Guten Tag. Ich habe erfahren, dass mein Mieter im Garten eine Grillfeier veranstalten will. Seit Jahren hat er sich nicht mehr um den Garten gekümmert und möchte jetzt den Garten nutzen. Das toleriere ich nicht und möchte ihm verbieten. Per Telefon ist er nicht erreichbar. Habe ihm eine email geschrieben aber keine Antwort. Was kann ich tun?
Mieter kümmert sich nicht um den Garten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was ist das für ein Mietobjekt ?
Ist der Garten mit vermietet ?
Was wurde zur Gartennutzung/Pflege vereinbart ?
Grundsätzlich ist es erst mal die Pflicht des Vermieters das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zu halten.
Uns bitte mal mitteilen was bezüglich des Gartens im entsprechenden Mietvertrag steht.ZitatWas kann ich tun? :
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Der Mieter lebt schon lange in dieser Wohnung. Wir haben früher keinen Mietvertrag gemacht. Früher hat dieser Mieter den Garten gepflegt, wir haben das so abgemacht. Jetzt macht es niemand mehr.
Der Garten gehört zum Haus, eigentlich für alle Mieter. Wenn keiner den Garten macht will ich nicht das jemand den Garten benutzen.
Wenn es nicht mal gültige Verträge gibt, welche die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter regeln, dann wird es schwierig, dem Mieter etwas zu verbieten...zum Beispiel ein Grillfest.
Hier ist entweder ein persönliches Gespräch anzuraten oder eben das Aufsetzen von entsprechenden Regelwerken. So ganz ohne Vertrag würd ich mal vermuten, dass einerseits der Vermieter für die Gartenpflege zuständig ist und andererseits der Mieter den Garten durchaus nutzen darf, solange er keine dauerhaften Veränderungen vornimmt. Die geplante Grillfeier sollte also keine Spuren oder Beschädigungen hinterlassen. Natürlich muss eine Feier jeglicher Art sich an alle üblichen Regeln halten, wie zum Beispiel Nachtruhe oder Geruchsbelästigung.
Vielleicht geht's du einfach mal hin und versucht ein Gespräch zu erreichen...
Schlecht für dich! Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache (auch des Gartens) verantwortlich. Da der Garten, deiner Aussage nach, auch zur Mietsache gehört und von allen Mietern genutzt werden darf bist zunächst einmal du für dessen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Wenn die Mieter sich jetzt also nicht mehr um dessen normalen Zustand bemühen kannst du also Gärtner arrangieren und diese Kosten, wenn mündliche Mietvertrag das hergibt, auf die Mieter umlegen.
Gibt es denn wirklich bei keinem der Mieter irgendetwas schriftlich? Es ist immer sehr schwierig den Inhalt von mündlichen Verträgen auch zu beweisen.
Fragen sIe go493631-76 .
Das wird Ihr Mieter sein.
https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Nutzung-des-Gartens-ploetzlich-verboten-__f539694.html
-- Editiert von 3113 am 22.06.2018 11:55
ZitatFragen sIe go493631-76 . :
Das wird Ihr Mieter sein.
https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Nutzung-des-Gartens-ploetzlich-verboten-__f539694.html
-- Editiert von 3113 am 22.06.2018 11:55
Das hatte ich mir vorhin auch schon gedacht.....
Vielleicht werden beide sich mit Hilfe des Forums einig ?
Ich denke nicht, dass es der VM ist der hier schreibt, sondern dass der Mieter umgepostet hat.
Im Gegensatz zu meinen Vorschreibern sehe ich die Sache anders. Dem Mieter ... respektive dessem Kind ... wurde die Gartennutzung untersagt. Das ist mE wirksam. Es gibt keinerlei Nutzungsvereinbarung, gleich welcher Art. In frühen Vorzeiten wurde die Nutzung geduldet, da die Mieterschaft die Pflege des Garten übernommen hat, da mieterseits hier nichts mehr gemacht wird, kann man hier mE entsprechend agieren zumal jeglicher Hinweis zur Nutzung im MV fehlt. Und ich meine da gäbe es auch schon Urteile. Allerdings würde ich das Nutzungsverbot allen Mietern zugänglich machen, mit einem netten Brief. Begründen warum, muss der VM nicht. Es ist ausreichend das Verbot auszusprechen.
Und jetzt?
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