Miete nach 30 Jahren im Haus neben den Eltern

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)
Miete nach 30 Jahren im Haus neben den Eltern

Hallo zusammen.
seit ca 30 Jahren bewohne ich/ wir als Paar, seit mehr als 20 Jahren,gemeinsam ein Doppelhaus, je 1 Fam Haus, nebenan die Eltern wohnend, stets versorgt und besorgt, auch Handwerkerarbeiten,Korrespondenz- Einkaufshilfe etc. bei denen verrichtet, auf Anfrage, im Grossen und Ganzen eine einvernehmlich harmonische Zeit verbracht.

Es wurde daher auf Absprache, mündlich verabredet, mietfrei zu wohnen,als Tochter und Schwiegersohn, nur Nbk bezahlt,wir haben das alte Haus aussen sowie innen aufgewertet ,mit den Mitteln die für uns machbar waren, als Nichteigentümer, verbunden mit relativ hohen Kosten, zB
Fussböden renoviert, Heizkörper versetzt, eigene Küchen eingebaut,Zaunanlagen und Gartenbau, wie Terrassen, Wege etc.,ÖlHeizung mitgebaut und stets gewartet, Haus und Garten gut gepflegt.
Das wurde auch seiten der Verwandten geduldet und für gut befunden, bis zum Zeitpunkt des Todes des Vaters im letzten Jahr. Dann noch sämtliche Korrespondenz über 6 Monate erledigt, kostenlos. für die "Mutter."

Nebenkosten für 70 Jahre altem Haus, aussen nicht gedämmt , sanierungsbedürftige Fenster, Türen,
daher sehr hoher Nbk Anteil, wurden unsererseits um das doppelte wie bisher angeglichen, ab der Zeit des Todes, nach Absprache, entrichtet.
Nun wird plötzlich noch Mietzins verlangt, wegen Todes des Vaters, weniger Einnahme durch Witwenrente, von der Vermieterin (Mutter). Wir waren aber nicht davon ausgegangen, wohnen hier, um beide bis zum Ableben zu betreuen, ausserdem stehe ich als je 1 Haushälfte als Haus-Erbe, nach dem Ableben der Mutter, gemeinsam mit Halbbuder, im Testament.

Zunächst forderte sie 200E, nach mündlicher Absprache, was wir auch zahlen, vom Halbbruder kam nun schriftlich mit Fristsetzung,die Ansage, das wäre nicht so verabredet?
er verlangt in seinem Namen, obwohl sie Hauseigentümerin ist, lt. Grundbuchauszug ,650Euro Miete pM.
das können und wollen wir nicht zahlen! so war es nicht abgemacht.
Ist das der Fall einer Nötigung ? Darf er das?
Er machte uns hier schon seit über 10 Jahren immer wieder enorme Probleme.

Angeblich hat er eine Generalvollmacht, bisher uns aber nichts vorgelegt, Mutter ist in hohem Alter, noch rüstig, aber auch mit einer Diagnose altersentsprechend sehr schwierig im Umgang, und vertraut leider , evtl, auch krankheits- und altersbedingt, in letzter Zeit, mehrheitlich dem Sohn, welcher 1 Stunde entfernt wohnt, statt uns, hier nah zuammenlebend, die sofort zur Stelle sind, wenn sie ruft.

Er redet ihr ein, sie müsse uns mistrauen, hat bei ihr das Türschloss umgerüstet, meine Bankvollmachten gekippt, schleppt sie zum Anwalt gegen uns.

Wie sind unsere Rechte bitte ? Wie können wir uns gegen ihn zur Wehr setzen ?









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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zunächst forderte sie 200E, nach mündlicher Absprache, was wir auch zahlen, vom Halbbruder kam nun schriftlich mit Fristsetzung,die Ansage, das wäre nicht so verabredet?
er verlangt in seinem Namen, obwohl sie Hauseigentümerin ist, lt. Grundbuchauszug ,650Euro Miete pM.
das können und wollen wir nicht zahlen! so war es nicht abgemacht.
Ist das der Fall einer Nötigung ? Darf er das? <hr size=1 noshade>



Nein, das darf er nicht.

