Miete wird erhöht, zahlt das Amt?

13. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
Miete wird erhöht, zahlt das Amt?

Also ich bin Hartz IV-Empfänger und gehe zur Schule. Ich bekomme BAföG, Halbwaisenrente und Kindergeld, was mir auch alles angerechnet wird.

Anfang Oktpber bin ich in eine kleine Wohnung umgezogen, die auch angemessen war. Der Mietvertrag wurde vom Amt akzeptiert. Jetzt sagte mir die Vermieterin aber, dass sich die Miete spätestens bis Anfang Dezember 2006 erhöhen würde!

Das heißt, ich zahle im Moment KM 228,25 € + 110€ NK.
Zum 01. Dezember soll sich die Kalt-Miete allerdings auf 281,00 € + 110€ NK erhöhen. Das Amt sagte mir aber, dass meine Wohnung max. 230€ kalt kosten darf. Was muss ich also jetzt machen? Kann ich dem Amt sagen, die Kalt-Miete hat sich um 52,75€ erhöht und ob sie das übernehmen oder kann ich dann ein Problem kriegen, dass das Amt sagt, die Wohnung ist nicht angemessen und ich muss wieder umziehen? Ich muss dazusagen, dass ich erst seit 01.10. in der neuen Wohnung bin und nicht schon wieder Bock hab, mir was anderes zu suchen!

Was sollte ich in diesem Fall jetzt am Besten machen?
Weil ich kann nicht mal eben die Differenz von meinem Hartz IV-Geld bezahlen, weil ich selber zum Leben gerade mal 100€ überhabe jetzt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich glaube schon, dass da nur ein Umzug hilft. Wenn sich der Bedarfsanspruch auf 230€ kalt begrenzt, wird das Amt nimmer die Differenz zahlen. Demzurfolge ist die Wohnung unangemessen und du wirst dich wohl oder übel um eine günstigere kümmern müssen.


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#2
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Amt hat die Wohnung ja akzeptiert, da es unter dem max. KM-Satz war von 230€. Aber was passiert jetzt, wenn ich dem Amt mitteile, dass es jetzt satte ~53€ mehr werden? Sagen die dann hier is nich und raus oder könnte es dafür eine Sonderregelung geben?
Ich meine, meine Sachbearbeiterin hat da mal was angedeutet, dass max. 5% über dem Satz noch bewilligt werden könnten unter bestimmten Voraussetzungen...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal ist die Mieterhöhung gar nicht wirksam, da sie mehr als 20% beträgt.
Daneben darf sie frühestens nach einem Jahr erhöht werden.

Du solltest sie also nicht bezahlen.

Wann und in welcher Form wurde denn die Mieterhöhung gefordert?

Hast Du der Mieterhöhung zugestimmt?

Die Forderung der Vermieterin ist also in jeglicher Hinsicht unwirksam.

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#4
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Also das ist auch nicht gerade die korrekte Art und Weise, eine Mieterhöhung quasi zu ignorieren. Hier treffen nämlich zwei Entscheidung aufeinander.

1. Ob das Amt die erhöhte Miete akzeptieren wird

und

2. Ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Es geht nämlich nicht nur um erlaubte 20%, sondern auch, ob da wo Du wohnst es einen Mietspiegel gibt und wenn ja, wie weit eine Erhöhung gerechtfertigt ist.

Die Einzigen, die Dir momentan bezüglich der Mieterhöhung Rat geben können, sind entweder der örtliche Mieterverein oder das Wohnungsamt, wenn Ihr solch eins habt. Da würde ich erstmal die Mieterhöhung klären. Beim Wohnungsamt ist die Beratung kostenlos, beim Mieterverein wird ein Jahresbeitrag von denke ich maximal € 65,00, verlangt.

Da Du erst am 01.10., eingezogen bist, kann man nicht zwei Monate nachträglich die Miete erhöhen. Das stinkt nach meiner Meinung schon. Als ob man die Miete extra runtergeschraubt hat, warum auch immer und jetzt wo die Wohnung vermietet ist, schraubt man die Miete wieder hoch. Auch dies ist eher ein Thema für den Mieterverein, als für das Amt zumal ich hh hier Recht geben muss, dass nach zwei Monaten man die Miete nicht erhöhen kann und schon garnicht um solch eine Summe.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Also das ist auch nicht gerade die korrekte Art und Weise, eine Mieterhöhung quasi zu ignorieren.

