Mieter meldet sich nicht bei der Hausverwaltung und gibt die Schlüssel nicht fristgerecht ab

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2018 18:25:16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter meldet sich nicht bei der Hausverwaltung und gibt die Schlüssel nicht fristgerecht ab

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand konkret zu unserem Fall eine Hilfestellung nahe legen.

Es geht darum, dass wir vor drei Monaten einen Mietvertrag jetzt zum 01.07. für die neue Wohnung unterzeichnet haben. Die derzeitige Mieterin steht in keinem guten Licht bei der Hausverwaltungsgesellschaft und ist oft negativ aufgefallen.

Nun ist es so, dass wir uns bereits früh geeinigt hatten untereinander, 14 Tage früher rein zu können da Sie in ihre neue Wohnung ebenfalls 14 Tage früher einziehen kann. Dies hat sie auch getan - das dreißte daran ist, dass Sie uns kurz vor ihrem Auszug am 16.07. mit Restmiete gekommen ist. Wir haben ihr klar gesagt, dass wir das nicht auch noch aufbringen können, vorallem mit keiner Info vorab und somit verweigert Sie die Schlüsselübergabe früher durchzuführen. Das darf Sie natürlich, schließlich ist sie bis zum 30.06. offiziell noch Mieterin.

Jetzt ist es dazu gekommen, dass Sie der Hausverwaltung aufs Band gesprochen hat und einen Übergabetermin am Freitag, den 29.06. man Abend machen möchte. Die HV hat wiederum ihr aufs Band gesprochen (da Sie SEHR schwer zu erreichen ist bzw. Nicht erreicht werden will) dass die Gesellschaft eine Übergabe nur in der Dienstzeit vollbringen kann.

Das wäre alles kein Thema, wir würden auch den Umzug an einem Tag schaffen. Angesetzt ist dafür der 30.06. wo wir bereits Hilfe und Transporter reserviert haben.

Der Sachbearbeiter teilte mir telefonisch mit, dass, wenn sich die Mieterin nicht meldet, er uns die Schlüssel wenn überhaupt erst am 02.07. überreichen könnte, vorausgesetzt er hat sie im Briefkasten, so waren seine Worte. Denn am Wochenende würde er ja nicht arbeiten.

Recherche im Internet ergab allerdings, dass wir zum vertraglich vereinbarten Mietdatum Anspruch auf die Wohnung haben, selbst wenn es ein Sonn- oder Feiertag ist.

Meine Frage ist nun: wir werden sicherlich nicht bereits zum 01.07. Miete zahlen, wenn wir erst nach dem vertraglich vereinbarten Datum rein dürfen PLUS die Wohnung muss von der Mieterin nur besenrein übergeben werden, was nicht heißt, dass diese Bezugsfrei ist falls dort einige Dinge im Argen sind. Theoretisch ist es uns doch erlaub die HV anzuhalten, die Schlüssel auch an dem Sonntag an uns zu übergeben, sollte die Mieterin tatsächlich die Schlüssel in den Briefkastsen werfen, was eigentlich auch nicht erlaubt ist.

Okay das wars erstmal. Bei Verständnisfehler einfach kurz Melden. Was würdet ihr an dieser Stelle tun? Immerhin müssen wir am 01.07. hier raus wegen den nachmietern ...

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Ohne spezielle mietvertragliche Regelungen sieht es wie folgt aus: Die aktuelle Mieterin muss die Wohnung bis zum 2.7. morgens zurückgeben und der Vermieter muss dies ermöglichen. Ihr habt dagegen, wenn in eurem Mietvertrag der 1.7. als Datum des Mietbeginns eingetragen ist, das Recht, die Wohnung am 1.7. vom Vermieter zu erhalten.

Das klingt wie ein Widerspruch, aber den hat der Vermieter geschaffen. Er hätte euch die Wohnung nicht ab dem 1.7. sondern erst ab dem 2.7. vermieten dürfen. So hat der Vermieter Schadensersatz zu zahlen, wenn er euch die Wohnung nicht wie vertraglich vereinbart am 1.7. übergeben kann. Wann die Verwaltung arbeiten möchte, ist dabei vollkommen unerheblich und das Problem des Vermieters.

Im übrigen gilt das gleiche vermutlich für euch: Ihr müsst ohne besondere Vereinbarungen eure Wohnung am 2.7. morgens übergeben und nicht früher.

Wie man jetzt sinnvoll vorgeht, ist schwer zu raten. Du willst das neue Mietverhältnis ja nicht gleich belasten. Auf der anderen Seite ist es meiner Meinung nach eine Frechheit, wenn Hausverwaltungen oder Vermieter ihre eigene Bequemlichkeit (hier bezüglich Arbeit am Sonntag) über das Mietrecht stellen wollen. Wenn sie da nicht arbeiten wollen, dürfen sie die Wohnung halt nicht ab einem Sonntag vermieten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Yokie):
Das wäre alles kein Thema, wir würden auch den Umzug an einem Tag schaffen. Angesetzt ist dafür der 30.06. wo wir bereits Hilfe und Transporter reserviert haben.

Dann dürfte der Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter dafür entfallen - die Wohnung war je erst zum 01.07 angemietet.



Kann man die Vereinbarung mit der Vormieterin beweisen?
Wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Der Vormieterin 100 € anbieten ... evtl lässt sie sich darauf ein, müssen muss sie nicht.

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