Mieter verlangt Gartenpflege

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lapin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter verlangt Gartenpflege

Hallo,
leider kann ich nirgends einen vergleichbaren Fall finden, vielleicht kennt jedoch hier jemand dieses Problem?

Mein Mann bekam ein Haus überschrieben, in dem seine Mutter und ein Mieter wohnt. Bislang hatte die Mutter den Garten gepflegt, wird jedoch zu alt dazu. Nun verlangt der Mieter, ein junger Mann, dass wir die Gartenpflege übernehmen. Wir wohnen weit weg und zahlen schon Schulden ab wegen der ständigen Renovierungs- und Instandhaltungskosten, die uns die Hausbewohner ständig abverlangen. Das Haus verkaufen dürfen wir nicht, die Mutter hat Nießbrauch - wir haben die Pflichten, oder können wir die Gartenpflege verweigern? Die Miete durch den Mieter ist so wenig, dass wir noch weit im Minus mit diesem Haus sind. Genaugenommen kommen wir nie auf einen grünen Zweig damit und wollen nicht noch weitere Kosten aufgehalst bekommen.

Wie wehrt man sich als Vermieter wider Willen eigentlich gegen ständige Forderungen? Mit der Mutter ist inzwischen auch Funkstille. Sie stellt auch dauernd Forderungen.

Weiß jemand einen Rat? Muss der Vermieter die Umlage pflegen?

Wenn ja, kann man auch einfach alles platt machen und Schotter auffüllen?
Bell

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hier müßte man den Mietvertrag kennen. Hat der Mieter das Recht zur Gartennutzung? Hat er einen Teil des Gartens mitgemietet? Wie werden die Nebenkosten mit dem Mieter abgerechnet?
Dem Mieter können evtl. anteilig Kosten der Gartenpflege auferlegt werden!
Nicht einschüchtern lassen!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven Mayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es genau umgekehrt. Mein Mieter hat mein Haus samt grundstück gemietet. Die Pflege des Anwesens ist im Mietvertrag festgeschrieben, dennoch ist der Rasen zu einer Kuhweide geworden, dass Blumenbeet mit Unkraut überwuchert.

Weiterhin steht im Mietvertrag, wenn der Mieter die Pflege nicht 1 x Wöchentlich ausübt, kann ein durch mich eingeschalteter Gärtner ( o.ä. ) auf Kosten des Mieter eingesetzt werden. Die Kosten wurden in die Nebenkosten umgelegt, da er sich nicht an den Vertrag gehalten hat.

Zu ihrem Problem:

Sie müssen schauen, was explizit im Mietvertrag steht. Ist die Pflege des Anwesens nicht im Mietvertrag vereinbart, müssen Sie dafür aufkommen.

-----------------
"Mit freundlichen Grüßen

Sven Mayer"

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