Mieter hat aus meinen Vorgarten einen Stellplatz für seinen Umzugsanhänger und die Miete wegen eines

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)
Mieter hat aus meinen Vorgarten einen Stellplatz für seinen Umzugsanhänger und die Miete wegen eines

Der Mieter hat zum Juni 2016 den Mietvertrag gekündigt, im Vorfeld meldete er einen Wasserschaden. Einen Rohrbruch hat der von der Versicherung verständigte Klemptner, bei Freilegung der Wasserleitungen, allerdings nicht gefunden. Das zur Vorgeschichte. Die Waschbeton - Müllbox die an dem wenig befahrenen Privatweg seit 1985 stand, ist auch gleich auf unerklärliche Weise von der zum Haus gewandten Seite stark beschädigt worden.

Auf die Nachfrage, was aus der Araucanie geworden ist, antwortete der ehem. Mieter mir, dass er die entfernt hat, da sich seine Kinder beim Spielen, daran verletzt hätten.
Also um den Vorgarten geht's jetzt. Ich hatte einen Kostenvoranschlag, aufgrund eines Digitalfotos vom Vorgaten, welches ich in Anwesenheit meiner Halbschwester gemacht hatte, erstellen lassen. Dieses Foto wurde auch in einer Offerte zum Verkauf der Immobilie veröffentlicht. In der Hauptverhandlung beim Amtsgericht machte ich die Kosten zur Wiederherstellung des Vorgartens geltend. Seitens der Beklagten wurden Zweifel an den Wiederstellungskosten des Kostenvoranschlags geäußert, woraufhin die Richterin einen Gutachter bestellte. Dieser Gutachter kam mit minimalen Abweichungen zum selbigen Ergebnis.
Erst jetzt, schaltete die Beklagte, einen Rechtsbeistand ein. Dieser bemängelte sofort das, dass auf dem Foto kein Entstehungsdatum ausgewiesen und somit nicht Gerichtsverwertbar ist. Desweiteren bemängelte er, dass die Wuchshöhe der Araucanie von dem Gartenbetrieb und hinterher dem Gutachter groß fahrlässig ermittelt wurde desweiteren fragt er nach der Inaugenscheinnahme und damit die Beschaffenheit des Bodens an. Das Foto gäbe keine Auskünfte über die Perspektive aus der das Foto geschossen wurde.

Die Mieter bringen vor, das ich ja schließlich die Miete von der Gebäudeversicherung erhalten hätte.
Der Versicherer erstattete mir lediglich die Mietkürzung zweier Monatsmieten. Im dritten Monat wurde widerum nur die Hälfte und vierten nur die Nebenkosten gezahlt. Des weiteren bemängelt die Beklagte das die Araucanie in einem zu Kleinen Topf im Boden eigegraben wurde. Ich habe den lt. Foto auf 140 cm geschätzten hohen Baum fachgerecht, also Staunässe vermeidend, in den Boden eingegraben und dabei die Wurzeln abgedeckt. Die Pflanzungen, Hibiskus und Wildrose ca.20 Jahre, Magnolie mindestens 2 m hoch, 24 Bodendecker - Rosen
Meine Frage lautet nun,: Ist die Wuchshöhe zum Stand der Hausübergabe maßgeblich oder die vemutliche Höhe zum Zeitpunkt des Mieterwechsel`s, (Araucanien wachsen lt. Wikipedia ca. 30 cm pro Jahr ) wenn das Leben des Baumes nicht Gewaltsam, Araucanien werden bis zu 1500 Jahre alt, beendet worden wäre. Ich habe die Kaution einbehalten.





