Mieter erhält fristlose Kündigung

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502725-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Mieter erhält fristlose Kündigung

Hallo,

Ich wohne in einen Mehrfamilien haus und eine andere Mieterin des Hauses hat eine fristlose Kündigung zum 31.08.2018 erhalten, durch mehrfache Vorfälle.
Die Mieterin zieht nicht aus und der Vermieter legt keine weiteren Schritte ein um Mieterin aus dem haus zu bekommen. Desweiteren hat sich der Zustand mit Mieterin nicht gebessert.
Was kann ich als Mieter des Hauses tun? Ist eine Mietminderung möglich? Wenn ja in welcher Höhe? Kann diese nachträglich von der nächsten Mietzahlung abgezogen werden? Sind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb502725-89):
der Vermieter legt keine weiteren Schritte ein um Mieterin aus dem haus zu bekommen.

Und das weis man woher genau?



Zitat (von fb502725-89):
Was kann ich als Mieter des Hauses tun?

Sich darüber aufregen.
Sich damit abfinden das der Vermieter eventuell seine Meinung geändert hat, die Kündigung schlicht ungültig war.
Ausziehen wenn man es nicht mag das andere nicht einfach ausziehen.



Zitat (von fb502725-89):
Ist eine Mietminderung möglich?

Dafür dafür benötigt es eine Rechtsgrundlage. Und da es keine Anzeichen für eine solche gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb502725-89):
Was kann ich als Mieter des Hauses tun?

Sich darüber aufregen.
Sich damit abfinden das der Vermieter eventuell seine Meinung geändert hat, die Kündigung schlicht ungültig war.
Ausziehen wenn man es nicht mag das andere nicht einfach ausziehen.


Ist eine Mietminderung möglich?
Theoretisch schon, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt..

Wenn ja in welcher Höhe?
0-100%, theoretisch gesehen

Kann diese nachträglich von der nächsten Mietzahlung abgezogen werden?
Minderung geht grundsätzlich erst, wenn man den Vermieter nachweislich auf den Mangel aufmerksam gemacht hat und auch immer erst ab diesem Zeitpunkt, nicht rückwirkend. Ohne Anwalt sowieso eher nicht empfehlenswert, da Mieter subjektiv meist eine zu hohe Minderung vornehmen, durch die dann ein Mietrückstand entstehen kann der zur fristlosen Kündigung berechtigen könnte.

Sind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen?
Theoretisch schon, wenn es sich um Vorfälle handelt, gegen die man zum Beispiel zivilrechtlich vorgehen könnte...

Alles sehr theoretisch gesprochen, natürlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Eine Mietminderung setzt einen Mietmangel voraus.

Inwiefern ist dein Wohnen dadurch beeinträchtigt, dass der Vermieter eine andere Mieterin nicht aus deren Wohnung bekommt?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb502725-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Mieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten:
- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock,
- Schlägerei vor dem Wohnhaus

All diese Sachen wurden auch dem Vermieter gemeldet.

Habe mit den Vermieter gesprochen und er will sich das Geld für Klage sparen um sie aus der Wohnung zu bekommen...

Ich hoffe für antworten ist dies noch hilfreich.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb502725-89):
Habe mit den Vermieter gesprochen und er will sich das Geld für Klage sparen um sie aus der Wohnung zu bekommen...


Lassen Sie sich das schriftlich geben, dann hätten Sie evtl. die erforderliche Grundlage für eine Mietminderung, was Ihren Konflikt aber nicht löst.

In dieser Konstellation würde ich mir schnellstmöglich eine andere Wohnung suchen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

anscheinend setzt der VM noch auf eine einvernehmliche Lösung: Vertragsaufhebung
Ein Räumungsprozess kann Monate dauern und muß nicht mal zum Erfolg führen.
Vielleicht ist de Kündigung unwirksam, wer weiß

Also meiner Meinung nach ist dem VM noch kein Versäumnis vorzuhalten.
Wie der VM das macht, ist ihm letztlich überlassen.

Wenn die Mieterin ihre Miete ansonsten zahlt, aber der Vermieter trotzdem befürchten müßte, auf den Räumungskosten sitzen zu bleiben, z.B. weil die Mieterin Hartz IV bezieht und nix zu pfänden ist, dann ist es wirtschaftlich erstmal total sinnig, was er macht.

Was hat er denn dazu noch gesagt. Wie möchte er die Mieterin nun zum Auszug bewegen?
Vielleicht geht sie ja auch bald ganz von selbst, sobald sie eine neue Wohnung gefunden hat.

Ich würde mir vom VM auch schriftlich darlegen lassen, wie er das Problem nun gedenkt zu lösen und bis wann.


