Mieter will sofort aus Wohnung ausziehen, schreibt keine Kündigung etc.

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Mieter will sofort aus Wohnung ausziehen, schreibt keine Kündigung etc.

Hallo,

folgendes:

Ein Mieter (wohnt seit 4/2014 in der Wohnung) hat mir vor 7 Tagen per SMS geschrieben, dass er zum 31.8.2018 ausziehen will....

Ich habe ihn dann erstmal aufgeklärt, dass er schriftlich kündigen muss (Briefform mit Unterschrift) und die Kündigungsfrist einhalten muss.

Er hat dann geantwortet, dass er ausziehen will und dass er jemanden sucht der für ihn einzieht.... :???:

Ich habe ihm dann ganz ausführlich erklärt, wie das läuft, aber es scheint ihn irgendwie nicht zu interessieren. Er hat mir keinen Grund genannt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, vermute aber, dass er mit seiner Freundin zusammenziehen möchte und evtl. "was unterwegs" ist. Das ist aber reine Vermutung.

Er hat wohl schon eine neue Wohnung ab 1.9. aber ich kann ja nichts dafür, wenn er sich nicht an die Regeln hält und er will auch deshalb raus (hat mir jemand anders gesagt), da er nicht doppelt zahlen möchte!!!

Also eigentlich komme ich einem Mieter schon entgegen, wenn er früher raus möchte (lass mir dann immer schriftlich geben, dass ein Nachfolger schon früher reinkann nach Absprache - ist ja auch in seinem Sinne), aber DAS ist echt zu kurz. Hinzu kommen die Ferien - wo ich 2 Wochen weg bin und weder die Wohnung in der Zeit bewerben noch besichtigen lassen kann.

Ach ja, ich habe ihm gesagt, ausziehen kann er wenn er will schon zum 1.9/31.8., aber er muss halt bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete noch bezahlen - außer, ich finde vorher jemanden.
Damit ist er wohl auch nicht einverstanden und hat mir nochmal gesagt, er sucht jemand.

Nun meine Fragen:
1. Er kann doch nicht einfach irgendjemanden in die Wohnung lassen (quasi als neuen Mieter), ohne dass wir damit einverstanden sind, oder?
2. Was ist, wenn er auszieht, wir noch niemand neues haben und er aber nichts mehr bezahlt?
3. Was ist, wenn er mir keine schriftliche Kündigung gibt? Dann hat er ja nicht gekündigt und das Mietverhältniss würde ja dann noch weiterlaufen und er müsste ja noch länger zahlen.....


Bin gerade echt etwas ratlos.....

-- Editiert von Janine04 am 20.07.2018 18:58

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Selbstverständlich bestimmen Sie, wer bei Ihnen zur Miete einziehen wird. Dennoch könnten Sie sich den Vorschlag Ihres Vermieters dennoch ansehen vielleicht ist es der/die richtige Nachfolger/in.

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten oder steht im Mietvertrag eine Klausel, nachdem er unter bestimmten Gründen früher ausziehen kann?

Was die SMS angeht, würde ich das als Kündigung annehmen und nicht auf einen Brief bestehen bzw. wenigstens eine Mail, damit Sie diese ausdrucken können und etwas schriftliches zur Hand haben.

Das er nun doppelt Miete bezahlen muss, ist alleine sein Problem.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
1. Er kann doch nicht einfach irgendjemanden in die Wohnung lassen (quasi als neuen Mieter), ohne dass wir damit einverstanden sind, oder?

Doch, kann er. Tür auf, Schlüssel übergeben, Tür zu - fertig.
Können kann man nämlich vieles - ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn einem da ein Mieter untergeschoben werden soll, wird man sich recht schnell wehren müssen.



Zitat (von Janine04):
2. Was ist, wenn er auszieht, wir noch niemand neues haben und er aber nichts mehr bezahlt?

Wenn über 2 Monatsmieten offen sind, fristlos kündigen und auf die offenen Mieten verklagen.



Zitat (von Janine04):
3. Was ist, wenn er mir keine schriftliche Kündigung gibt? Dann hat er ja nicht gekündigt und das Mietverhältniss würde ja dann noch weiterlaufen und er müsste ja noch länger zahlen.....

Korrekt.
Wenn er das dem Vermieter nicht glaubt, dann lässt man das ein Gericht erklären - auf Kosten des Mieters.



Zitat (von Schneeelfe):
Was die SMS angeht, würde ich das als Kündigung annehmen

Das geht nicht, dem steht § 568 BGB entgegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Frage wäre auch, wie solvent ist der Mieter ? Ist bei dem überhaupt was zu holen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Als VM würde ich solche Dinge immer (nachweisbar) auf dem Papierweg klären. Solange der Mieter also noch nicht ordentlich gekündigt hat, bleibt er Mieter mit allen Rechten und Pflichten; und der VM muss nichts machen. Solange die MIete kommt, ist doch alles OK. Wo der Mieter sich letztendlich aufhält ist Privatsache.





-- Editiert von AltesHaus am 22.07.2018 12:31

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#5
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Selbstverständlich wird der Mieter aber keine Miete mehr zahlen wollen, weil er glaubt, mit dem Auszug sei er aus dem Schneider.

Die Kündigung bedarf der Schriftform, eine SMS genügt insoweit nicht.

Auf einen vorgeschlagenen Nachmieter kann man sich einlassen, muss man aber nicht.

Wie hier schon gesagt wurde, notfalls zwei Monate Mietrückstand abwarten (auf keinen Fall die Kaution ´mal eben herausrücken) und dann fristlos kündigen und Forderung titulieren (kann man selbst per Mahnbescheid, kein Hexenwerk). Irgendwann in den nächsten 30 Jahren wird der Mensch (wieder) Geld haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Selbstverständlich wird der Mieter aber keine Miete mehr zahlen wollen, weil er glaubt, mit dem Auszug sei er aus dem Schneider.


Woher wollen Sie das wissen?

Zitat (von Rosenquarz):
Auf einen vorgeschlagenen Nachmieter kann man sich einlassen, muss man aber nicht.


Stimmt, aber wenn wir hier schon Spekulanten backen, dann auch richtig. Es wäre also ebenso denkbar, dass der Mieter die unwirksame Kündigung durch eine Anfrage auf Zusage zur Untervermietung ersetzt und dann entweder das Ding untervermietet, zB weil (ACHTUNG DOPPELSPEKULANT) er die Miete nicht mehr zahlen kann, oder der VM ihn dann doch entlässt, weil er mit einer Untervmietung nicht einverstanden ist (Dreifach-Spekulant):

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#7
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Fürchte, über einige Erfahrungswerte mit derartigem Mieterverhalten zu verfügen.

Der Gedanke mit der Untervermietung hat was. Hoffen wir, dass er nicht auf die Idee kommt und einfach jemanden in die Bude setzt, der dann mühsam herausgeklagt werden muss.

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