Mieter soll Keller wechseln

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
Mieter soll Keller wechseln

Hallo,
ein Freund von mir hat eine Wohnung samt nicht näher bezeichnetem Kellerraum gemietet. Nun ist bei denen im Haus während des Unwetters der Keller vollgelaufen. In einigen Kellerräumen ca. 60cm, in anderen nur eine handbreit. Im Kellerraum meines Freundes nur diese handbreit. 3 Tage nach dem Unwetter kam jetzt der Vermieter auf den Mieter zu und sagte ihm er wolle seinen Kellerraum um seine Werkstatt zu vergrössern. Im Austausch bekäme er einen anderen Kellerraum (wo das Wasser 60 cm hoch stand). Mein Freund möchte das natürlich nicht. 1. wegen der nun bekannten Hochwassermöglichkeit und 2. hat er auch keine Lust und Zeit seine ganzen Regale und Krempel von einem Raum in den nächsten zu räumen.
Geht das so einfach mit dem Kellertausch, wie sich der Vermieter das vorstellt?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

31x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

okay vielleicht war die Frage "Geht das so einfach mit dem Kellertausch, wie sich der Vermieter das vorstellt?" ein bisschen zu einfach gestellt. Eigentlich wollte ich wissen, was der Vermieter da tun müsste, denn er hat meinem Freund schon mitgeteilt, dass er das durchziehen würde

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Entscheidend ist wie immer der Mietvertrag. Falls dort ein bestimmter Keller (z.B. eine Nummer) genannt wurde, dann kann der Vermieter den Wechsel nicht verlangen. Ist jedoch lediglich allgemein irgendein Kellerraum laut Mietvertrag geschuldet, so kann er m.E. durchaus einen Wechsel verlangen.

Gruß Justice



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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hab ich ja schon geschrieben, dass der Keller nicht näher bezeichnet ist. Er soll jetzt eben den bei Hochwasser deutlich ungünstigeren Keller bekommen.
VM hat angeboten beim Umräumen zu helfen.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm... dann kann er meines Erachtens durchaus den Kellerwechsel verlangen. Letztendlich wird man lange und breit darüber streiten können, ob ein Umzug vielleicht unzumutbar ist oder nichtoder ob der mieter mitlerweile ein Recht auf einen ganz bestimmten Keller erworben hat. Aber wirklich eindeutig ist das nicht.

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#7
 Von 
guest-12312.07.2009 14:45:09
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mieter muss den Keller natürlich nicht wechseln.
Ob der Kellerraum im Mietvertrag konkret bezeichnet wurde, ist hier unbeachtlich, da dem Mieter ja ein bestimmter Keller überlassen wurde.

Damit gibt es gar keine Frage mehr, dass eben dieser konkret überlassene Keller vertragsgerecht genutzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morbid checker

quote:
Was war wohl der Trick ?


Eine Absenkung der Miete wird es nicht gewesen sein, also tippe ich auf Unwissenheit der Mieter und Keller Monopoly in deinen real existierenden Träumen

weil du einen Zaun um dein Eigentum gezogen hattest und ein real existierender Morbus Staat ausgerufen war, in dem du uneingeschränkter Herrscher warst und die Mieter Jahre ohne TV, Internet, Radio und sonstige Medien zugebracht hatten.

Gute Nacht

Sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hr. Teufel hat Recht, hab woanders nochmal nachgeschaut.
Mieter hat zwar, wenn nicht konkret im MV zugesichert, nicht das Anrecht auf einen bestimmten Kellerraum, aber ist mal ein Kellerraum zugewiesen, dann kann dieser dann zugewiesene Kellerraum nur mit der Wohnung zusammen gekündigt werden.
Mein Freund hätte vor 2 Wochen mit dem Wechsel auch noch nicht so das Problem gehabt, vor allem nicht, wenn der VM (mit dem er (noch)befreundet ist) ihm dabei geholfen hätte umzuräumen.
Aber nach dem Hochwasser weiss er ja jetzt, dass er den potentiell besseren Keller hat (zumindest eben bei Unwetter). Ich finds auch letztlich etwas ungeschickt vom VM, drei Tage nach dem Hochwasser erstmalig einen Wechsel anzusprechen

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#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morbus trixikus

quote:


Du mußt mal die Rollos hochziehen, noch scheint die Sonne.


Mein *gute Nacht* bezieht sich auf deine Tagträume, nicht auf den Sonenstand.

Die Moral von der Geschicht: ein Keller ist ein Keller, ob mit Fliesen oder nicht.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#15
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Klar Morti,
wenn hier der VM dem Mieter ne Sauna im neuen Kellerraum einbauen würde, dann würde man sich sicher leicht einigen

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#17
 Von 
guest-12312.07.2009 14:45:09
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

...Hr. Teufel hat Recht, hab woanders nochmal nachgeschaut...

Wieso konntest du daran zweifeln?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

@Kathi2008

Natürlich bedarf der Kellerwechsel der Zustimmung der Mieter, Ansprüche hat der Vermieter hier keines, vielmehr hat der Mieter Anspruch auf grundliche Beseitigung das Problem.




0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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