Miete zahlen ohne Mietvertrag?

10. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
janny79
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 82x hilfreich)
Miete zahlen ohne Mietvertrag?

Hallo.
unser Nachbargrundstück wurde verkauft. Es gehörte einer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), die an privat verkaufte. Die alten Mieter sollen im Haus drin bleiben. Der Eigentümer baut auf dem noch freien Gelände zwischen seinem vermieteten Haus und unserem Haus. Soweit so gut.
Der alte Mietvertrag vom der LEG sollte - wie im Kaufvertrag festgelegt - so übernommen werden.
Die Miter sind alte Leutchen, der Mann schwer alzheimerkrank und die Frau mit der Situation überfordert. Die Vermieterin hat in Mieterins Unterlagen gewühlt und sich den alten Mietvertrag mitgenommen. Einen neuen gibt es wohl nicht.
Keiner weiß ob die inzwischen beachtliche Kaution tatsächlich beim neuen Vermieter bzw. der Bank liegt. Die Vermieterin hatte sich bisher sogar den Wasseranschluss mit den Mietern geteilt und die Mieterin durfte weiter fleißig die Rechnung zahlen.
Jetzt ist ein Dachziegel runter gefallen und das Dach undicht und die Vermieter tun nichts, sind der Meinung, dass das Sache der Mieter wäre. Genauso wie sie sagen, dass ja nur das Haus vermietet wäre und nicht das Grundstück rundherum, was sie extra von ihrem Grundstücksteil abgetrennt hatten. Zwischenzeitlich sollten die Mieter sogar fremden Besuch vorher bei den Vermietern anzeigen, weil ja sonst jeder auf das Gründstück dürfte, der vermieterseits darauf nichts zu suchen hätte. So geschehen nach einem Besuch der Wasserwerke.

Was können die alten Leutchen tun? Einen offiziellen Mietvertrag gibt es nicht. Darauf angesprochen verweisen die Vermieter auf den alten - der ja seit der Unterlagensichtung der Vermieterin nicht mehr bei der Mieterin vorhanden ist. Ebenso werden sämtliche Nebenkosten (Schornsteinfeger, Heizungswartung) nicht erst vom Vermieter bezahlt sondern müssen sofort von den Mietern beglichen werden.
Können die Mieter auf Kosten des Vermieters einen Dachdecker beauftragen das Dach zu flicken ehe ein großer Wasserschaden entstehen kann?
Wie kommen die Mieter an einen gültigen Mietvertrag oder zumindest an den alten?



-----------------
" "

-- Editiert am 10.09.2010 13:15

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Was können die alten Leutchen tun? Einen offiziellen Mietvertrag gibt es nicht.


Es ist unüblich, wenn ein Mieter mit dem Käufer einen neuen Meitvertrag abschließt. Der alte Mietvertrag gilt weiter. Daher gibt es natürlich einen offiziellen Mietvertrag.

quote:
Darauf angesprochen verweisen die Vermieter auf den alten


Was auch völlig korrekt ist.

quote:
der ja seit der Unterlagensichtung der Vermieterin nicht mehr bei der Mieterin vorhanden ist.


Dann sollten sie die Herausgabe dieses Mietvertrages fordern.

quote:
Keiner weiß ob die inzwischen beachtliche Kaution tatsächlich beim neuen Vermieter bzw. der Bank liegt.


das ist für den Mieter egal. Im Zweifel muss der neue vermieter auch dann die Kaution auszahlen, wenn er sie vom Verkäufer nicht bekommen hat.

quote:
Die Vermieterin hatte sich bisher sogar den Wasseranschluss mit den Mietern geteilt und die Mieterin durfte weiter fleißig die Rechnung zahlen.


Die Wasserkosten müssen natürlich vom Vermieter übernommen werden. Wenn der Vermieter sich stur stellt, können die Kosten mit der Miete aufgerechnet werden.

quote:
Jetzt ist ein Dachziegel runter gefallen und das Dach undicht und die Vermieter tun nichts, sind der Meinung, dass das Sache der Mieter wäre.


Das ist eindeutig Sache des Vermieters unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

quote:
Genauso wie sie sagen, dass ja nur das Haus vermietet wäre und nicht das Grundstück rundherum, was sie extra von ihrem Grundstücksteil abgetrennt hatten.


Das ist Unsinn. Die Mieter haben das Haus mit grundstück gemietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.

quote:
Zwischenzeitlich sollten die Mieter sogar fremden Besuch vorher bei den Vermietern anzeigen, weil ja sonst jeder auf das Gründstück dürfte, der vermieterseits darauf nichts zu suchen hätte. So geschehen nach einem Besuch der Wasserwerke.


Hausrecht für die Mietsache haben die Mieter. Anderherum ist es korrekt. Der Vermieter muss den Mieter um Erlaubnis fragen, wenn er das gemietete Grundstück betreten will.

quote:
Ebenso werden sämtliche Nebenkosten (Schornsteinfeger, Heizungswartung) nicht erst vom Vermieter bezahlt sondern müssen sofort von den Mietern beglichen werden.


Der Vermieter muss die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag einhalten, wobei es in diesem Fall wohl keine nennenswerte Rolle spielt, ob der Mieter eine Vorauszahlung an den vermieter leistet oder die Kosten direkt bezahlt.

quote:
Können die Mieter auf Kosten des Vermieters einen Dachdecker beauftragen das Dach zu flicken ehe ein großer Wasserschaden entstehen kann?


Ja, vorher sollte der Mangel aber mit Fristsetzung beim Vermieter angezeigt werden. Außerdem sollte dem Vermieter auch vorher die Aufrechnung mit der Meite angedroht werden, wenn er den Schaden nichts selbst beseitigt. Gleichzeitig können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn durch schuldhafte verzögerung der Mängelbeseitigung dem Mieter ein Schaden entsteht.

quote:
Wie kommen die Mieter an einen gültigen Mietvertrag oder zumindest an den alten?


Der alte Mietvertrag ist gültig und es gibt hier für den Mieter keine veranlassung zum Abschluss eines neuen Meitvertrages. Der Vermieter sollte zur Herausgabe des Mietvertrages aufgefordert werden. Bei Weigerung kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen