Mieter gewalttaetig - Vermieter verantwortlich ?

11. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Mieter gewalttaetig - Vermieter verantwortlich ?

2 Saetze Mieter sind zum wiederholten Mal in Pruegelei geraten ; wieder mal Ambulanz gerufen usw. ... .

Anzeige wurde natuerlich auch wieder erstattet ... ; aber es dauert wohl noch lange, bis da mal einer verurteilt wird: Jede Partei hat ihre eigene Version ...

Ab wann muss ich, der Vermieter, mich da einmischen ? Kann der gemeine Mieter argumentieren, dass er sich nicht mehr sicher fuehlen wuerde ? Kann er Miete mindern ?

Es liegt _mir_ definitiv kein Urteil oder sowas vor, wo draus hervorgehen wuerde dass entweder X oder Y schuldig waeren ... .
==> Ich bin auch nicht zum urteilen befugt ...

Auf blosse "Stimmung" hin (zu Lasten der einen Partei) will ich nix machen ; Partei zahlt schliesslich puenktlich ...
==> Andererseits: Gegen denjenigen, der im Fadenkreuz ist .. liegen schon an die 10 Anzeigen vor, von den anderen Mietern und Nachbarn ... ; aber halt vermutlich nix beweisbares dabei

Was meint Ihr ?

-- Editiert Koenig Arthur am 11.12.2013 21:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nun ja, ob VM verantwortlich ist, kann man von hier aus nicht beurteilen. Wenn es sich um 2 Mietparteien des VM handelt, wäre er schon berechtigt oder gar verpflichtet, auf die Hausordnung und auf mögliche Folgen des Nichteinhaltens hinzuweisen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es kann ja nicht schaden, den Mieter mit den Anzeigen mal abzumahnen mit Auflistung der bisherigen Vorkommnisse und die Kündigung anzudrohen, wenn das nicht aufhört.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
(Anm. d. Red. Hausordnung erstellen)


Ist wohl doch sehr fraglich, ob sich Mieter dieses Kalibers auf eine nachträglich erstellte Hausordnung einlassen würden. Das kann dann nur für künftige Mietverhältnisse im Hause des Königs Arthur gelten, und ihm ist anzuraten, diese künftig zum Bestandteil des Mietvertrages zu machen, falls diese nicht besteht.

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-- Editiert Pachlus am 12.12.2013 19:39

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