Mieter rausgemobbt - Miete weiter zahlen?

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter rausgemobbt - Miete weiter zahlen?

Hallo,

meine Freundin wohnte in einer 3-er WG mit einem Pärchen (2 Frauen). Die beiden sind Hauptmieter und meine Freundin war quasi Untermieterin von den beiden.
Aus wirklich sinnlosen Gründen wurde ihr dann von den beiden ganz normal gekündigt, sprich sie sollte innerhalb der nächsten 3 Monate ausziehen und auch wieterhin die Miete bezahlen. Das kam zum 1.4., also sollte sie noch die Mieten für April, Mai und Juni bezahlen.
Anschließend wurde sie so von den beiden behandelt, dass sie richtige Angst hatte, ihnen überhaupt noch über den Weg zu laufen. So hat sie sich so schnell es geht eine neue Wohnung gesucht und die dann auch zum 1.5. gefunden.
Sie hat die Mietzahlung für Mai kurzfristig gestoppt, um erst mal über die ganze Situation nachzudenken und vllt. rechtlichen Rat zu bekommen, ob die Miete noch bezahlt werden muss, obwohl sie schon gar nicht mehr dort wohnt.

Am 5.5. erhielt sie dann einen Brief einer der Mitbewohnerinnen mit dem Ende "... und dann verpiss dich, ehe ich mich um gotteswillen vergesse"

Das gilt doch eigentlich schon deutlich als Drohung, oder?
Kann jetzt erwartet werden, dass trotz der ganzen Gründe die Miete für Mai und Juni noch bezahlt wird, sie also noch weiterhin dort Mieter ist, obwohl ihr dort gedroht wurde?
Oder wäre diese Drohung ein Grund für meine Freundin fristlos zu kündigen und dementsprechend dann die Miete nur noch bis zum 5.5. zu bezahlen?

Danke schon einmal im Voraus.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

na ja, sie kann zunächst mal fristlos kündigen und falls die Hauptmieter das nicht akzeptieren und die Miete einklagen, wird ein Gericht über die Zulässigkeit der Kündigung entscheiden. Dessen Entscheidung kann man schwer vorhersagen, aber ich sehe da durchaus Chancen, daß der Kündigungsgrund als schwerwiegend genug anerkannt wird.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

-- Editiert am 12.05.2010 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann es denn negativ aufgefasst werden, dass die Miete schon vorher nicht bezahlt wurde und eine Kündigung mit dem Grund sinnlos wäre, weil sie eh schon ne neue Wohnung hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:

quote:... und dann verpiss dich


Wann ?
Wofür stehen denn die Punkte ?


die Punkte stehen für das, was davor kam, dachte, dass das nicht so wirklich von Interesse ist. Da stand so etwas wie:

"Hol alle Nägel aus der Wand, mach alle Löcher zu und dann verpiss dich..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

okay klar das stimmt, also viel mehr stand da nicht.
Reicht das für ne Drohung oder ähnliches?

Also ganzes Schreiben war:

"Die Nägel aus der Wand, die Löcher zumachen und dann verpiss dich, bevor ich mich um gotteswillen vergesse"

gerade dieses "um gotteswillen" klang für mich zumindest sehr bedrohlich...
Nach so einem Schreiben kann doch keiner von einem erwarten, dort noch zu wohnen und dementsprechend dort Miete zu zahlen, oder?
Hat da vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke schon mal an mümmel und Mortinghale für eure Beiträge!

-- Editiert am 12.05.2010 21:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja hat ja nichts damit zu tun, sich vor Mietzahlungen zu drücken.
Wenn die Kündigung ganz normal gekommen wäre und meine Freundin anschließend keine Angst gehabt hätte, dort normal die 3 Monate noch zu wohnen und sich in Ruhe eine Wohnung zu suchen, säh die Sache ja ganz anders aus.

Aber wegen des Verhaltens der Mitbewohnerinnen war es für sie halt nicht mehr möglich dort zu wohnen und hat sich nun so schnell es geht eine neue Wohnung gesucht.
Und das Zimmer 2 Monate lang gar nicht zu benutzen, weil man eben rausgemobbt wurde, und dann trotzdem noch 2 Monate Warmmiete zu bezahlen, klingt für mich irgendwie nicht so fair.
Zumal die beiden ja die Chance haben, sich jetzt einen Monat lang einen Nachmieter zu suchen, sollte doch für Juni machbar sein.

Wie ist das eigentlich im Allgemeinen Fall wenn man aus einer Wohnung auszieht und seine Miete nicht mehr zahlt? Was kann dann passieren?
Ich hab schon von vielen Fällen gehört, wo die Miete nicht gezahlt wird und die Leute dort trotzdem noch wohnen. Hier ist das Zimmer aber ja schon im guten Zustand zurückgelassen worden.
Kann der Vermieter immer, wenn einer fluchtartig eine Wohnung verlässt und die Miete nicht mehr zahlt, 3 weitere Warmmieten verlangen?

Zumal warm hier ja auch nicht ganz richtig sein kann, wenn man dort nicht mehr wohnt und dementsprechend keine Heiz-, Wasser oder sonstige Kosten verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kaufmann4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

dann lass das gotteswillen weg.

Wenn man davon ausgeht, dass sie noch 2 Monate dort wohnen und Miete zahlen sollte und dann aber die Worte hört "verpiss dich ehe ich mich vergesse", kann man das doch nicht mehr von einem erwarten ?!

Aber gut, wird dann wohl der Richter entscheiden müssen...

Was würde das bedeuten, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
"Die Nägel aus der Wand, die Löcher zumachen und dann verpiss dich, bevor ich mich um gotteswillen vergesse"


Könnte auch dahingehend gedeutet werden, dass der Vermieter es begrüßen würde wenn das Mietverhältnis schnellstmöglich beendet wird und er auf die Einhaltung der Frist verzichtet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Solange man das nicht schriftlich hat, bedeutet es:
Wage es bloß nicht, Dich zu ver*****n, bevor die Nägel aus der Wand und die Löcher zugemacht sind.




Solange man das nicht schriftlich hat, bedeutet es nichts.

Der TE bzw. dessen Freundin sollte den genauen Wortlaut des Schreibens überprüfen. Dann ist eine Einschätzung besser möglich. In dem Punkt gebe ich Dir Recht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.995 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen