, sind die 61 Tage doch falsch, oder irre ich mich?


Warum hat der Verwalter überhaupt eine Aufteilung durchgeführt? Das durfte er gar nicht. Die gesamte Abrechnung 2011 hat gegenüber dem neuen Eigentümer zu erfolgen. Das ist übrigens eine Frage des WEG-Rechtes und nicht des Mietrechtes.

Auf der Eigentümerversammlung sollte der neue Eigentümer daher gegen die vorgelegte Abrechnung stimmen. Details zu dieser Fragestellung sollten im Forum zum WEG-Recht erfragt werden. Fair wäre es, dem Verwalter sein Abstimmungsverhalten vor der Versammlung anzukündigen und ihm gleich darzustellen, dass es zu einer Anfechtungsklage kommen wird, wenn die Abrechnung dennoch beschlossen werden sollte.

Mietrechtlich ist hier nichts zu beachten, da derjenige, der am Ende des Jahres Eigentümer ist, dem Mieter gegenüber die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr zu erstellen hat. Es macht wenig Sinn, wenn Du Dir selbst eine Abrechnung schreibst.

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