Mieter unerreichbar. Deffekte Küche.

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jokkl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter unerreichbar. Deffekte Küche.

nabend.

ich habe folgendes problem und suche hilfe =(

ich bin vor 3 monaten (1.8.)in eine neue wohnung gezogen. zu diesem zeitpunkt bezog ich noch hartz4. jedoch änderte sich meine arbeitslosigkeit noch im gleichen monat (zum 15.8.) wie mein einzug, worauf hin mir die arge mitteilte, dass ich meine miete für den folgemonat von meinem halben gehalt selber begleichen müsse und keine weitere leistung erhalte.
dies habe ich getan, jedoch stellte sich herraus, dass die arge meine miete doch beglichen hat worauf hin ich mich bei meinem vermieter erkundigt habe was nun mit der doppelten miete sei. dieser versicherte mir, dass sobald die 2. miete für diesen monat von der arge einginge, er mir dies zurücküberweisen würde.
ich habe daraufhin meinem vermieter 2 wochen hinterhertelefonieren müssen und dieser behauptete, dass die miete erst nach 2 wochen bei ihm eingegangen sei er sie mir aber direkt überweisen würde. eine woche später kein geldeingang, anruf bei vermieter, telefonat direkt von ihm unterbrochen.
seid diesem tag ist es mir nicht gelungen ihn ein weiteres mal telefonisch zu erreichen.
kurz darauf ging mein kühlschrank kaputt. dieser gehört zu einer "neuwerigen singelküche" die im mitvertrag mit einberechnet ist. ein einfaches ausbauen des kühlschranks ist nicht möglich. es müsste die ganze pantryküche ausgebaut werrden da diese mit silikon(?) befestigt ist und der kühlschrank sich nicht anders ausbauen lässt.
einen gleichwertigen kühlschrank zu besorgen wäre nicht das problem... der ein-/ausbau allerdings stellt eins da.
nun habe ich meinem vermieter vor ca 2 wochen einen brief per einschreiben geschickt, in dem ich ihm mitteilte, dass ich die miete für diesen monat nicht überweisen würde, da er ja die doppelte miete mir nicht wie vereinbart zurücküberwiesen habe. ausserdem habe ich ihm mitgeteilt, dass der kühlschrank nun schon länger deffekt sei, ich ihn aber nicht erreichen würde, ihm hiermit aber 2 wochen zeit geben würde den deffekt zu beseitigen, ansonsten dieses selber machen würde, den anfallenden betrag allerdings von der nächsten miete abhalten würde.
diese frist läuft morgen ab. keine reaktion von ihm.
ist es überhaupt in ordnung so vorzugehen oder welche möglichkeiten bleiben mir? kein kühlschrank ist nicht wirklich ideal da ich im erdgeschoss wohne zur strasse hin kann ich nichtmal ein stück butter auf die fensterbank legen.

welche möglichkeiten bleiben mir in diesem fall?
ich wäre über hilfe sehr dankbar da es sich um meine erste eigene wohnung handelt und ich ein wenig verzweifelt in dieser situation bin.

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33 Antworten
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#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Solche Forderungen stellst du am besten schriftlich, nicht telefonisch, wenn dies nicht fruchtet. Damit du einen Nachweis hast, bedienst du dich für 2.15€ des Einwurf-Einschreibens der Post. Hat er im Briefkasten, ohne die Annahme verweigern zu können.
Laß eine unbeteiligte Person dein Schreiben mit unterzeichnen: "gelesen und abgesandt" oder so.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 12.11.2009 12:23

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#2
 Von 
Jokkl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke... genau das habe ich ja gemacht da keine reaktion von ihm kam.
zum besseren verständniss: es geht nur um die deffekte küche. den fall vorher habe ich nur geschildert um aufzuzeigen dass es bereits probleme mit dem herren gab und ich ihn nicht erreichen kann.
ist es legitim den deffekt nach ablauf der frist selber zu begleichen? und den anfallenden betrag von der miete mit vorlage der rechnung zu begleichen?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo,
wenn ich das recht verstanden habe, hat die Arge die August-Miete bezahlt, und Dir mitgeteilt, dass Du ab 01.09. die Miete von Deinem Einkommen bezahlen musst.
Was geht es Dich an, wenn die Arge versehentlich die September-Miete noch an den VM überweist ? Die werden es schon von ihm zurückfordern.
Wenn Du bei mir zwei Wochen lang anrufen würdest wegen Geld, das nicht Dir gehört, sondern der Arge, wäre das Telefonat sicher auch unterbrochen.
Dass plötzlich der Kühlschrank defekt ist, würde mich auch nicht wundern.

dass ich die miete für diesen monat nicht überweisen würde

Da wäre am 04.11. ein Mahnbescheid fällig, ist bestimmt schon an Dich unterwegs.