-- Editiert von Moderator am 30.09.2018 17:04

-- Thema wurde verschoben am 30.09.2018 17:04

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich macht dir dieser Fall viel Arbeit. Dennoch hat er nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Wie wärs mit Verschieben ins richtige Forum?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie werden nicht anwaltlich vertreten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Looser68 ):
Ist die Wuchshöhe zum Stand der Hausübergabe maßgeblich oder die vemutliche Höhe zum Zeitpunkt des Mieterwechsel`s,

Warum fallen die Zeitpunkte eo relevant auseinander?
Normalerweise liegen Übergabe der Mietsache durch alten Mieter und Einzug des neuen Mieters ja dicht beieinander?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich macht dir dieser Fall viel Arbeit. Dennoch hat er nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Wie wärs mit Verschieben ins richtige Forum?

wirdwerden
Also steht Mietrecht
Zitat (von wirdwerden):
Natürlich macht dir dieser Fall viel Arbeit. Dennoch hat er nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Wie wärs mit Verschieben ins richtige Forum?

wirdwerden



Steht aber www.123recht.net Forum Mietrecht Mieter hat aus meinen Vorgarten einen Stellpla…, drüber.
Danke für Hoffnung, das es werden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Relevant ist meiner Meinung nach die Höhe des Schadens bei Rückgabe der Mietsache an dich. Insoweit wäre meiner Meinung nach die Höhe und das Alter des Baumes bei Rückgabe an dich ausschlaggebend. Wobei du beweisen musst, welchen Wert der Baum nun genau hatte. Wikipedia-Angaben werden da vermutlich nur wenig helfen. Es wäre ja möglich, dass dieser Baum in deinem Vorgarten aus irgendwelchen Gründen langsamer oder schneller gewachsen ist.

Zum Rest ist in einem Forum eigentlich wenig zu sagen. Die Rechtslage ist insoweit klar, dass der Mieter einen Schaden, den er durch unsachgemäße Nutzung der Mietsache erzeugt hat, ersetzen muss und dass der Vermieter den Schaden und die Schadenshöhe beweisen muss. Wie hoch nun wirklich der Schaden war und ob deine Beweise ausreichen, kann in einem Forum niemand beurteilen. Wenn eine Versicherung einen Teil deines Schadens übernommen hat, so wirst du meiner Meinung nach für diesen Schaden nicht doppelt kassieren dürfen.

PS: § 548 (1) BGB kann auch noch ein Thema werden.

-- Editiert von cauchy am 30.09.2018 18:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Looser68 ):
Erst jetzt, schaltete die Beklagte, einen Rechtsbeistand ein. Dieser bemängelte sofort das, dass auf dem Foto kein Entstehungsdatum ausgewiesen und somit nicht Gerichtsverwertbar ist.


Hier könnte die Zeugin (Schwester) für Abhilfe sorgen bzw. das Datumbestätigen.

Zitat (von Looser68 ):
Desweiteren bemängelte er, dass die Wuchshöhe der Araucanie von dem Gartenbetrieb und hinterher dem Gutachter groß fahrlässig ermittelt wurde desweiteren fragt er nach der Inaugenscheinnahme und damit die Beschaffenheit des Bodens an.


Erfahrungsgemäß folgt das Gericht der gutachterlichen Aussagen, es sei denn die Gegenseite hat einen Vortrag, der fundiert ist.

Zitat (von Looser68 ):
Der Versicherer erstattete mir lediglich die Mietkürzung zweier Monatsmieten. Im dritten Monat wurde widerum nur die Hälfte und vierten nur die Nebenkosten gezahlt


Das kann man ja belegen?

Zitat (von Looser68 ):
Meine Frage lautet nun,: Ist die Wuchshöhe zum Stand der Hausübergabe maßgeblich oder die vemutliche Höhe zum Zeitpunkt des Mieterwechsel`s, (Araucanien wachsen lt. Wikipedia ca. 30 cm pro Jahr ) wenn das Leben des Baumes nicht Gewaltsam, Araucanien werden bis zu 1500 Jahre alt, beendet worden wäre. Ich habe die Kaution einbehalten.


