Mieter will Nebenkosten nicht pünktlich abrechnen

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieter will Nebenkosten nicht pünktlich abrechnen

Hallo!

Ich bin Ende Juni aus einer Wohnung gezogen. In dieser Wohnung waren diese digitalen Messgeräte an den Heizungen angebracht. Weil der Vermieter das Gerät, dass man zum Ablesen braucht, nicht bei der Hand hatte und auch sonst die Endabrechnung erst immer am Jahresende macht, war er mit einer Zwischenabrechnung Mitte des Jahres nicht einverstanden. Darf ich darauf bestehen? (Ich habe mich wirklich bemüht zu sparen und möchte auch gern nur das bezahlen müssen, was ich verbraucht habe.) Vielen Dank im Voraus für Antworten.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Leider Antworten hier zu viele Leute ohne das notwendige Fachwissen


Und gleich darauf folgt wieder der ultimative Beweis für diese Aussage.



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""

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#6
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

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#9
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten schon einmal. Habe mir bei der Überschrift einen entscheidenden Fehler geleistet. Es soll heißen "VERmieter will NK nicht pünktlich abrechnen". Es geht mir nur um die Heizung. Aber gut, dann kann man da wohl nix machen, wenn dem Vermieter die Kosten für eine Zwischenablesung zu hoch sind. Könnte ja noch mal versuchen ihm anzubieten, diese Kosten selbst zu übernehmen. Danke für die Aufklärung!

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#10
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

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#11
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank, Herr Koenig! Sehr aufschlussreich.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das Rechtauf eine Zwischenablesung muss man aber von dem Recht auf eine sofortige Nebenkostenabrechnung auf Basis der Zwischenablesung unterscheiden.

Eine Zwischenabrechnung der Nebenkosten ist nicht möglich und rechtlich auch nicht zulässig. Die Abrechnung der anteiligen Nebenkosten kann frühestens nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (üblicherweise 31.12.) erfolgen, da für die Abrechnung die Kosten des Gesamtjahres bekannt sein müssen.

Die 12-monatige Frist für die Abrechnung durch den Vermieter beginnt auch nicht schon mit dem Auszug, sondern ebenfalls erst mit dem Ende des Abrechnungszeitraumes.

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" "

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sind das zufällig digitale Messgeräte?
Mit einer LCD Anzeige?
Deren Anzeige dauernd wechselt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#15
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Das der Mieter die Werte selbst abliest (zusammen mit Zeugen) um den Verbrauch später zwischen Vor- und Nachmieter auf zu schlüsseln.

Die Ablegegeräte ersparen nur das zeitaufwändige fehlerbehaftete abtippen, die Werte werden elektronisch übertragen.




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#17
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Das der Mieter die Werte selbst abliest (zusammen mit Zeugen) um den Verbrauch später zwischen Vor- und Nachmieter auf zu schlüsseln.


Der Mieter ?



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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja der Mieter. Der Vermieter kann/mag/will ja wohl nicht?

So hat man was in der Hand wenn der Nachmieter wie blöd heizt.


PS: In dem Falle zwar nicht mehr möglich, da er bereits ausgezogen ist, aber fürs nächste mal merken.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 28.08.2009 17:04

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#19
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Mich irritierte eigentlich mehr der Punkt

quote:
um den Verbrauch später zwischen Vor- und Nachmieter auf zu schlüsseln.



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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Achso

Der eine Mieter zieht aus, der andere ein. Keine Zwischenablesung durch den Vermieter/Ableser.

Der eine Mieter sehr sparsam, der andere heizt wie verrückt.
Wie will man am Jahresende den Verbrauch gerecht aufschlüsseln?

Hat der sparsame Mieter die Werte, kann er belegen/glaubhaft machen das der größere Teil der Kosten dem Nachmeiter anzurechnen ist. So muss er nicht Heizkosten mitzahlen, die er nicht verursacht hat.




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#21
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Das Problem wird nur sein, das beide Mieter ihre Abrechnung wohl gleichzeitig bekommen werden.



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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja und?
Wenn der eine 50% mehr drauf hat als er sollte, kann er ja den Abrechnungsfehler 'reklamieren'. Er hat ja seine Werte notiert, mit Zeugen.




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#23
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Harry_van_Sell:

Das waren wohl digitale Messgeräte, aber man konnte keinen Wert darauf ablesen. Dazu braucht es wohl spezielle Ablesegeräte.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Schade

Bei mir ist es anders, ich kann immer kontrollieren wie viele Einheiten ich verbraucht habe.

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