Mieter ausgezogen - Wohnung vermüllt

2. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kerstetine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter ausgezogen - Wohnung vermüllt

Hallo,
ich hoffe dass mir jemand helfen kann. Also meine Mieter sind vor 10 Wochen ausgezogen und haben mir eine total vermüllte Wohnung mit vielen Schäden hinterlassen wie z. B. Loch in der Duschkabine, kaputte Glasscheibe in der Wohnzimmertür, Kinderzimmertür aufgebrochen usw. Dazu kommen noch Mietrückstände in Höhe von 1300,-- Euro. Meine Mieter haben Privatinsolvens angemeldet und weigern sich die Wohnung zu entmüllen, auch haben sie noch immer nicht die Schlüssel abgegeben.
Was kann ich machen um endlich an mein Geld zu kommen bzw. dass die Wohnung entmüllt wird.
Ich dachte schon daran eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu machen, hat irgend jemand erfahrungen damit.
Ich hoffe auf viele Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
Kerstetine

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.12.2009 14:22:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstetine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

An Hoch Haus,
ich glaube nicht dass das so einfach ist, denn die Mieter haben mir neben Müll auch noch eine komplette wenn auch defekte Küche hinterlassen. Ich habe keine Lust, dass die mir dann irgendwann damit kommen dass die Ihre Küche haben wollen.
Kerstetine

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Wenn Du ihre neue Adresse kennst, bringst Du ihnen am besten alles vorbei.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Lust, dass die mir dann irgendwann damit kommen dass die Ihre Küche haben wollen.


Darauf willst Du doch nicht ernsthaft Rücksicht nehmen.

Wenn die Mieter irgendwann ernsthaft ankommen und ihre Küche fordern, dann ist theoretisch ein Schadenersatzanspruch der Mieter denkbar. Bei einer defekten Küche wird der aber gering ausfallen. Diese Schadenersatzanspruch kannst Du aber aufrechen, mit Deinen Ansprüchen gegen den Mieter.

Genauso, wie Du praktisch keine Chance hast, von den Mietern Geld zu sehen für Deine Aufwände, werden diese auch umgekehrt keine Chance haben, von Dir Geld zu erhalten.

Daher sollte Dich nichts davon abhalten, die Wohnung wieder auf Vordermann zu bringen und Du solltest Dich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass Du das alles aus eigener Tasche zahlen musst.

Ob eine Strafanzeige zu irgendetwas führt, weiß ich nicht genau, ich vermute aber nicht. Auf keinen Fall wird sie jedoch dazu führen, dass Du Geld bekommst.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn Du ihre neue Adresse kennst, bringst Du ihnen am besten alles vorbei.

Hältst Du das für eine gute Idee :???:

Ich würde zuerst den Insolvenzverwalter fragen, ob er Verwendung für die Küche hat. Die Mieter bekommen die nur dann, wenn der Insolvenzverwalter zustimmt.

Der Müll ist zu den Sammelstellen der Müllabfuhr und nicht zu den Mietern zu bringen. :grins:


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Der Müll ist zu den Sammelstellen der Müllabfuhr und nicht zu den Mietern zu bringen.


Damit sich nachher herausstellt, daß es sich um einzigartige Erinnerungsstücke handelt, an den ihr Herz hängt ?

Diese Entscheidung soll jeder selbst treffen.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Diese Entscheidung soll jeder selbst treffen

Haben die Mieter doch. Wenn es einzigartige Erinnerungsstücke wären, an die das Herz hinge, hätten die diese doch nicht dagelassen. :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Meistens merkt man erst, woran das Herz hängt, wenn es fort ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Meistens merkt man erst, woran das Herz hängt, wenn es fort ist.

Ok dann sollten die Sachen noch ein Jahr in der Wohnung bleiben. Wenn sich die Mieter bis dahin nicht gemeldet haben, kann der Vermieter sicher sein, dass das Herz nicht daran hängt.
Wenn der Insolvenzverwalter die Küche nicht haben möchte, kann der Vermieter die Mieter ja auch fragen, wenn er die Küche bringt.
Dann muss er nicht zu viel zu den Mietern schleppen.


