Mieter will Wartung nicht bezahlen!

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter will Wartung nicht bezahlen!

Sehr geehrte Herren Anwälte und Fachleute,

ich habe Ärger mit einem Mieter. Der Mieter bildet sich ein, er hat ein juristisches Schlupfloch gefunden und kann sich vor der Zahlung für die Heizungswartung drücken kann. So wird mir gedankt, dass ich jahrelang die Wartung ausfallen lasse um die Nebenkosten zu optimieren. Ich habe dieses Jahr herumtelefoniert und den allerbilligsten Handwerker für die Wartung ausgesucht, nur um es für die lieben Mieter möglichst billig zu machen, und so wird es mir gedankt.

Vier Wochen nach der Wartung sagt der Mieter das Warmwasser nicht mehr funktioniert und, versucht mich gegen den Handwerker aufzuhetzen., das die Wartung wohl nicht richtig gemacht worden ist, so als ob ein Mieter das beurteilen könnte, weil er irgendwas im Internet gelesen hat. Der Besitzt die Unverschämtheit meinen Handewrker zu verleumden weil angeblich bei der vorvorigen Wartung alles auseinandergenommen wurde aber mein neuer Handwerker hätte nciths gemacht.

Die vorvorigen Wartung war aber auch teurer weil die Leute ohne Rückfrage einfach Sachen ausgetauscht haben und sich nicht an den vereinbarten Festpreis gehalten und deshalb habe ich die kein zweites mal genommen. Da gibt man sich Mühe nur um es für die lieben Mieter billiger zu bekommen und kriegt nur Nackenschläge. Ich habe dem Mieter angeboten, sich selber einen anderen Handwerker auszusuchen wenn meiner ihm nicht gefällt, aber dazu ist er sich aber auch wieder zu fein.

Ich bin da trotzdem ganz ruhig und professionell und immer vorbildlich und habe trotzdem meinen Handwerker sofort angerufen un d ihm die Fehlernummer gesagt die der Mieter abgelesen hat, und der Handwerker hat sofort beim Hersteller angerufen was er jetzt tun soll und die Teile bestellt die der Hersteller gesagt hat das man die braucht und Zackzack alles ausgewechselt.

Ich hab mich da jetzt schlau gemacht und diese Teile sind wirklich alles reine Verschleissartikel, die halten so 3-5 Jahre. Ich habe dem Mieter eine ausgesprochen nette Mail geschickt wo ich ihm anbiete, dass ich 50 Euro bezahle weil der Handwerker ja zweimal kommen musste, dass der Mieter nur noch 250 Euro für das Auswechseln bezahlt und das man das auch auf mehrere Jahre verteilen kann. Die halten dann ja auch erstmal. Und Der oberkluge Mieter stellt sich auf einmal dumm und fragt wieso er da überhaupt was bezahlen soll das war doch eine Reparatur.

Wieso das waren alles reine Verschleissartikel wie Reifen oder Zündkerzen. Wenn ich einen Reifen wechsele dann ist es ja wohl auch keine Reparatur, oder??? Oder Zündkerzen?? Also für mich ist das einfach noch eine Wartung wo der Handwrker halt zweimal kommen musste und die WArtungen muss nun mal der Mieter bezahlen.

Der Mieter sagt wenn das eine Wartung war dann hat der Handwerker dann beim ersten Mal was falsch gemacht und dann soll ich mein Geld zurückverlangen aber nicht von ihm. Und wenn das keine Wartung war dann war ees eine Reparatur und mit Reparaturen hat er sowieso nichts zu tun.

Das kann doch wohl nicht wahr sein???

MIch ärgert das masslos wenn der Mieter mit seiner Wortverdreherei duchrkommt, also quasi meine Gutmütigkeit ausnutzt. Ich werde von jettzt an die Verschleißartikel jedes Jahr wechseln wenn der mir so kommt. Kann man da gar nichts machen??

MIt Freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!


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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 16:48

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 16:49

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 16:50

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 16:53

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 16:59

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

:cheers:

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Anjuli123,

Ich verstehe Ihren Kommentar nicht. Können Sie mir erklären was Sie mir sagen wollen?

Mit freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!

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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:28

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:29

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:32

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:32

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist die adäquate Antwort auf ein Fake-Posting.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Anjuli123,

wieso Fake-Posting? Die Sache ist mir sehr ernst. Der Mieter stellt sich quer, und ich ärgere mich. Ich finde sein Verhalten schäbig. Ich war immer mehr als fair mit den Nebenkosten, und zum Dank kommt jetzt sowas.

