Mieter vernachlaessigen Hausordnung

12. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Mieter vernachlaessigen Hausordnung

Was kann man bei Mietern machen, die die Hausordnung schon eine ganze Weile vernachlaessigen ?

Im aktuellen Fall ist es so, dass
==> die Mieter meinen, keine Hausordnung unterschrieben zu haben ... und daher nix machen zu muessen ...
==> und andererseits die Mieter auch nicht einsehen wollen, dafuer dann zu zahlen, weil "der Posten Hausmeisterkosten im MV nicht explizit aufgefuehrt ist" .

Unterm Strich meinen sie: "Uns ist es schnuppe, und wir machen nix" .

Im MV steht allerdings andererseits der Posten "allgemeiner Kosten" ; auch ist die BKVO ja eigentlich ein Gesetz, und der BKVO zufolge koente man sehr wohl ersatzweise anfallende Kosten auf die Mieterschaft umlegen ... ; leider wurde die BKVO nicht im MV erwaehnt ...


Sehe ich da einem Mietverhaeltnis entgegen, wo noch in 10 Jahren die Jenigen keinen Finger krumm zu machen brauchen und ich deren Arbeit mache, oder kann ich sie irgendwie "ueberzeugen" ?



-- Editiert Koenig Arthur am 12.03.2015 05:17

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47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

quote:
die Mieter meinen, keine Hausordnung unterschrieben zu haben ... und daher nix machen zu muessen ...
==> und andererseits die Mieter auch nicht einsehen wollen, dafuer dann zu zahlen, weil "der Posten Hausmeisterkosten im MV nicht explizit aufgefuehrt ist" .

Meinen sie das nur, oder wurde tatsächlich keine Hausordnung im Mietvertrag aufgenommen. Was genau steht unter "allgemeinen Kosten"?

quote:
Sehe ich da einem Mietverhaeltnis entgegen, wo noch in 10 Jahren die Jenigen keinen Finger krumm zu machen brauchen und ich deren Arbeit mache, oder kann ich sie irgendwie "ueberzeugen" ?

Du siehst einem Mietverhältnis entgegen, wo jeder seinen Teil des Vertrages erfüllt. Du bekommst Miete und musst dafür leisten. Hast du etwas anderes erwartet?

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Deine Angaben sind viel zu vage. Aber was vertraglich nicht vereinbart ist, müssen Mieter tatsächlich nicht tun. Die Betriebskostenverordnung sollte im Vertrag erwähnt werden, wenn nicht, Pech. An welchen Teil der Hausordnung halten sich die Mieter denn nicht? Was genau steht in der Hausordnung und wo befindet die sich? Also ist sie ein Teil des Mietvertrags gewesen?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wenn die Hausordnung kein Teil des Mietvertrages sein sollte und die Kosten für den Hausmeisterservice ebenfalls nicht im Mietvertrag stehen, dann hast du einen gewaltigen Bock geschossen! Herzlichen Glückwunsch zu deinen Mietern die keinen Finger krümmen brauchen! Das war ganz klar dein Fehler, dafür kannst du die Mieter nicht verantwortlich machen. Warum sollten die Mieter sich nachträglich auf irgendetwas einlassen? Es gibt für diese keinerlei Grund dazu. Ihr habt einen Vertrag geschlossen, wenn nicht bereits alles im Vertrag aufgenommen wurde, dann kannst du nicht hinterher kommen und noch weiteres von ihnen verlangen. Das lässt unser Gesetzgeber zum Glück nicht zu.

-- Editiert micbu am 12.03.2015 09:19

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Bei den Einheitsmietverträgen wird immer auf die Hausordnung als Teil des Mietvertrages verwiesen. Mittlerweile lassen sich viele VM die Hausordnung noch einmal gesondert unterschreiben!

Wenn das nicht ordentlich gemacht wurde, wirst Du mit diesen "untätigen" Mietern leben müssen....

