Mieter lässt Wohnung verkommen - kündigen?

28. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Mieter lässt Wohnung verkommen - kündigen?

Hallo,

bis November 2013 hatten wir einen Mieter in unserer 1- Zimmerwohnung; mit ihm und der Einheit keine Probleme.
Nach seinem Auszug haben wir dann im Dezember 2013 die Wohnung gerichtet (Wände gestrichen, Laminat gelegt, neue kleine Küchenzeile eingebaut), wir wollten die Wohnung einfach etwas "auffrischen". Der nächste Mieter war nur kurz drin weil sein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und nun ist seit 1.5. ein Pärchen in der Wohnung. Anfang Juni hatten sie ein Problem und wir waren kurz dort. Uns hat da schon fast der Schlag getroffen: da war ein Dampf in der Wohnung, der Hammer. Es wurde gekocht, stank wie sonst noch was und die Balkontüre war geschlossen. Wir haben dann noch gesagt sie müssen aufpassen, denn wenn sie so weitermachen da wird sich irgendwann vielleicht Schimmel bilden. Wir liesen ihnen dann ein Merkblatt zur Vermeidung von Schimmel zukommen. Gestern kam dann der Anruf: in der Wohnung seien feuchte Wände. Wir sind hin und fix und fertig. Die Feuchtigkeit zieht vom Boden hoch in die Wände, stellenweise schon fast Kniehoch - und das bei innenliegenden Wänden. Schon beim Betreten der Wohnung kam einem der Dampf entgegen - fast wie in einer Sauna. Unser Hygrometer hat voll ausgeschlagen: > 60%.
Wir hatten damals Bilder gemacht bevor die Wohnung übergeben wurde - zum Glück.

Nun würden wir denen möglichst Kündigen, die machen ja so die Wohnung kaputt. Auch die neue Küche ist schon demoliert.

Da wahrscheinlich jetzt wieder jeder sagt: das liegt an der Bausubstanz: Nein, tut es nicht, denn die anderen Einheiten links und rechts davon sind nach wie vor einwandfrei, es liegt definitiv am Mieter.

Nun die Fragen:

1. Wie kann ich das auch 100%ig nachweisen damit ich
denen kündigen kann
2. Wie kann ich denen kündigen - fristlos, fristgerecht, abmahnen etc.???
3. Müssen die dann die Renovierung/Sanierung/Schadensregulierung übernehmen?

Danke und schönen Abend noch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Wie kann ich das auch 100%ig nachweisen damit ich
denen kündigen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) kann <hr size=1 noshade>

Durch einen enstsprechendn Sachverständigen



quote:<hr size=1 noshade>
2. Wie kann ich denen kündigen - fristlos, fristgerecht, abmahnen etc.??? <hr size=1 noshade>

Am besten über einen Anwalt, die paar EUR Investition lohnen sich ...



quote:<hr size=1 noshade>3. Müssen die dann die Renovierung/Sanierung/Schadensregulierung übernehmen? <hr size=1 noshade>

Falls denen die Schuld nachgewiesen wird, ja.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "hanafrag",

Sie wissen aber schon, dass die Laminat-Oberfläche aus Kunstharz besteht und keinerlei Feuchtigkeit aufnehmen kann? Diesen haben Sie, wie von Ihnen beschrieben, verlegt. Selbstverständlich darf in einer gemieteten Wohnung auch gekocht werden. Die Feuchtigkeit zieht, nach Ihrer Beschreibung, vom Boden, d. h. dem Laminatboden hoch, was, sicherlich, die Lebensqualität der Mieter beeinträchtigt (Sauna!). Haben die anderen Einheiten auch Laminatböden? Wenn nicht, liegt es, sicherlich, nicht an der Bausubstanz.

MfG,soso55



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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Die Feuchtigkeit zieht vom Boden hoch in die Wände, stellenweise schon fast Kniehoch - und das bei innenliegenden Wänden.


es ist keine Wasserleitung an diesen Wänden ?
Irgendwo Leckage an Wasserleitung, Wasser ausgelaufen von
Waschmaschine, Spüler, Oder wischt der Mieter den Boden mit zuviel Wasser, ... usw ?
Gehen Sie zuerst dem Grund der Feuchtigkeitschäden nach.

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