Guten Tag zusammen.
Ich habe eine Frage zum Miet- und Wohnrecht.
Und zwar...
Der Vermieter meines Freundes betritt während seiner Abwesenheit mit einem zweit Schlüssel die Wohnung.
Des weiteren verlang er unangekündigt zwischendurch die Wohnung zu betreten.
Ist ihm das gestatt oder kann sich mein Freund dagegen wehren?
Es wäre lieb wenn Sie mir bitte angeben könnten wo genau das im Gesetz vermerkt ist, da ich mich als zukünftige Jura Studentin besonders dafür interessiere.
Viel Dank im Voraus
Stephanie Kathrin
Mieter betritt unerlaubt Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo, soviel ich weiß:
Der Vermieter darf nicht die Wohnung betreten ohne vorherige Ankündigung.
Der Vermieter hat dem Mieter ALLE! Schlüssel zu übergeben.
Als zukünftige Jura-Studentin solltest Du auf jeden Fall erstmal lernen im Internet zu suchen.
www.google.de oder hier im www.123recht.net
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo/wie man es findet.
==============================Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und die Mietwohnung betreten?
Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurückbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mitvermieteten Gartens.
Betritt der Vermieter mit einem Zweit- oder Universalschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter die Mietsache fristlos kündigen.
Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung behält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter einen Hausfriedensbruch (strafbar nach § 123 StGB
[= Strafgesetzbuch]). In einem solchen Fall kann der Mieter bei der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige gegen Ihren Vermieter erstatten.
Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vermieter jedoch auch ohne eine vertragliche Vereinbarung das Recht, die Mieträume zu betreten. Hierfür muss jedoch ein besonderer Grund vorliegen. Ein solcher besonderer Grund ist in folgenden Fällen anzunehmen:
-------->>>>>>>>>>>>> hier geht's weiter: http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
Das unerlaubte Betreten der Wohnung erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB
).
Er kann seinen Vermieter anzeigen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antworten.
Hat mir sehr weiter geholfen.
Bei Google hatte ich schon gesucht, und hab nichts Brauchbares ausser diesem Forum gefunden.
Er soll die Schlösser austauschen und gut ist, die alten natürlich verwahren um beim Auszug wieder einzubauen, das ahben wir auch gemacht, als unsere Vermieter darauf bestanden, einen Wohnungsschlüssel "für den Fall der Fälle" zu behalten...
P.
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