Mieter hat Privatinsolvenz angemeldet

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
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Schüler
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Mieter hat Privatinsolvenz angemeldet

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15 Antworten
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#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Zunächst nur sehr wachsam den pünktlichen Mieteingang beobachten und beim Ausbleiben von Zahlungen ohne großes Palaver die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere zur Kündigung, ausschöpfen.

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#2
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#6
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Camarguaise hat geschrieben:

quote:
a, sehe ich auch so, aber bin ich in diesem Fall, sollten sie nicht zahlen, trotzdem an die regulären Kündigungsfristen gebunden?


Ab einem gewissen Mietrückstand besteht natürlich die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, aber das ist sicher bekannt. Und damit sollte man dann auch nicht zuwarten, das erzeugt Druck.

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#7
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#9
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Guenter Guetig hat geschrieben:

quote:
Bist du da vorliegend nicht etwas zu optimistisch?


Sie werden von mir nicht einen einzigen Beitrag in diesem Forum finden, mit dem ich mich an irgendwelchen Anmistereien beteiligt habe, und dabei bleibts auch.

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#10
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich würde mir bei dem geschilderten Sachverhalt nicht mehr als die üblichen Sorgen machen, dass die Miete nicht reinkommt.
Das Schreiben des Treuhänders ist ein ganz normaler Vorgang im Insolvenzverfahren.
Im Insolvenzverfahren bleibt dem Schuldner von seinem Lohn nur der pfandfreie Betrag.
Aber war das vorher anders? Sie werden es nicht wissen und ich vermute nein.
Aus Spass an der Freud geht niemand in ein Insolvenzverfahren. Da müssen Schulden sein, die nicht mehr bedient werden können. Gläubiger, die ihr Geld nicht bekommen, holen sich in aller Regel das, was sie gesetzlich kriegen können.
Am verfügbaren Einkommen Ihrer Mieterin wird sich durch die Insolvenz nichts geändert haben.
Ihre Mieter haben es vorher geschafft, trotz des geringen verfügbaren Einkommens der Frau die Miete zu bezahlen (möglicherweise verdient ja auch der Mann genug), warum sollten sie es jetzt nicht mehr schaffen?
Der pfandfreie Betrag, der einem Schuldner bleibt, dient ja gerade dazu, damit den notwendigen Lebensunterhalt zu finanzieren.


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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Sie sind meine Mieter seit 3/ 09, Miete kam bisher immer überaus pünktlich und in voller Höhe. Ansonsten auch keinerlei Probleme im Mietverhältnis beiderseits.


Und jetzt haben die Mieter wohl noch mehr Geld zur verfügung, weil sie "nur" noch den pfändbaren teil des Einkommens abgeben müssen. Meist ist das bei solchen Menschen vorher wesentlich mehr, was die monatlich an ihre Gläubiger abzahlen.

Alles in allem eher positiv für den Vermieter.

Gruß
Michael

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#13
 Von 
guest-12301.10.2010 10:59:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

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