Mieter ohne Mietvertrag

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
nomaden hasser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter ohne Mietvertrag

Hallo

Habe von meinem Mieter eine Kündigun erhalte war auch gut so.

Anscheinend hat er das bereut den seine Mutte suchte zu

gleichen zeit eine Wohnung und so ist sie kurzerhand bei mir

eingezogen ohne mietvertrag.

Wie bekomme ich die gute Frau jetzt raus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Das verstehe ich nicht was Du da schreibst....

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#2
 Von 
nomaden hasser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach Sie ist in die geküdigte Wohnung eingezogen ohne Mietvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
springid
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
wohnen denn nun beide in Deiner Wohnung, oder nur die Mutter?
Wieso willst Du sie raushaben?
Oft sind ja die Mütter von missratenen Söhnen ganz besonders mütterlich (weshalb diese dann ja auch Chance zum Wachsen und Gedeihen hatten)und zahlen schön brav die Miete- wenn`s sein muß auch gleich für den lieben Sohnemann mit. Sprich doch einfach mal mit der Guten.

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#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

grds. bedarf der Mieter keine Erlaubnis des Vermieters i.S.d. § 540 BGB für die Aufnahme von nächsten Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und teilw. auch Enkelkinder), von zum Haushalt gehörenden Bediensteten und von Personen, die er zu seiner Pflege benötigt (BGH, NJW 1991, 1750 ). Die Aufnahme dieses Personenkreises gehört zum vertraggemäßen Gebrauch.

Ob dies auch für die Eltern des Mieters gilt, hängt entscheidend von den näheren Umständen ab, insbesondere von der Art und Größe der Wohnung, sowie deren Belegung und Eignung für die Aufnahme weiterer Personen (BayObLG, Beschluß vom 6. 10. 1997 - RE-Miet 2/96 ). In der Regel bedarf die Aufnahme der Eltern keiner Erlaubnis, wenn hierfür ein Bedarf besteht und der erforderliche Platz vorhanden ist.

Der Mieter ist aber ggü. dem Vermieter anzeigepflichtig, da bei einer BK- Abrechnung ggf. eine Anpassung des Verteilerschlüssels notwendig ist.

MfG Gruwo

PS: Bei einer etwaigen Räumungsklage sollte auch die Mutter als Antragsgegnerin benannt werden.

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