Mieter einer Garage verzogen

29. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Mieter einer Garage verzogen

Hallo,

einer meiner Mieter sollte eine Mahnung bekommen. Ein paar Tage später kam die Mahnung mit dem Hinweis zurück, dass der Empfänger mit dieser Adresse nicht bekannt ist. Er wird also umgezogen sein, ohne weiter seine Garagenmiete zu bezahlen.

Nun kann man ja über das Melderegister die neue Adresse herausfinden. Die Frage ist, bleibe ich auf den Kosten dafür sitzen?
Immerhin ist in dem Mietvertrag nicht geregelt, dass der Mieter bei Umzug seine neue Adresse angeben soll.

Viele Grüße und Danke schonmal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Die Frage ist, bleibe ich auf den Kosten dafür sitzen?


Vermutlich ja.

Ich weiß ja nicht wie viel das zuständige EMA für so eine Auskunft verlangt. Ich haben mal, ist aber schon einige Jahre her, 7 € bezahlt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Aber der Mieter hat doch eine Pflicht verletzt, indem er die Miete nicht mehr zahlt. Um den Anspruch durchzusetzen müsste ich ja erstmal seine Adresse herausfinden. Zählt das dann nicht zu den Rechtsverfolgungskosten und kann als Schaden geltend gemacht werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Zählt das dann nicht zu den Rechtsverfolgungskosten und kann als Schaden geltend gemacht werden?


Kann als Nebenforderung geltend gemacht werden. Umschlag mit "Zurück"-Vermerk aufheben.

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