Ich würde sagen zum Zeitpunkt der Meuchelung. Aber worum geht es eigentlich in dem Verfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Looser68 ):
Ich habe die Kaution einbehalten.
Moin, das hätte ich auch gemacht.
Was aber ist deine Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Looser68 ):
Ist die Wuchshöhe zum Stand der Hausübergabe maßgeblich oder die vemutliche Höhe zum Zeitpunkt des Mieterwechsel`s,

Warum fallen die Zeitpunkte eo relevant auseinander?
Normalerweise liegen Übergabe der Mietsache durch alten Mieter und Einzug des neuen Mieters ja dicht beieinander?

Ich wollte 2014 erst das Haus verkaufen, hab es dann aber vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Relevant ist meiner Meinung nach die Höhe des Schadens bei Rückgabe der Mietsache an dich. Insoweit wäre meiner Meinung nach die Höhe und das Alter des Baumes bei Rückgabe an dich ausschlaggebend. Wobei du beweisen musst, welchen Wert der Baum nun genau hatte. Wikipedia-Angaben werden da vermutlich nur wenig helfen. Es wäre ja möglich, dass dieser Baum in deinem Vorgarten aus irgendwelchen Gründen langsamer oder schneller gewachsen ist.

Zum Rest ist in einem Forum eigentlich wenig zu sagen. Die Rechtslage ist insoweit klar, dass der Mieter einen Schaden, den er durch unsachgemäße Nutzung der Mietsache erzeugt hat, ersetzen muss und dass der Vermieter den Schaden und die Schadenshöhe beweisen muss. Wie hoch nun wirklich der Schaden war und ob deine Beweise ausreichen, kann in einem Forum niemand beurteilen. Wenn eine Versicherung einen Teil deines Schadens übernommen hat, so wirst du meiner Meinung nach für diesen Schaden nicht doppelt kassieren dürfen.

PS: § 548 (1) BGB kann auch noch ein Thema werden.

-- Editiert von cauchy am 30.09.2018 18:04



Naja die Sache steht wohl zur finalen Entscheidung beim Amtgericht Bochum.
Es handelte sich um 2800 € die per Kostenvoranschlag geltend gemacht hatte.


Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Looser68 ):
Erst jetzt, schaltete die Beklagte, einen Rechtsbeistand ein. Dieser bemängelte sofort das, dass auf dem Foto kein Entstehungsdatum ausgewiesen und somit nicht Gerichtsverwertbar ist.


Hier könnte die Zeugin (Schwester) für Abhilfe sorgen bzw. das Datumbestätigen.

Zitat (von Looser68 ):
Desweiteren bemängelte er, dass die Wuchshöhe der Araucanie von dem Gartenbetrieb und hinterher dem Gutachter groß fahrlässig ermittelt wurde desweiteren fragt er nach der Inaugenscheinnahme und damit die Beschaffenheit des Bodens an.


Erfahrungsgemäß folgt das Gericht der gutachterlichen Aussagen, es sei denn die Gegenseite hat einen Vortrag, der fundiert ist.

Zitat (von Looser68 ):
Der Versicherer erstattete mir lediglich die Mietkürzung zweier Monatsmieten. Im dritten Monat wurde widerum nur die Hälfte und vierten nur die Nebenkosten gezahlt


Das kann man ja belegen?

Zitat (von Looser68 ):
Meine Frage lautet nun,: Ist die Wuchshöhe zum Stand der Hausübergabe maßgeblich oder die vemutliche Höhe zum Zeitpunkt des Mieterwechsel`s, (Araucanien wachsen lt. Wikipedia ca. 30 cm pro Jahr ) wenn das Leben des Baumes nicht Gewaltsam, Araucanien werden bis zu 1500 Jahre alt, beendet worden wäre. Ich habe die Kaution einbehalten.


Ich würde sagen zum Zeitpunkt der Meuchelung. Aber worum geht es eigentlich in dem Verfahren?


um die Wiederherstellung des Vorgartens und die zu wenig gezahlte Miete!
müsste aber bald entschieden sein. Wenn man soon Verfahren um die Ohren hat da gehen einem tausend Sachen durch den Kopf.

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