@TE: Was steht genau in dem § über die Nebenkosten? Am Besten abschreiben, vielleicht kannst Du die Hausreinigung doch abwälzen, sonst herzliches Willkommen im Vermieteralltag.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn nicht bereits alles im Vertrag aufgenommen wurde, dann kannst du nicht hinterher kommen und noch weiteres von ihnen verlangen. Das lässt unser Gesetzgeber zum Glück nicht zu. <hr size=1 noshade>

Doch das lässt er zu.
Und wenn die Mieter zustimmen, dann würde das auch gelten.
Nur wenn die Miter nicht zustimmen, dann hat er ein Problem. Denn dann kann er nicht durchsetzen was er fordert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ja klar, mit Einverständnis der Mieter schon, aber darum geht es hier nicht. Der Vermieter möchte das einseitig bestimmen.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

quote:
Ja klar, mit Einverständnis der Mieter schon, aber darum geht es hier nicht. Der Vermieter möchte das einseitig bestimmen.


Nee nicht bestimmen, sondern er hofft, dass er es schon im MV bzw. mit der Hausordnung vereinbart hat. Das Einverständnis der Mieter bekommt er bestimmt nicht.


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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Bei den Einheitsmietverträgen wird immer auf die Hausordnung als Teil des Mietvertrages verwiesen.


Genau, und das mit der BKVO steht da auch nicht. Vermutlich hat er sich mal wieder einen eigenen Vertrag gebastelt, bei dem er sich besonders schlau vorkam, und jetzt geht mal wieder alles nach hinten los.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

quote:
Genau, und das mit der BKVO steht da auch nicht.


Dieser Vermieter glaubt halt noch an das Gute im Menschen. In der Vergangenheit hat das mit der Kehrwoche auch immer geklappt, weil die Mieter froh waren, eine Wohnung zu finden, die ohne Makler und ohne Hausverwaltung zu finden war.

Der private Vermieter kommt nämlich auch am WE und kennt auch noch den Heizungsmenschen, der notfalls am Feiertag die Heizung in Gang setzen kann. Bei der Hausverwaltung ist ab Freitag 12:00 Uhr doch keiner mehr zu erreichen.

Heutzutage geht der moderne Mieter häufig erst einmal zum RA oder Mieterverein und putzt erst danach. Am Besten mindert er noch die Miete, weil es im Hausgang so dreckig ist (selbst erlebt!)

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dieser Vermieter glaubt halt noch an das Gute im Menschen.


Haha, der war gut. Selten so gelacht. Lies dich doch mal spaßenshalber durch seine übrigen Beiträge.

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#11
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Hier wird aufgrund eines einzigen Eröffnungsposting ne Menge wild spekuliert ohne überhaupt genaues zu den tatsächlichen Vereinbarungen und deren Beweisbarkeit zu wissen.

quote:
Vermutlich hat er sich mal wieder einen eigenen Vertrag gebastelt


Ist der User mitsamt seinen bisherigen anderen Mietverträgen forenbekannt und ich hab die verpasst?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

quote:
Haha, der war gut. Selten so gelacht. Lies dich doch mal spaßenshalber durch seine übrigen Beiträge.


Habe gerade geschaut.... 520 Beiträge sind mir zu viel....

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich hab mal die ersten aus dem Mietrecht überflogen. Gefunden hab ich eine Bemerkung, dass ein Standard-Mietvertrag unterschrieben wurde und den bereits vor über einem Jahr schon erfolgten Rat von Anjuli:

quote:
Na dann beauftragst du halt ein Reinigungsunternehmen und legst die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung um. Wenn du das vorher ankündigst, hilft das vielleicht beim "Disziplinieren", da es den Mietern dann an die Geldbörse geht.


Allerdings halte ich es für äußerst schwierig, nach mindestens einem Jahr ohne Konsequenzen oder auch nur der Androhung solcher nun noch von den Mietern die Einhaltung dessen zu fordern, was die ganze Zeit über scheinbar der Vermieter aufgrund der Weigerung seiner Mieter erledigt hat.

Ansonsten tut mit der König ja fast schon leid ...

