Hallo,
als Mitbesitzer eines Hauses überlege ich, die Miete für eine Zahnarztpraxis zu erhöhen.
Das Haus befindet sich in einer Großgemeinde (EWZ: 3.000) in Südthüringen. Leider gibt es für dieses Gebiet keinen Mietspiegel, an dem man sich orientieren könnte.
Das Gebäude wurde 1994 gebaut und in der Bauphase wurden bereits Leitungen für zwei Behandlungsstühle mitverlegt. Die Praxis misst knapp über 80 m² und hat zudem einen ausreichend großen Parkplatz vor der Haus. Zwar befindet sich das Haus in einer ländlichen Gegend, jedoch erscheinen mir 5,50 € / m² trotzdem etwas zu wenig. Deshalb möchte ich die Miete nun auf 6,00 € / m² erhöhen.
Ich hoffe, die Angaben genügen, um meine zwei Fragen zu beantworten:
Wäre der neue Mietpreis angemessen oder sollte man ihn gar noch höher ansetzen?
Zudem weiß ich nicht, ob und inwieweit man die Miete ohne Angabe von Gründen erhöhen kann. Genügt hier die Begründung, dass die Miete an die wirtschaftliche Lage angepasst wird, nachdem sie über Jahre nicht erhöht wurde?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
LG PzoidoCheckah
Miete ohne Mietspiegel / Mieterhöhung ohne Grund
6. Juli 2010
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Frage vom 6. Juli 2010 | 13:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete ohne Mietspiegel / Mieterhöhung ohne Grund
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2010 | 13:09
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 119x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. Juli 2010 | 13:12
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
Die Miete für gewerbliche Objekte wird durch Änderungskündigung erhöht.
D.h. Du kündigst den bestehenden Vertrag (wenn das überhaupt möglich ist) und bietest gleichzeitig einen neuen an.
Wenn auf der Vermieterseite mehrere Beteiligte sind, müssen die natürlich gemeinsam handeln.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2010 | 13:53
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 171x hilfreich)
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