Ob er die Mutter überhaupt vertreten kann, sei mal dahingestellt.

Das war ursprünglich Leihe, da ihr Miete zahlt, ist daraus automatisch ein Mietvertrag geworden. Der Inhalt ergibt sich automatisch aus den §§en 535 ff. BGB, ganz normales Mietverhältnis mit beiderseits allen Rechten und Pflichten.

D.h. insbesondere, dass die Miete nicht nach gusto angehoben werden kann. Es gilt die Kappungsrenze des § 558 III BGB , normal 20, u.U. 15% Erhöhung in 3 Jahren.

Weiter muss die Mieterhöhung formell wirksam begründet und vom Vermieter, nicht irgendwelchen Dritten ohne Vollmacht ausgesprochen werden.

Die Miete sind 200 EUR, selbst wenn die Formalien eingehalten werden ist hier nur eine Erhöhung auf max. 240 EUR möglich, dann wären wieder 3 Jahre Ruhe usw.

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zunächst sollte man klären wer Eigentümer des Hauses ist/war u. welche Erbfolge gilt.
Dann sollte man überlegen wann mit dem nächsten Zoff zu rechnen ist u. in wie weit man sich immer wieder unter Druck setzen lassen möchte!

Man könnte ja unterstellen das die Tochter mittlerweile selbst einen Teil am Haus geerbt u. keinen Bock darauf hat mit der Mutter u. dem Bruder Teil der Erbengemeinschaft zu sein.
Hier könnte die Tochter auf die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bestehen - Was bedeuten könnte das, sofern keiner (Bruder u. Mutter) genug Geld auf der hohen Kannte hat, das Haus verkauft u. die Erben ausgezahlt werden...

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#3
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle gute Antwort.

Eigentümer ist lt Grundbuchauszug die Mutter, es soll angeblich eine Generalvollmacht geben, in der er aber geregelt haben soll, wie es später sein wird mit ihrer Gesundheit, wenn sie nicht mehr entscheiden kann.
Dann gibt es ein Testament , dass aussagt, nach Ableben der Mutter erhalten beide Kinder je eine Haushälfte, dieses Testament war auch noch mit dem Ehemann der Mutter, ausgefüllt, der aber vor 1 Jahr verstarb.
soweit mir bekannt, darf dieses aber nicht geändert werden, da das da nicht ausdrücklich erwähnt worden ist.
Ich denke diese Urkunde sollte im Original an das Gericht gesendet werden oder bei einem Notar hinderlegt, da ja einer der testamentgeber verstorben ist und ausserdem, dass es später nach dem Ableben auch auffindbar und veröffentlicht werden kann.
Ist das richtig?

Und ich denke aus Altersgründen ist es auch nicht so einfach das 2 Familien Haus zu verkaufen, zum jetzigen Zeitpunkt, da man nicht weiß, was sie davon noch brauchen wird.Eines bewohnt sie, das andere wir,
oder könnte das unserige jetzt verkauft werden und der Erlös an uns ausgezahlt werden ?

Danke noch mal im voraus.


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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Ich denke diese Urkunde sollte im Original an das Gericht gesendet werden


Originale gibt man niemals aus der Hand, erst recht nicht auf dem Postweg.

Allenfalls könnte man eine beglaubigte Kopie an wen auch immer senden.

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich denke diese Urkunde sollte im Original an das Gericht gesendet werden oder bei einem Notar hinderlegt, da ja einer der testamentgeber verstorben ist und ausserdem, dass es später nach dem Ableben auch auffindbar und veröffentlicht werden kann.
Ist das richtig?


Das ist vermutlich nicht nötig. Wenn das Testament notariell beurkundet wurde, hat der Notar bereits damals die Hinterlegung beim Nachlassgericht veranlasst.