Noch viel Glück bei der Wohnungssuche,

freundliche Grüsse Werner

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#4
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Im Verhältnis zum Vermieter sind arge und Mieter Gesamtgläubiger
Wie kommst Du denn darauf ?
Der VM hat mit der Arge überhaupt kein Vertragsverhältnis.

Stell Dir mal vor. Du wärst der Nachbar von Jokki und hättest versehentlich Deine Miete an den VM von Jokki überwiesen.
Von wem würdest Du das Geld zurückverlangen ?
freundliche Grüsse Werner

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#10
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#12
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Mittlerweile verflucht er wahrscheinlich, daß er das Beispiel gebracht hat.



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#13
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#14
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Warum sollte er das Verfluchen


quote:
zum besseren verständniss: es geht nur um die deffekte küche. den fall vorher habe ich nur geschildert um aufzuzeigen dass es bereits probleme mit dem herren gab




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#15
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#17
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Die ARGE wird die Miete vom Mieter (Antragsteller/ Hilfebedürftigen) zurückfordern. Dann wird ein Schreiben/ Mahnung von einem Hauptzollamt kommen.
Selbst wenn man die Miete bereits an die Arge zurückgezahlt hat, wird dann noch ein Schreiben von einem netten Mitarbeiter einer Strafverfolgungsbehörde kommen, indem man Ihm dann Betrug in Sachen leistungserschleichung unterstellt.

habe es leider selber durch. Habe argumentiert das ich es für richtig gehalten habe das die noch zahlen da ich auch zum 13. einen neuen Job angetreten habe.

antwort war: Sie haben die Leistungen empfangen, selbst wenn die ARGE einen Fehler macht hätte ich die darauf hinweisen müssen. Habe ich nicht gemacht also Leistungserschleichung.

Gut SG hatte es anders gesehen - aber ist dioch zum kotzen, in D ist man so lange erstmal Schuldig bis man selber das Gegenteil beweisen kann. Wer´s nicht kann hat halt Pech.

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#18
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#19
 Von 
Jokkl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so... gestern nichtmehr geschafft hier reinzuschauen...

erstmal danke für die rege beteiligung. die sache mit dem kühlschrank wurde ja schon gut gelöst.

zur sache wo sich hier alle dran festklammern ;)

is zwar vollkommen unwichtig da geklärt aber nochmal bissl mehr infos da ihr ja so einen spass dran habt ;)

also... 15. neue arbeitsstelle... eine woche später termin bei arge wegen arbeitsmarkteingliederung-whatever... gebe unterlagen ab... arge freut sich... streicht mir "vorsorglich" jeden weiteren zuschuss... ich frage: "was mit miete? nur halbes gehalt! verhungere!" arge: "schreib uns formlos willst geld geliehen haben." ich: "ne danke... dann hungern... hauptsache raus bei euch... nix für ungut ;) " arge: "ok... hauste rein"

neuer monat fängt an... ich überweise... 2 tage später schreiben von arge:
diesen monat bekommste doch noch geld von uns... undzwar 80,- und deine miete!
ich rufe an frage was nu is... arge sagt miete überwiesen an vermieter und 80 auf mein konto... ich sage hab miete überwiesen weil ihr nich zahlen wolltet... sagt arge!!!! >>> dann sach deinem vermieter der soll dir die miete die zuviel eingegangen is überweisen
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#20
 Von 
Jokkl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wo is der rest von meinem text?! =(

ich rufe also den VM an... sach ihm was sache is... er sagt sobald geld da mach ich das. telefoniere mit ihm er sagt mach ich... 2 wochen lang nix passiert... ruf ich wieder an... er sagt geld da überweisst er sofort. ich sag "super... muss ich nich verhunger" 5tage später kein geld da... rufe wieder an... legt auf als er meinen namen hört und wurde niewieder gesehen/von ihm gehört.

dann kommt der part mit dem kühlschrank.

edit: oh ha... ich war wohl gestern so "aufgewühlt" dass ich den titel falsch benannte... es sollte natürlich VERmieter heissen. wie peinlich =(



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-- Editiert am 13.11.2009 10:10

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#21
 Von 
Jokkl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

eine frage dann doch noch kurz:

darf ich die miete für den zeitraum des deffekten kühlschranks kürzen? wenn ja um wieviel?


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#22
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#23
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12317.11.2009 08:51:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#27
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
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#29
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#30
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
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