Miete von Jobcenter für Gewerbefläche

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Miete von Jobcenter für Gewerbefläche

Ein Vermieter vermietet eine Wohnung die als Gewerbefläche angemeldet ist, an eine Mieterin, die die Miete dafür vom Jobcenter bezahlt bekommt. Diese Mieterin hat die Wohnung als Wohnraum genutzt. Ist das legal?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wo angemeldet?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie wo angemeldet?

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

na das hast du doch selbst geschrieben

Zitat (von Cara2010):
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung die als Gewerbefläche angemeldet ist


Also wo soll die Gewerbefläche denn angemeldet sein?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Das weiß ich nicht. Ist das so relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Naja, du möchtest etwas wissen und behauptest dazu irgendeinen Sachverhalt, der aber gar nicht stimmt.
Eine Gewerbefläche wird nirgendwo "angemeldet".

Wenn die Mieterin die angmieteten Räume als Wohnung nutzt - so wie sie es auch beim Jobcenter angegeben hat, dann tut die Mieterin nichts Illegales.

Ist es das, was du wissen möchtest?
Ansonsten müsstest du mal schreiben, worum es dir denn geht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Ist das so relevant?

Nö, die Vorposter hatten einfach nur noch ein paar Buchstaben übrig ...



Wenn die Wohnung nicht legal war und die Mieterin das wusste, dann könnte das eventuell Probleme geben. Für die Mieterin genauso wie für den Vermieter. Oder nur für einen. Oder auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wußten beide davon. Die Mieterin hat die Wohnung als Kneipe genutzt. Später hat sie das Haus ihren Sohn überschrieben. Der Sohn hat die Kneipe zur Wohnung umgebaut und hat sie an seine Mutter vermietet. Diese Miete wurde bis vor kurzem vom Jobcenter gezahlt. Mittlerweile ist die Mutter ausgezogen. Der Sohn vermietet diese Wohnung jetzt an einen Versicherungsmakler, da die Wohnung, wie er sagte, schon immer als Gewerbefläche angemeldet ist, wo auch immer. Ich bin weder Mutter noch Sohn.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
Es wußten beide davon.

Das die Mieterin davon wusste, sehe ich aus der Schilderung nicht.

Die konnte nach dem Umbau erst mal davon ausgehen das alles in Ordnung ist. Genutzt wurde die Wohnung auch tatsächlich als Wohnung. Somit wird ihr da nichts drohen.



Und die rechtswidrige Umwidmung wurde inzwischen auch wider korrigiert.
Ob es nachträgliche Bußgelder für die rechtswidrige Nutzung gibt müsste man anhand der örtlichen Gesetze geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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