Bitte entschuldigen Sie meine Rechtschreibung in meiner Schilderung, ich war sehr erregt und am Ende sind mir Fehler durchgerutscht und dann konnte ich nichts mehr korrigieren.

Können Sie mir nicht helfen?

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter!


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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:53

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:54

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:58

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:59

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:02

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)



quote:
......und dann konnte ich nichts mehr korrigieren



aber:


quote:
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:53
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:54
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:58
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 17:59
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:02
-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:03




Nöööööö..., kein Fake :rock:



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

genervte Vermieter

Streich den Text mal zusammen, so dass übrig bleibt was die Frage ist und wie diese lautet.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr iceman123mitglied,

Ich verstehe nicht, was Sie mir sagen wollen. Nach meiner letzten Korrektur meiner Frage durfte ich anscheinend nichts mehr korrigieren, es wurde mir nur noch angeboten, meinen Beitrag zu löschen. Die Zeile zum Löschen ist immer da, aber die Zeile zum Bearbeiten verschwindet einfach.

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter

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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:17

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:18

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:19

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:24

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Spezi-2,

ich danke Ihnen für Ihr ehrliches Interessse. Ich habe das alles aufgeschrieben, weil ich glaubte, dass ich nichts weglassen darf. Bei Frag-Einen-Anwalt habe ich meinen Sachverhalt nicht gefunden aber diesen allgemeinen Hinweis, dass sich sonst alles ändert.

Meine Frage lautet, ob mein Mieter wirklich gar nichts für den Austausch von Verschleissteilen zahlen muss, nur weil es bei der zweiten Wartung im Jahr passiert ist und nicht bei der ersten Wartung. Muss ich den Handwerker verklagen, damit ich meine Unkosten ersetzt bekomme?

Ist das nur eine Ausrede vom Mieter um sich vor der Zahlung zu drücken?

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter.

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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:39

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:40

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:41

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:42

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Den Austausch von Verschleissteilen kann man nicht als Wartung bezeichnen, dass ist Instandhaltung. Steht auch so in der Betriebskostenverordnung.

quote:
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).


Aus der Handwerkerrechnung kann nur der Teil Wartung (Reinigung, Prüfung) berücksichtigt werden, also der Teil Instandhaltung muss ausgegliedert werden.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 04.11.2014 19:03

-- Editiert Spezi-2 am 04.11.2014 19:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei Frag-Einen-Anwalt habe ich immer diesen Hinweis gefunden: "Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen." und deshalb habe ich das versucht möglichst ganzheitlich darzustellen.

Sehen Sie Herr iceman123mitglied, damit wollte ich eigentlich meinen Beitrag von go401274-47 am 04.11.2014 18:37 verbessern und kann es nicht, weil da nur noch steht "Beitrag löschen" und ich darf nichts mehr ändern!

Mit freundlichen Grüßen,
genervter Vermieter!


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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:07

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:08

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:09

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde von jettzt an die Verschleißartikel jedes Jahr wechseln wenn der mir so kommt. <hr size=1 noshade>

Abgesehen davon das das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen würde, befänden wir uns dann auch schon im strafrechtlich relvanten Bereich.



quote:<hr size=1 noshade>Kann man da gar nichts machen <hr size=1 noshade>

Zuerst mal prüfen, ob die Übernahme der Wartungskosten überhaupt rechtsicher vereinbart wurde.


Ziel einer Wartung ist es unter anderen auch, alle erforderlichen Teile auszutauschen die das Ende der Lebenserwartung erreicht haben oder zeitnah das Ende der Lebenserwartung erreichen werden.

Wenn die mit der Wartung beauftragte Firma dies versäumt hat, dann ist das erstmal das Problem des Auftraggebers.
Er muss dann entweder entsprechende Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung durchsetzen oder die Kosten selbst tragen.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich einen Reifen wechsele dann ist es ja wohl auch keine Reparatur <hr size=1 noshade>

Was wäre es denn Deiner Meinung nach?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Harry van Sell,

im Mietvertrag steht "zu seinen Lasten gehen auch die Wartungskosten. Außerdem trägt er die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten selbst." Der Vertrag stammt von dem Verlag Haus und Grund. Das ist wasserdicht!

