Mieter will Küche klauen

20. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter will Küche klauen

Guten Tag,

ich habe mit meinem Lebensgefährten eine Wohnung gekauft inkl. der darin befindlichen Küche, die mit über 5400 Euro sogar im Notarvertrag beziffert wurde.

Nun behauptet der Mieter einfach, es wäre seine Küche und er werde die Küche sicherlich mitnehmen.
Nun hat die vorherige Eigentümerin die Küche selbst vom Vorgänger mitgekauft ohne sich das wie wir nachweisen zu lassen im Kaufvertrag. Es gibt also keinen Kaufvertrag/Quittung über eine Küche. Zudem hat sie kein Übergabeprotokoll, in welchem die Küche erwähnt wäre.

Beweise haben wir folgende:
* Unsere Vorgängerin und ihren Ehemann als Zeugen
* Die Exfreundin unseres Mieters, die damals zusammen mit dem Mieter eingezogen ist und bezeugt, dass sie die Wohnung mit einer Küche erhalten haben (aber nur sehr ungenau beschrieben)
* Ein Übergabeprotokoll, in dem die Küche genauer geschrieben war von einem vorherigen Mieter, dass allerdings schon recht alt ist


Nun würden wir zwar sehr wahrscheinlich einen Prozess gewinnen, das Problem liegt nur dabei, dass man von unserem Mieter wahrscheinlich gar nichts mehr erhält, da er als arbeitslos gemeldet ist (aber natürlich scharz arbeitet und unerlaubt untervermietet).

Wenn ich also solange warte bis die Übergabe (31.12.2010 spätestens)stattfindet und er die Küche längst abgebaut hat, bekomme ich bestimmt nichts mehr.
Und wir ziehen zusammen in diese Wohnung und können uns jetzt nicht auch noch eine neue Küche leisten, zumal ich ja auch nachweislich eine Küche mitgekauft habe!


Was kann ich machen, damit ich nicht warten muss bis es zu spät ist?
Der Mieter kündigt immer wieder (schriftlich) an, dass er die Küche mitnehmen wird, egal wie sehr man ihm androht ihn wegen Betrug/Diebstahl anzuzeigen...

Hoffe mir kann jemand helfen!

Viele Grüße und Danke im Vorhinein!
eine verzweifelte Vermieterin

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37 Antworten
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#1
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Meines erachtens ist das die Ankündigung einer Straftat. Evtl. sofort Anwalt einschalten, beweislage ist ja eindeutig. Zudem müsste er ja auch noch nachweisen, das es seine ist und das wird ihm wohl nicht gelingen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2010 10:17:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Wenn der TE die Küche zurückhaben will, wuss er den Eigentumsnachweis / die Anspruchsvoraussetzung darlegen und beweisen.

quote:
der darin befindlichen Küche, die mit über 5400 Euro sogar im Notarvertrag beziffert wurde.

Reicht das nicht ?



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#5
 Von 
Jasmin86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Beiträge!

Jetzt muss ich mal doof nachfragen, wer der "TE" ist?

Klar reichen meine Beweise eigentlich aus, nur möchte ich eben nicht so lange warten bis der "Diebstahl" vollzogen ist und ich die Küche wieder einklagen muss, da man von einem Arbeitslosen sicher keinen Schadensersatz erwarten kann...

Der Mieter behauptet einfach folgendes:
"Da bei Einzug keine Küche vorhanden war, und auch im Mietvertrag keine erwähnt ist, brauche ich auch nichts durch Belege nachweisen. "

Sowie:
"Ich werde Ihnen daher die Wohnung besenrein und ohne Küche übergeben.
Sollten Sie mit diesen Fakten nicht einverstanden sein, können sie gerne eine gerichtliche Klärung anstreben."



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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Wenn der TE die Küche zurückhaben will, wuss er den Eigentumsnachweis / die Anspruchsvoraussetzung darlegen und beweisen.
Na ja, der TE will die Küche ja nicht zurückhaben, sondern nur, dass sie dagelassen wird. Und da hat er ja vom Mieter schriftlich, dass dieser die Küche mitnehmen will - dass sie also da war, ist nachweisbar.
Also muss der Mieter beweisen, dass die Küche ihm gehört, damit er sie mitnehmen kann.