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Ob nach einem Jahr schon Verwirkung eingetreten sein könnte, wage ichzu bezweifeln.


Das Problem könnte aber die fehlende Abmahnung sein - wenn die Hausordnung gelten würde.



quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten tut mit der König ja fast schon leid ... <hr size=1 noshade>

Naja, er hat eine magische Anziehungskraft auf Problem-Mieter - oder irgendwann beimSchicksal mal unachtsamerweise ein "Problem-Abo" unterschrieben...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das Problem ist, dass König Null Ahnung von Mietrecht hat und konsequent jeden - von vielen Usern bereits gebrachten - Hinweis, eine Hausverwaltung zu beauftragen, ignoriert. Und das Ergebnis ist dann regelmäßiger Ärger mit den Mietern - wobei meistens die Mieter im Recht sind.

Ob das, was Schnuckelchen gefunden hat, dasselbe Mietverhältnis ist, wie das, um das es jetzt hier geht, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, wie viele Wohnungen König hat.

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#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Es würde schon eine Mitgliedschaft bei einem größeren Haus- und Grund helfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Eine Abmahnung hat mal stattgefunden ; da hatte ich
==> die Hausordnung angeheftet,
==> und einen Plan erstellt wo genau fuer jede Partei die Woche mit der Hausordnung festgelegt war .

Trotzdem tat sich nix ; die Mieter behaupten schriftlich, insgesamt 3 Mal was gemacht zu haben ; in Wirklichkeit haben sie nix gemacht, jedenfalls nicht effektiv, und sogar wenn sie 3 Mal was gemacht haetten: Sie waren ca. 10 - 12 Mal dran gewesen ... .
==> Sie geben also schonmal schriftlich zu, nur 1/4 oder 1/5 der Termine wahrgenommen zu haben, angeblich, wie gesagt.

Nur: Eine Weile spaeter im Jahr meinten Sie dann: "Wir brauchen ja auch nix zu machen ... " ; das hatte ich im Einleitungspost schon beschrieben .

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

quote:
Eine Weile spaeter im Jahr meinten Sie dann: "Wir brauchen ja auch nix zu machen ... " ; das hatte ich im Einleitungspost schon beschrieben .


Und darum geht es. Hier muss die Hausordnung nicht nur an die Abmahnung angehängt werden, sondern auch ein wirksamer Teil des Mietvertrages sein!



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Das Problem ist, dass König Null Ahnung von Mietrecht hat und konsequent jeden - von vielen Usern bereits gebrachten - Hinweis, eine Hausverwaltung zu beauftragen, ignoriert.


Wenn alle Vermieter Ahnung von Mietrecht hätten, gäbe es dieses (für den Betreiber werbewirksame) Forum nur noch für Mieter und diese vielen user, die hier freiwillig rumtippeln, hätten ne Menge Freizeit mehr. Hilfestellung erfolgt freiwillig, also ist es eigentlich müßig, sich über "viele Fragen" zu beschweren, oder? Hausverwaltung muss man sich leisten können. Zudem kommen dann weiterhin hier Fragen ... nur anderer Art. ;)

quote:
die Mieter behaupten schriftlich, insgesamt 3 Mal was gemacht zu haben


Also sind sie sich selbst doch nicht so ganz sicher, ob sie nicht doch verpflichtet sind? Ohne Pflicht greift man doch nicht zum Besen.

Ich würde (prinzipiell Anjulis Vorschlag von 2014 folgend) so vorgehen (und zwar umgehend!): Schriftliche Abmahnung (genaue Angabe der nicht erledigten Dinge mit Daten) mit Androhung von Konsequenz "wenn weiterhin nicht pünktlich und vollständig erledigt, dann Beauftragung Reinigungsdienst und Umlage der Kosten". Wenn das nicht hilft, kann man eigentlich nur konsequenterweise genau das dann tun und abwarten, ob sich tatsächlich einer rechtlich dagegen zur Wehr setzen wird. Bei der im Haus wohnenden Klientel scheint mir das aber eher unwahrscheinlich. Selbst saubermachen würde ich definitiv nicht mehr.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 13.03.2015 11:48