Das die Reifen gewechselt werden müssen, ist, weil diese das Ende der Lebenszeit erreicht haben, es sind halt Verschleissartikel und daher werden diese regelmäßig getauscht.

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter.



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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:27

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:29

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:31

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:33

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr florian3011,

auch Ihre Meinung ist willkommen, aber sie ist ganz falsch!

Der Austausch eines Elektrodensatzes an der Gastherme gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.

AG Lichtenberg, Urteil vom 30.1.03 - 10 C 281/02 -

Genau darum geht es bei mir auch!!


Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter!

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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:36

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:39

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 19:40

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@ genervter Vermieter!
Wenn sie zutreffende Antworten ignorieren, weil man sie nicht wahrhaben will, muss man sich nicht wundern, wenn man keine Antworten mehr bekommt.

Was meinen Sie welche Grundlage ist mehr Wert
die Angaben in einem Mietvertrag vom Haus und Grund oder die gesetzliche Regelung ?

Und Vereinbarungen über Kleinreparaturen unterliegen auch Einschränkungen (wie der Text hier lautet wissen wir noch nicht mal)
jedenfalls fallen Reparaturkosten einer Heizungsanlage sicher nicht zu den vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Harry van Sell,

kann ich auch die Materialkosten vom Handwerker zurückfordern?

MIt freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Welche Schäden?

Die Klausel darf sich nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Schlösser, Fensterläden, Fenstergriffe usw. Wenn der Mieter nämlich für etwas zahlen soll, das er nicht direkt abnutzen kann, ( Wasser-, Strom-, Gasleitungen) wäre das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

...

Fazit

Eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält folgende Punkte:

Der Mieter darf nicht selbst zur Reparaturvornahme verpflichtet werden.
Beschränkung auf Schäden an häufig genutzten Teilen
Kostenbetrag im Einzelfall nicht höher als rund Eur 75,00 - Eur 100,00(zuzüglich Umsatzsteuer).
Keine anteilige Kostenübernahme für höhere Rechnungen
Festlegung eines Jahreshöchstbetrags in Euro, der derzeit nicht über ungefähr Euro 200,00 bis Eur 250,00 liegen sollte, bzw. 8% der Jahresmiete betragen soll, falls dieser Betrag geringer ist.



Kleinreparaturklauseln, welche auf diese Punkte nicht Rücksicht nehmen, werden in der Regel unwirksam sein."


Quelle:https://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Vertrag stammt von dem Verlag Haus und Grund. Das ist wasserdicht! <hr size=1 noshade>

Verlag Haus und Grund ... ja ich erinnere mich ... das sind die Verträge welche sich vor dem BGH regelmäßgig wegen ungültiger Formulierungen in Altpapier verwandeln ...

Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, das diese Verträge mitunter so wasserdicht sind wie die Tianic.
:devil:





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>kann ich auch die Materialkosten vom Handwerker zurückfordern? <hr size=1 noshade>

Fordern kann man fast alles, nur wird es hier an der Durchsetzungsfähigkeit scheitern.
Denn die Lohn- und Materialkosten wären ja auch bei einer ordnugsgemäßen Wartung entstanden.

Worüber man diskutieren könnte, wären die Anfahrtskosten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Spezi2,

Sie reden immer von Kleinreparaturen und Reparaturkosten. Ein Austausch von Elektroden ist doch gar keine Reparatur, das hat doch das AG Lichtenberg festgestellt! Das ist doch die Sauerei!

Der Mieter behauptet doch nur, dass wäre eine Reparatur, weil der Austausch bei einem zweiten Wartungstermin nachgeholt wurde!

Und Sie schreiben "jedenfalls fallen Reparaturkosten einer Heizungsanlage sicher nicht zu den vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen." Wieso denn das jetzt nicht, das steht doch im Vertrag!

MIt freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter.


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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:18

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:19

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:24

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Harry van Sell,

vielen Dank für Ihre freundliche Antwort!

Die Lohn- und Materialkosten wären auch bei einer ordnungsgemäßen Wartung entstanden, ganz klar, aber für den Mieter und nicht für mich!

Muss ich nicht so gestellt werden, als ob der Handwerker von Anfang an ordentlich gearbeitet hätte? Dann muss irgendjemand mir das Material erstatten, denn ich hätte es nicht zahlen müssen!

Kann ich vielleicht doch den Mieter belasten?

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter!



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-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:32

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:34

-- Editiert go401274-47 am 04.11.2014 21:35

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