Rechtlich gesehen ist es in diesem Fall völlig in Ordnung, es sei denn man hat der Mieterhöhung bereits ausdrücklich zugestimmt. Ob man aus moralischen Überlegungen oder Fairnessaspekten dem Vermieter mitteilt, dass die Mieterhöhung unwirksam ist, ist eine andere Sache. Eine rechtliche Verpflichtung zu so einer Mitteilung gibt es jedenfalls nicht.

Die Mieterhöhung ist offensichtlich aus den beiden von mir genannten Gründen unwirksam und kann daher ignoriert werden.
Ob die weiteren Voraussetzungen für eine Mieterhöhung (z.B. ortsübliche Vergleichsmiete) vorliegen braucht daher auch gar nicht mehr geprüft zu werden.

Da die Mieterhöhung unwirksam ist, erübrigt sich die Frage ob das Amt die Mieterhöhung akzeptieren wird oder muss.

Hier noch die rechtlichen Vorschriften dazu:
- Mieterhöhung frühstens nach 15 Monaten zulässig: § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Erhöhung um max. 20% in 3 Jahren: § 558 Abs. 3 BGB

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#6
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Kleiner Zusatz: Ich kenne die Amtsreaktion so, dass der Mieter das, was über den vom Amt gezahlten Satz hinausgeht, selbst tragen muss. Dann sieht er meistens selbst, ob die Wohnung "angemessen" ist, d.h. ob *er* sich das leisten kann.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Also das ist auch nicht gerade die korrekte Art und Weise, eine Mieterhöhung quasi zu ignorieren.

Rechtlich gesehen ist es in diesem Fall völlig in Ordnung, es sei denn man hat der Mieterhöhung bereits ausdrücklich zugestimmt. Ob man aus moralischen Überlegungen oder Fairnessaspekten dem Vermieter mitteilt, dass die Mieterhöhung unwirksam ist, ist eine andere Sache. Eine rechtliche Verpflichtung zu so einer Mitteilung gibt es jedenfalls nicht.

Die Mieterhöhung ist offensichtlich aus den beiden von mir genannten Gründen unwirksam und kann daher ignoriert werden.
Ob die weiteren Voraussetzungen für eine Mieterhöhung (z.B. ortsübliche Vergleichsmiete) vorliegen braucht daher auch gar nicht mehr geprüft zu werden.

Da die Mieterhöhung unwirksam ist, erübrigt sich die Frage ob das Amt die Mieterhöhung akzeptieren wird oder muss.

Hier noch die rechtlichen Vorschriften dazu:
- Mieterhöhung frühstens nach 15 Monaten zulässig: § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Erhöhung um max. 20% in 3 Jahren: § 558 Abs. 3 BGB

Daneben wurde auch die Ankündigungsfrist für die Mieterhöhung von mindestens 2 Monaten nicht eingehalten (§ 558b Abs. 1 BGB ).

Und eine mündliche Forderung nach einer Mieterhöhung ist ebenfalls nicht zulässig (§ 558a Abs. 1 BGB ).

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#8
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Marlboro.
Ich glaube zur Rechtslage gibt es nichts hinzuzufügen, die ist eindeutig.
Aber mal eine persönliche Meinung von mir. Das sieht mir sehr nach einer getürkten Angelegenheit aus.
Erst einen günstigen Mietvertrag vorlegen damit das Amt erst mal zustimmt und dann sagen jetzt aber her mit der Kohle. Ich dürfte dein SB nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier ist gar nichts getürkt!
Die Vermieterin hat die Mieterhöhung durch das gelegt Laminat begründet, womit sich der Wohnungswert steigert, da das Lamiat neu ist.

Was soll ich nun also tun?
Ich wohne gerade mal 3 Monate in der Wohnung und die Vermieterin rückt mir hier mit Miterhöhung oder sofortiger Kündigung auf den Hals. Was soll ich dagegen sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nichts. Soll sie doch versuchen!

Die Mieterhöhung oder eine darauf sich berufende Kündigung sind unwirksam.

Wenn die Vermieterin sich erst noch durch einen Richter belehren lassen muss, dass das so ist, dann wirst Du sie daran kaum hindern können.

Ich nehme aber an, dass bereits der Anwalt der Vermieterin ihr in der ersten Beratung erklären wird, dass sie hier so ziemlich alles falsch gemacht hat.

Spätestens, wenn Du ein Anwaltsschreiben bekommst, dann solltest Du selbst auch einen Anwalt einschalten und dafür Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

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