Mieter will Miete kürzen

27. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Mieter will Miete kürzen

Hallo, ich habe seit 2008 einen Mieter der seit Mietbeginn mit einem Kaminofen heizt.
Im Zuge der Modernisierung des gesamten Hauses hatte ich angekündigt, bei ihm ebenfalls eine Zentralheizung einbauen zu lassen (unter entsprechender Erhöhung von Miete + dann dazu kommende Vorauszahlungen auf Heizkosten). Alles nur mündlich.
Inzwischen hat der Installationsbetrieb die Heizung im Hauptbau (den ich mit Familie bewohne) in Probebetrieb genommen, Warmwasser sowie Anbindung der Einliegerwohnung + Installation der Heizkörper dort fehlen noch.

Der Mieter stellte heute früh fest (guckte wohl in den Heizraum) dass eine Heizung da ist, jedoch nicht bei ihm (er hat ja nach wie vor den Ofen) und kündigt eine Mietkürzung um 50% an.
"Da ich sehe, dass bei Ihnen die Heizung geht und bei mir wurde nichts gemacht gehe ich davon aus das es keine Heizung für mich gibt. Hiermit werde ich die Miete ab 1. November 50% kürzen".

Weder im Mietvertrag noch in einer sonstigen Vereinbarung wird das Vorhandensein einer Zentralheizung geschuldet.
Wie würdet Ihr reagieren?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wie würdet Ihr reagieren?


In 4 Monaten fehlen 2 Monatsmieten = fristlose Kündigung.

Solche Mieter braucht man nicht!

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Wie würdet Ihr reagieren?


Wie Liane schon schreibt, warten bis ein Betrag von 2 MM zusammengekommen ist und dann fristlos kündigen.

Allerdings könnte der Mieter die fristlose Kündigung durch sofortige Zahlung des Rückstandes unwirksam machen.

Darum hilfsweise gleichzeitig fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen kündigen.



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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Warum eigentlich immer gleich die ganz schweren Geschütze auffahren? Wenn es 6 Jahre lang ein gutes Mietverhältnis war, kann man doch einfach mal zurückschreiben, dass eine Zentralheizung keine zugesicherte Eigenschaft ist und die Minderung daher unberechtigt.
Man weiss nie welchen Mieter man sich danach in die Wohnung holt. Und die Möglichkeit zur Sonderkündigung scheint gegeben zu sein.


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#4
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Nun, wenn ein paar MM zusammen sind kann der Mieter sicherlich nicht ausgleichen.

Das Bauunternehmen will seine Wohnung wohl in 2 Tagen anbinden, ist im Vertrag leider schon mit drin.



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