Aber vor dem Erben kommt das Sterben und auch nach dem Erbfall ändert sich zunächst nichts an der Mietsituation. Die Erbengemeinschaft rückt in die Vemieterposition ein, mehr ändert sich bis zur Auseinandersetung der Gemeinschaft nicht.


-- Editiert asap am 17.06.2014 12:42

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#6
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo und danke für die Antworten.
Also das Testament ist nicht notariell beglaubigt worden,zudem hoffe ich auch, dass es keine gravierenden Formfehler in sich trägt.
und da ein Namengeber gestorben ist, wurde mir gesagt, muss dieses, lt. Anwalt, gemeldet werden, das Testament eröffnet werden..????

Frage:
was heisst das, nach dem Sterben verändert sich die Mietsituation nicht, bedeutet das, wir müssten nach ihrem Ableben dann Miete an den Bruder zahlen?
Was ist die Vermieterposition, kann dann jeder über jeden bestimmen, dann führt das zum Streit? Mit dem Bruder uaf jeden Fall unratsam.

Dann wäre es doch besser, das Haus zu verkaufen, aber dann müssten ja beide Häuser verässert werden, und alle 3 erhalten dann von beiden Häusern einen 3.Teil?
Demnach würde es uns am Härtesten treffen, etwa 80TEuro
40TE Verlust, Bruder hat ja schon ein Haus, durch die Hilfe der Eltern, seit über 25 Jahren, Wertsteugerung, da in einem qmPreis gestiegenen Grund-und Boden,
sie im hohen Alter, könnte das Geld evtl. noch verbrauche, höchstwahtscheinlich nicht... dann bliebe noch ein Rest für 2..?
Das Beste daran wäre , nur, dass wir wieder in Ruhe und ohne Druck leben könnten...
schwierig wird es nur werden, wir haben uns hier auf ein langes Leben eingerichtet, sie zu überzeugen, dass durch 3 geteilt werden muss, der fainess halber, sie hat angedeutet, da wir bisher keine Miete gezahlt haben,
stünde uns statt etwa 80TE nur 30TE zu.
Es war aber eine Abrede mit ihr , wir haben aussedem Zeugen dass wir beide Eltern bisher versorgt haben, er nicht.
Also gleiches Recht zumindest jetzt, für alle..?


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#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und da ein Namengeber gestorben ist, wurde mir gesagt, muss dieses, lt. Anwalt, gemeldet werden, das Testament eröffnet werden..???? <hr size=1 noshade>



Wenn das immer noch nicht geschehen ist, wird es jetzt Zeit. Das Testament muss "unverzüglich" beim Nachlassgericht abgeliefert werden, siehe § 2259 BGB , d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Dann wird es eröffnet.

Vermutlich handelt es sich um ein gemeinschaftliches Berliner Testament, d.h. der überlebnde Ehegatte ist meistens erst mal Alleinerbe.

200 EUR Miete sind ja so schlecht nicht. Das sollte man schon bedenken.

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#8
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

okay. danke.
Es handelt sich nicht um ein sogenanntes Berliner Testament, sondern es steht nur drin, dass nach dem Ableben beider Eltern. das Kind des einen, und das andere Kind , beider, je 1 Haushälfte erben soll.
Da ist dann schon der Vater verstorben. mehr steht nicht drin, dh ja auch , dass ein Folge-Testament keine Gültigkeit mehr hätte, oder ?

Ja die 200 Euro Miete sind ok, wir machen aber auch Reparaturen am Haus, Streichen die Fenster, warten die Heizung, machen den Garten, die Regenrinnen sauber, Mülltonnen raus und vieles mehr, das Haus ist seit 60 Jahren nicht saniert, deswegen würde wir das gerne jetzt schon überschrieben haben, das wäre doch zum Vorteil beider oder nicht ?
und dann der Druck den wir erneut bekamen,
von dem Bruder, der ihr einbläut, ach , 200Euro hat sie doch nie gesagt, 650Euro müsst ihr nun zahlen,
Mutter hat doch auch Reparaturen am Haus.
Ja,stiummt, aber ein Plus von 200 und oben in ihrer Haushälfte noch die Machbarkeit mindestens 300 Euro Miete einzunehmen, dazu sparen alte Menschen doch auch an diversen Dingen ein, kein Auto mehr, ein Partner weniger.
Die NNK sind dermassen hoch, sollten wir gezwungen werden das 3fache zu vorher zahlen müssen, dann gäbe es hier in der Gegend wesentlich bessere Häuser zu mieten
und ohne den Druck hier. Schlecht fürs Allgemeinwohlund Überleben!
Frage :
würde man das mit der Erbauseinandersetzung durchziehen wollen,müssten wir uns dann mit einem 3ten Teil des 2 Fam Hauses zufrieden geben?