Meine persönliche Meinung ist (mag nicht kongruent mit der Rechtssprechung sein), dass dem VM genügend Zeit eingeräumt werden muss, den Mangel zu beseitigen, und bei ner Kündigung dauert das eben Monate.....
Und vorher hast du für mich auch keinen Anspruch auf Mietminderung.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 03.11.2018 10:44

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb502725-89):
Mieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten:
Moin, weißt du auch, ob die Mieterin vom Vermieter vorher mind. 1 schriftliche Abmahnung erhalten hast, wenn du schon genau Bescheid weißt? Gab es gehäufte Beschwerden der anderen Mieter? Wollen die auch mindern?
Mit einer Mietminderung einer Mietpartei wird der Vermieter nicht zur Räumungsklage bewegt werden können. uU obsiegt er nicht oder es gibt Aufschub... vielleicht ahnt er es sogar schon?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter schriftlich seinem Mieter erklärt, er möchte sich das Geld für eine R-Klage sparen.
Wenn du trotzdem monatlich x% mindern willst, wirst du wohl zuerst nachweisen müssen, dass die Ruhestörungen und die Schlägereien in der Menge wie bisher weiter gehen. Zunächst die Mietminderung androhen.
Zitat (von fb502725-89):
- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock,
- Schlägerei vor dem Wohnhaus
Ich weiß, es gibt Mieter, die führen solche Protokolle. Die Polizei kommt schon nicht mehr...

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb502725-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Es gab weitere Beschwerden von anderen Mietern im Haus und auch aus den angrenzenden Wohnhäusern.
Vermieter hat alle Mieter schriftlich informiert, dass die Mieterin eine fristlose Kündigung erhalten zum 31.08.2018. Mieterin würde auch schon vorher abgemahnt, da sich Mieter beschwert haben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Du gehst davon aus, dass der VM nichts macht, nur weil er die Räumunsklage aus Wirtschaftlichkeit ablehnt.
Das mußt du evaluieren.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Das mußt du evaluieren.


Hat er doch schon, was soll so ein Kommentar bringen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb502725-89):
Es gab weitere Beschwerden von anderen Mietern
Dann wäre zu überlegen, ob alle gestörten Mieter sich zu einer (korrekten) Mietminderung entschliessen können. Wenn das den Vermieter nicht *voran bringt*, weiß ich auch nichts mehr. Es gibt eben einfach solche Mitbürger.
Manchmal tut eine Mietminderung einem Vermieter weh, manchmal nicht. Kommt halt drauf an. Wer 2000 WE hat, verdrückt evtl. mal 10 Minderungen...
Das mit dem Ausziehen aller gestörten Mieter ist dann keine Option.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Optional könnte man auch "zusammenlegen" und dem VM den teuren Prozess finanzieren :) ... evtl. bekommt mans ja wieder vom Mieter der raus soll, wenn man obsiegt ... wenn man obsiegt ;)

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Bis auf die nächtliche Ruhestörung sehe ich für den Vermieter keinen Ansatzpunkt. Und wenn sich die Ruhestörung nach dem Warnschuss auch nicht wiederholt, wird es schwer, einen Räumungstitel zu erwirken.

In der Beschreibung des TS fehlt mir etwas zur Häufigkeit der Ruhestörung und wann es zuletzt vorgekommen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Bis auf die nächtliche Ruhestörung sehe ich für den Vermieter keinen Ansatzpunkt. Und wenn sich die Ruhestörung nach dem Warnschuss auch nicht wiederholt, wird es schwer, einen Räumungstitel zu erwirken.


Na da wäre aber auch noch

Zitat (von fb502725-89):
- Schlägerei vor dem Wohnhaus


Alles in allem würde ich kündigen (nach Abmahung) wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens. Natürlich ordentlich vorbereitet mit Lärmprotokollen und Zeugenaussagen, meist wird noch der eine oder andere Polizeibericht beigefügt, dann klappts auch ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von fb502725-89):
Mieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten:
- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock,
- Schlägerei vor dem Wohnhaus
All diese Sachen wurden auch dem Vermieter gemeldet.
Und wie gut war die Zuarbeit der gestörten Mieter (Lärmprotokolle), um dem Vermieter überhaupt Erfolgschancen für seine Räumungsklage zu verschaffen?

Zitat (von fb502725-89):
Sind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen?
Aber selbstverständlich.
Der gestörte Mieter kann auch direkt gegen den Störer vorgehen, anstatt den Vermieter vorzuschicken > Unterlassungsklage
https://www.anwaltsregister.de/ruhestoerung

Tut mir leid, aber ich verstehe nicht, warum man sich mit Mietminderung einen zweiten Feind schaffen will, wo doch ein erfolgreiches Vorgehen gehen den Störer nur klappen kann, wenn der/die gestörten Mieter mit dem Vermieter zusammenarbeiten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

5x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na da wäre aber auch noch
... die Schlägerei vor dem Wohnhaus... die wäre was? 1x passiert? oder wöchentlich? Die wäre auch Munition für eine Räumungsklage?
Der Vermieter weiß wahrscheinlich mehr als er der TS verraten hat und verzichtet deshalb auf weitere Schritte.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
... die Schlägerei vor dem Wohnhaus... die wäre was?

Sofern die Mieterin sich nicht mit einem anderen Mieter geschlagen hätte oder es Notwehr gewesen wäre; da wäre die Schlägerei vor dem Wohnhaus wohl kein Kündigungdgrund.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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