Mieter hinterlässt Sperrmüll

4. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)
Mieter hinterlässt Sperrmüll

Hallo,

ein Mieter hat beim Auszug so viel Papiermüll (Kartons), dass es nicht in die bereitgestellte Papiertonne passt. Er stellt es daneben. 3 Monate später stellt der Vermieter 30 Euro Sperrmüllkosten hierfür in Rechnung, mit einem Beweisfoto (Kartons nebender Tonne), aber z.B. keiner Quittung o.ä. über Sperrmüllabholung.

Hätte der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben müssen, den nicht abgeholten Papiermüll selbst zu entfernen? Kontaktmöglichkeiten lagen vor.

Bei Übergabe hatte der Vermieter vor Zeugen gesagt, dass alles in Ordnung sei; nun gibt der Vermieter an, dass er den Müll zu dem Zeitpunkt nicht gesehen hat / die Nichtabholung des Mülls erst später stattgefunden hat - die anderen Mieter haben wohl Bescheid gegeben.

Danke für jede Antwort!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Rein rechtlich ist die Forderung wahrscheinlich nicht haltbar. Aber mal Hand auf's Herz: wenn der Mieter es wirklich war und seinen Müll da in die Gegend gestellt hat, anstatt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen, sollte er die 30 Euro zahlen. Ist schließlich kein Vermögen, oder?

Gruß
Islabonita

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#2
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo nutellamonster.
wir sínd auch gerade in eine Wohnung neu eingezogen, wo der Vormieter demenstsprechen Sachen in der Garage hinterlassen hat ( Auspuff von Autos, Metallschrott etc. ) Am 30.06.06 bei der Wohnungsübergabe hatten wir ihn im Beisein des Vermieters auf den " Müll " angesprochen und um Beseitigung gebeten.Er, der Vormieter, sicherte uns zu, noch am selben Tag zu kommen und den Müll zu holen. Dem war aber nicht so. Ich werde jetzt hergehen müssen und die Sachen zu unserer Firma in den Altmetallcontainer bringen, da bringt es wenigstens noch etwas geld für die Kaffekasse und ich muß ehrlich gestehn, wenn der Typ jetzt kommmt und seinn Zeug fordert, dann bekommt er etwas zu hören. Mann kann doch wohl seinen Müll, und gerade wo es doch überall die Altpapiercontainer gibt, die Sachen entsorgen. Anders sehe ich die Sache, wenn der vermieter keinen Sperrmüllscheck rausrückt und Du dann auf deinem Sperrmüll sitzen bleibst, weil Du dafür einfach eine " Genehmigung " brauchst. Die 30.- € für die Beseitigung sollten wohl ohne wenn und aber bezahlt werden.;)

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" "

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#3
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo und danke schon mal für die Antworten!

Für den besagten Mieter ist es eine Sache des Abwägens. Einerseits ist es unstrittig, dass der Sperrmüll ihm gehört. Andererseits sind 30 Euro für ihn schon ein wichtiger Betrag in der monatlichen Kasse, den er sich sehr gerne gespart hätte, zum Beispiel indem er den Müll selbst weggebracht hätte - er ging davon aus, dass die Müllabfuhr das mitnimmt, da es nicht viel war (etwa ein Umzugskarton) und das in anderen Fällen auch so erfolgt war.

Wäre er darauf hingewiesen worden, dass es Beanstandungen gab, hätte er das auf jeden Fall selbst entfernt, nur hatte er überhaupt nicht die Chance, da der Vermieter anscheinend direkt den Sperrmüll bestellt hat.

Gibt es denn Paragraphen, die die Entfernung von vom Mieter hinterlassenen Gegenständen bzw. die Kostenumlage regeln?

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vom Vormieter hinterlassene Gegenstände kann man nicht so einfach entfernen. Man muss eine Frist setzen zur Abholung mit Ankündigung, was sonst passiert. Allerdings ist dies Aufgabe des Vermieters und nicht des Nachmieters.
Bei uns gibt es gar keinen Sperrmüll, wie bringen alles zum Recycling-Hof.

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#5
 Von 
Britta Buchhaltung
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 15x hilfreich)

"Ich werde jetzt hergehen müssen und die Sachen zu unserer Firma in den Altmetallcontainer bringen, da bringt es wenigstens noch etwas geld für die Kaffekasse und ich muß ehrlich gestehn, wenn der Typ jetzt kommmt und seinn Zeug fordert, dann bekommt er etwas zu hören."

Das würde ich nicht tun. Das könnte sogar strafrechtliche Folgen haben. Auch kann der Vormieter u.U. Schadensersatz verlangen. Fordert ihn schriftlich auf den Müll bis zum Zeitpunkt X zu entsorgen.
Auch würde ich den Vermieter zum Handeln bewegen. Schließlich habt ihr das Objekt gemietet und könnt es nicht gänzlich nutzen.

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#6
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo sika0304, Deine Antwort ist genau das, worauf ich gehofft habe. Gibt's dazu Gesetzestexte / Gerichtsentscheidungen, auf die sich der besagte Mieter evtl. berufen kann? Die Bereitschaft, das Zeug zu entsorgen, war seinerseits auf alle Fälle da, er hat ja aber nicht die Gelegenheit bekommen, und soll dafür jetzt Strafe zahlen...

Danke auf jeden Fall!! ;)

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#7
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

So, kurze Rückmeldung zum Ausgang der Sache: Der Vermieter hat die 30 Euro wieder gutgeschrieben. Danke an alle, die sich mit der Sache befasst haben und einen schönen Sommer!

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