In welchem Bundesland spielt sich das Ganze eigentlich ab? Je weilter man nach Norden kommt, desto eher wird eine Einbauküche nämlich als Einbau und somit als Bestandteil der Wohnung angesehen und desto eher dementsprechend bei der Vermietung auch nicht gesondert mit erwähnt. Baujahr und Wohnlage spielen da auch noch eine Rolle: Je besser, deso eher wird eine EBK vermutet.

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#8
 Von 
Jasmin86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind aus München/Bayern, ich hab da auch schon nachgeforscht, in Bayern sieht die Rechtssprechung eine EBK als Bestandteil an, jedoch meist nur, wenn es sich um eine Maßanfertigung handelt (und das ist sie leider nicht).

@ Sassy: ich denke mal stark er wird sie schon vor dem Übergabetermin raustragen.


Wegen einem Rechtsanwalt bin ich eher zurückhaltend, weil wir inzwischen wegen dem Mieter schon einen anderen Rechtsstreit hatten und nun die Versicherung die Zahlung revidieren will.

Der Mieter versucht einem wirklich an allen Enden über den Tisch zu ziehen, was er auch schon mit unseren Vorgängern gemacht hat (Kaution veruntreuen, usw.)...

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Kaution veruntreuen

Was heißt das denn ?



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#10
 Von 
Jasmin86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass er unserer Vorgängerin eine Wertpapierverpfändung untergejubelt hat, die nicht rechtskräftig war und die Papiere aufgelöst und verprasst hat.
Die damalige Vermieterin wusste von alledem nichts.

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#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Dann wollen wir mal hoffen, daß wenigstens das gerichtsfest feststeht.



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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich würde, bei ernsthafter und beweisbarer Absicht die Küche zu klauen eine einstweilige Verfügung erwirken.
Das kann man beim nächsten Amtsgericht und geht sehr schnell.

Die Verfügung hilft beim Umzug das die Polizei eingreift. Die würde an sonst wohl auf den Privatklageweg verweisen.

Der Kaufvertrag bedeutet nicht zwingend das man Eigentümer der Küche ist. Es bedeutet nur das man dafür bezahlt hat.

Uwe



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.10.2010 10:17:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dem Mieter per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, die Pfandstücke zu entfernen.

http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3-leitfaden-vermieten/56-beginn-des-mietverhaeltnis?format=pdf Seite 4

quote:
Die Verfügung hilft beim Umzug das die Polizei eingreift - Unsinn


Aber sicher doch - wobei man den Gerichtsvollzieher bräuchte und der dann die Polizei ruft....... aber die helfen auch so, wenn man sich auf die Möbel setzt .....

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.10.2010 10:17:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Stimmt, es liegt an mir ! Du hast völlig Recht, schade das eine normale Klage ein halbes Jahr dauert, aber nur so wird es gehen. Und die Polizei singt mir nur ein Liedchen wenn ich die Rufe und glauben doch keiner Einstweiligen.

Dabei hab ich mir die Antworten so schön ausgedacht. Und der der den Text (Link) geschrieben hat kennst sich wohl auch nicht aus.

Uwe

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-- Editiert am 20.10.2010 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.10.2010 10:17:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wie kommt es eigentlich, daß die Küche jetzt schon Gesprächsthema ist ?



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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Hmmm, alle Beweise beweisen nur das da mal eine Küche bei den jeweiligen Übergängen mit dabei war.
Ihr müsst beweisen, das es DIESE Küche war, die jetzt eingebaut ist.

Es wird am Richter liegen wie er eure Beweise einordnet.



quote:
aber natürlich scharz arbeitet und unerlaubt untervermietet

Vermutung oder gibt es dafür gerichtsfest Beweise???
Dann könnte man ja einen Vergleich mit dem Mieter anstreben?


Ansonsten würde ich einfach mal das Vermieterpfandrecht geltend machen ...



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.10.2010 09:12:33
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Aufgrund welcher Basis? Schuldet der M dem VM etwas?

So wie ich das las die Kaution?

quote:
Kaution veruntreuen

...