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

quote:
die Mieter behaupten schriftlich, insgesamt 3 Mal was gemacht zu haben

Spielt gar keine Rolle, denn um des lieben Friedens Wille macht man auch schon mal Dinge zu denen man nicht verpflichtet ist.
Ich finde es aber ausserordentlich interessant, dass sich der Fragesteller gar nicht zur Kernfrage äußert.
Also King Arthur: Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages? Ja oder Nein? Es kann doch nicht so schwer sein uns diese alles entscheidende Frage zu beantworten.
Was GENAU steht im Mietvertrag zur Hausordnung?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde (prinzipiell Anjulis Vorschlag von 2014 folgend) so vorgehen (und zwar umgehend!): Schriftliche Abmahnung (genaue Angabe der nicht erledigten Dinge mit Daten) mit Androhung von Konsequenz "wenn weiterhin nicht pünktlich und vollständig erledigt, dann Beauftragung Reinigungsdienst und Umlage der Kosten". <hr size=1 noshade>


Wenn die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages war, dann wäre sie der Versuch einer einseitigen Vertragsänderung, das geht nicht.

Und dann wäre dein Rat ein böses Eigentor, denn das Einfordern wissentlich (!) nicht bestehender Ansprüche subsumiert man schnell mal unter §263 StGB ...

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja, wie gesagt: Rein schriftlich ist die Hausordnung eben leider nicht Bestandteil des MV .
==> Ich hatte zu dem Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht alle Unterlagen vom Vorgaenger, und wollte die Hausordnung fuer alle Mieter gleich haben .

Deswegen wies ich muendlich darauf hin, dass die gleiche Hausordnung gilt wie fuer die anderen Parteien, die bereits im Objekt wohnten .
==> Man sicherte mir hoch und heilig zu, diese zu befolgen ; woran sich jetzt natuerlich keiner freiwillig erinnern wird ...

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-- Editiert Koenig Arthur am 13.03.2015 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

quote:
Rein schriftlich ist die Hausordnung eben leider nicht Bestandteil des MV .

Okay, also erstmal nicht schriftlich vereinbart. Das gibt schonmal Beweisprobleme.

quote:
Ich hatte zu dem Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht alle Unterlagen vom Vorgaenger, und wollte die Hausordnung fuer alle Mieter gleich haben .

Deswegen wies ich muendlich darauf hin, dass die gleiche Hausordnung gilt wie fuer die anderen Parteien, die bereits im Objekt wohnten .

Faszinierend. Du hast die Hausordnung bei Abschluss des Mietvertrages selber nicht bist aber der Meinung, dass die Mieter der Hausordnung bei Abschluss des Mietvertrages zugestimmt haben. Das wird lustig, falls du das ernsthaft einem Richter erklären willst. Wie willst du etwas wirksam vereinbaren, was du selber nicht kennst? Insbesondere wenn diese Hausordnung zusäzliche Verpflichtungen für den Mieter enthält.

Kurzum: Für diese Mieter gilt die Hausordnung erstmal nicht. Was an Betriebskosten im Mietvertrag steht, hast du bisher ebenfalls verschwiegen, sodass keiner wissen kann, welche Nebenkosten du umlegen kannst.

Ein Ausweg wäre mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Z.B. indem du für x Jahre auf das Recht zur Mieterhöhung verzichtest und sie dafür die Hausordnung anerkennen. Aber das ist natürlich Verhandluungssache.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Und wenn jetzt noch im Mietvertrag steht, dass es keine mündlichen Abreden gibt und für sämtliche Vereinbarungen die Schriftform erforderlich ist, dann geht nicht mal mehr was auf der Schiene "mündlich vereinbart", auch wenns denn so war.

quote:<hr size=1 noshade>das Einfordern wissentlich (!) nicht bestehender Ansprüche subsumiert man schnell mal unter §263 StGB . <hr size=1 noshade>