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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich würd's schon machen, um diese Subjekte nicht so einfach damit davonkommen zu lassen

Dann sollte TE den Sachverhalt aber auch beweisen können. Sonst googelt doch mal bei Übler Nachrede § 186 StGB . :devil:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

FS, KFZ-Schein + - Brief, Geburtsurk., Familienst.-Buch, Impfpässe, Heiratsurk.,

Und sowas bezeichnen Vermieter als Müll :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Seien Sie froh, dass die Mieter ausgezogen sind. Der Rest, so ärgerliche der auch ist, ist das kleinere Problem. Sehen Sie zu, dass zumindest die Mietrückstände im Schuldenbereinigungsplan oder in dem sich anschließenden Insoverfahren angemeldet kriegen. Mit Mietvertrag und Kontoauszügen dürfte das möglich sein. Die Berücksichtigung von Schadenersatzansprüchen hinzukriegen, dürfte schwerer sein.

Strafanzeige macht eigentlich keinen Sinn, denn Sachbeschädigung ist Vorsatzdelikt. Hat der Mieter die Sache nur versehentlich kaputt gemacht (das Gegenteil müsste ihm nachgewiesen werden) hat das nichts mit Strafrecht zu tun. Ob Einmietbetrug vorliegt kann man anhand des Sachverhaltes nicht erkennen; gab’s zumindest am Anfang Miete liegt aber wohl auch kein Betrug vor. Wenn trotzdem genügend Anzeichen für einen Betrug vorliegen, dann macht aber eine Strafanzeige Sinn, weil Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen im Insolvenzverfahren nicht erlassen werden. Aber auch bei Strafanzeige muss der Vermieter sehen, dass seine Forderung im Insoverfahren berücksichtigt wird (es handelt sich um zwei rechtlich getrennte Verfahren).


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0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Indem man sie im besoffenen Kopf mit der Schlafzimmertür verwechselt.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120023 Beiträge, 39818x hilfreich)

@Agina

quote:
Solche Kleinigkeiten entsorgen Vermieter aber meist selbst, kostenfrei für den Ex-Mieter, in ihrer eigenen Mülltonne.

In die Blaue Tonne bitte, wir haben Mülltrennung, die Umwelt wird es danken ;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Also meine Mieter sind vor 10 Wochen ausgezogen....auch haben sie noch immer nicht die Schlüssel abgegeben.


Somit sind die ehemaligen Mieter immer noch die Mieter und die Inbesitznahme der Wohnung, dürfte Hausfriedensbruch darstellen.


Vm bricht Türe auf - aber verschliesst Wohnungstüre nicht - Fremde können in Wohnung eindringen und dann...
quote:
haben mir eine total vermüllte Wohnung mit vielen Schäden hinterlassen wie z. B. Loch in der Duschkabine, kaputte Glasscheibe in der Wohnzimmertür, Kinderzimmertür aufgebrochen usw.


Warum sollten die ehemaligen Mieter ihre eigenen Zimmer aufbrechen?

Bei Fremden wäre eher davon auszugehen! z. B. Hausbesetzer, die gehen mit fremden Eigentum auch nicht zimperlich um.......

oder aber der Vm selbst, der - da kein Schlüssel vorhanden - hinter einer verschlossenen Kinderzimmertüre etwas vermutet......







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"Gruss vom Strand"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Na ja, Seemann,

quote:
Warum sollten die ehemaligen Mieter ihre eigenen Zimmer aufbrechen?


Dafür gibt es einige Szenarien.
z.B.:
Kinder toben durch die Wohnung. Eines rennt in sein Zimmer und schließt ab.
Das andere Kind rennt mit Volldampüf gegen die Tür.
Variante: Kind will sich im Zimmer vor Vater/Mutter in Sicherheit bringen, klappt aber nicht.
Vater trinkt sich in Form und will auf die Mutter. Diese will aber nicht und schließt sich im Schlafzimmer ein.
Vater ist so gut drauf, daß ihn das nicht stört.
etc. etc.





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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

USEN, wollte eigentlich net wissen, wie es bei Euch zu Hause zugeht....

aber danke





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"Gruss vom Strand"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Nicht direkt zuhause, aber Du warst dicht dran.

Der Mieter hat es damals innerhalb von fast sieben Jahren nicht geschafft, die Türzargen reparieren zu lassen und ist dann eine Woche vor Ende des Mietverhältnisses mächtig ins rennen gekommen.



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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