Dass er unserer Vorgängerin eine Wertpapierverpfändung untergejubelt hat, die nicht rechtskräftig war und die Papiere aufgelöst und verprasst hat.


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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.10.2010 09:12:33
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Das sollte doch wohl ein Problem des VK sein und nicht der TE

Anspruch auf die Kaution hat der Vermieter (und das ist z.Zt. die TE).



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Das sollte doch wohl ein Problem des VK sein und nicht der TE
Anspruch auf die Kaution hat der Vermieter (und das ist z.Zt. die TE).


Kommt drauf an was die im Kaufvertrag vereinbart haben. Ist dort vereinbart das es eine Kaution gibt dann muss der VK dafür sorgen das die vorhanden ist. Evtl. hat man ja nen Mietvertrag vorgelegt bekommen.
Ist der Mangel "Fehlende Kaution" arglistig verschwiegen worden kann man sich am VK schadlos halten. Ebenso wenn der ne Küche verkauft hat die ja wohl dem Mieter gehört.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Kommt drauf an was die im Kaufvertrag vereinbart haben. Ist dort vereinbart das es eine Kaution gibt

Und wenn die im Kaufvertrag vereinbart haben, daß es keine Kaution gibt, dann guckt der Mieter in die Röhre ?
Einzig relevant ist, was im Miet vertrag steht.



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Einzig relevant ist, was im Miet vertrag steht.


Nur für den "MIETER"

Nicht aber für den neuen Vermieter, wenn dem die Kaution nicht gegeben wurde muss er notfalls in die eigene Tasche greifen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn es denn eine gab.



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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Der arbeitslose Mieter wird die Küche zu einem Zeitpunkt ausbauen und mitnehmen, in dem Du nicht da bist. Da hilft auch kein Wisch vom Gericht, die Polizei schon gar nicht ( alles selbst mitgemacht ). Mache dem VK Druck, er hat Dir die Wohnung mit einer Küche zu übergeben, er ist auch Ansprechpartner für die Kaution, die Du sonst ggf. auch noch drauflegen musst. Und die Moral von der Geschichte, nie eine vermietete Wohnung kaufen, wegen der Kündigung hast Du ja schon den Ärger an der Backe. Ich würde von einem Anwalt die Rückabwicklung des Kaufvertrages prüfen lassen-!

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Mache dem VK Druck, er hat Dir die Wohnung mit einer Küche zu übergeben

Hat er das etwa nicht ?
quote:
Ich würde von einem Anwalt die Rückabwicklung des Kaufvertrages prüfen lassen-!

Und der VK prüft dann seinerseits die Rückabwicklung seines Kaufvertrages ?



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Jasmin86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat: "Wenn man sich eine Wohnung kauft und noch nicht einmal die Rücklage besitzt, eine Küche zu ersetzen, dann ist die Zwangsversteigerung vorprogrammiert." Der Ungläubige

Ich darf drauf hinweisen, dass wir eine Ausstattung/Möbel im Wert von 23.000 Euro gekauft haben und dass ich zudem Eigentümerin von 6 weiteren Wohnungen bin. Meine Liquidität sollte also hier nicht das ausschlaggebende Thema sein. Nur bin ich trotzdem nicht willens eine neue Küche zu kaufen, wenn ich schon eine schöne Küche habe und dafür auch bezahlt habe!

Das mit der Kaution ist schon geklärt, dass sollte nur ein Beispiel für die Hinterhältigkeit des Mieters sein. Der hat sich noch weitaus mehr gegenüber unserer Vorgängerin geleistet.

Gestern hat er nun sogar angerufen und ich hab ihm alles (legale) angedroht was geht in Bezug auf die Konsequenzen, wenn er die Küche "klaut".
Seine Reaktionen waren die eines kleinen bockigen Kindes à la "machen Sie doch".

Es ist wirklich zum Haare sträuben, dass wir alle mit ca. 38% unseres Gehaltes solche Menschen bezahlen müssen und der einem dann auch noch so daher kommt!

Hat jemand eine Ahnung was ich anstellen muss um wenigstens diese einsweilige Verfügung beim Amtsgericht zu bekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

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