Sowas ist de facto nicht durchsetzbar, denn a) weiß es Koenig Arthur eben gerade nicht, sonst würde er hier nicht fragen, b) verhelfen Antworten in diesem Forum auch nicht zu Wissen und c) muss man dafür mit Absicht betrügerisch handeln. Einen Vermögensvorteil sehe ich bei einem durchlaufenden Posten der NK auch nicht. Mit dem STGB zu winken, wenn Mieter sich zunächst einverstanden erklären und dann nichts mehr von ihrer Zusage wissen wollen, halte ich für maßlos übertrieben.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 13.03.2015 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Wenn es nicht über die Hausordnung geht: Was steht zu den NK (insbesondere Hausreinigung) im MV? Gibt es einen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung?



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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Es gibt leider keinen Hinweis auf die BKVO, und Hausreinigung wurde nicht weiter erwaehnt .
Aber es existiert der Posten "Allgemeine Kosten", den ich vorsichtshalber aufgefuehrt hatte fuer den Fall, dass noch irgendwas auftauchen sollte .

Die Mieter vermeinen allerdings, dass dieser Posten nicht geeignet waere, um da Hausmeisterdienste oder das durchfuehren der Hausordnung drunter zu verstehen - da solls wohl angeblich eine "Rechtsprechung" geben ... , es waere der Begriff "allgemeiner Kosten " "zu ungenau" ... ... .



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

quote:
es waere der Begriff "allgemeiner Kosten " "zu ungenau"

"Zu ungenau" triff auch auf deine Postings zu. Wenn du sinnvolle Antworten erhalten möchtest, tipp alle entsprechenden Klauseln wortwörtlich ab.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

@ König Arthur:

Der Hinweis auf die BKVO ist deshalb so wichtig, weil damit Posten erfaßt werden, die erst später "auftauchen".

Die Nr. mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen ist wirklich extrem schwierig. Und die Ausarbeitung eines Mietvertrages noch viel mehr.

Das Du die Reinigungsarbeiten nicht unter "Allgemeinen Kosten" verbuchen kannst, halte ich sogar für wahrscheinlich. Doch das kann Dir nur ein RA "relativ" sicher sagen.

Das das jetzt schief gegangen ist, solltest Du unter Lehrgeld verbuchen und nicht weiter versuchen, dieses tote Pferd zu reiten.....

Und : selbst wenn die Mieter putzen oder auch nur so tun, hast Du als Vermieter meistens einen schwierigen Stand, was sauber ist, ist immer relativ. Dazu brauchst Du Fachleute, manchmal sogar einen Gutachter! Und Du musst das dann vor Gericht beweisen können.

Investiere lieber Deine Zeit in die Formulierung eines gescheiten MV zusammen mit einem Anwalt für Mietrecht, bzw. in den Kauf eines Mietvertrages vom Haus & Grund. Da haben sich Anwälte vielfach den Kopf zerbrochen und auch die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt.

Aber : Das ist auch keine 100% Garantie. Ein Prozessrisiko und die Gefahr des Unterliegen bleibt immer, je nachdem, wie der Richter aufgelegt ist...... Sonst bräuchte man keine Prozesse zu führen.

In Zukunft:

Hausordnung ebenfalls unterschreiben lassen.

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-- Editiert Ver am 13.03.2015 23:15

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja, nun wohnen die Mieter, in deren Fall evtl. "das Pferd tot" ist, im Objekt .
==> Die denken anscheinend auch, dass sie die naechsten 10 Jahre nix zu machen brauchen ...

Was hilft da noch ? Zum Analt werde ich mal gehen, sobald der wieder da ist ... ,




-- Editiert Koenig Arthur am 15.03.2015 08:22

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

quote:
Die denken anscheinend auch, dass sie die naechsten 10 Jahre nix zu machen brauchen ...

Echt jetzt? Was hast du für böse Mieter, die sich an den von dir ausgearbeiteten Mietvertrag halten?

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