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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erben kommt nach Sterben! Und das Haus gehört ausschließlich der Mutter. Das ist zu respektieren! Was durchziehbar ist, ist schlicht und ergreifend die Aufteilung dessen, was dem Vater gehört hat.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 27.06.2014 07:50

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#10
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke vielmals für die rasche Antwort.
Ich respektiere den Wunsch unserer beider Mutter, nur der Halbbruder nicht.
Das Testament des Verstorbenen bringt mir kein Erbe,
nur dem Bruder, weil er mein Stiefvater war.
Er hat darin zusammen mit der Mutter aber auch erwähnt, dass nach dem Ableben beider "Eltern"-teile die beiden Doppelhaushälften auf beide Kinder aufzuteilen sind.
Frage:
könnte die Testaments eröffnung demzufolge dann Nachteile
für mich aufzeichnen, sodass ich meinem Bruder der ja schon einen Teil des Erbes durch seinen Vater daraus zieht,dann unterworfen bin, sodass er mit meiner Mutter eine Erbengemeinschaft bildet und er mir , Befehle erteilen darf, dass ich eine höhere Miete zahlen soll?




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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich versteh die Problematik nicht so ganz. Der Stiefvater ist gestorben, das Erbe ist abgewickelt. Der Tod der Mutter, also der Eigentümerin der beiden Häuser ist noch nicht da. Folglich ist die Mutter Eigentümerin und kann mit ihrem Eigentum machen, was sie will. Auch Miete erfordern. Das tut sie im Augenblick. Ist doch völlig in Ordnung.

Wenn dann die Mutter nicht mehr lebt, dann ist eben dieser Teil des Testamentes umzusetzen. Jetzt jedenfalls nicht. Und was der Halbbruder von seinem Vater bekommen hat, das geht Dich doch gar nichts an. Das hat auch nichts mit den anderen Sachen zu tun.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stalkerde
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo nochmal und danke.
Bedenken bestehen
dass der Halbbruder Mutter beeinflusst, dass er ins Grundbuch eingetragen wird, dann wäre doch das Testament
wirkungslos?
er spielt stets den guten Jungen der weiter weg wohnt.
Dennoch verspricht sie mir, das obere nicht zu tun und meinen Teil auch zu einzuhalten als Erbin.
Eine Verwandte die oft hier ist, will mir bestätigen, dass ich die letzten 30 jahre hier meine Pflicht getan habe
als Tochter für beide gesorgt, sie befürchtet wie auch ich, dass er auf den grösseren Batzen aus.
oder kann man auch Nachbarn so etwas bestätigen lassen, denn wir nah und immer greifbar ist, der wird oft nicht gewürdigt,,,
das tut weh und man fühlt sich als Opferlamm...
deswegen evtl. doch die Idee, das Haus zu verkaufen
alle auszahlen
bekämen dann alle 3 den gleichen Teil von dem Doppelhaus
wir haben aber hier auch einige Einbauten gemacht
das würde dann wohl schwierig werden, wenn nicht vorher geregelt oder?
Nur um dem Zoff zu entgehen. ich weiss nicht was er als nächstes vorhat, er hat rechtliche Schritt angedroht, wenn wir nicht das dreifache an Miete zahlen und verneint, dass Mutter mit 200 E zufrieden ist.
mit ihr reden ? auch schwierig ...




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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
deswegen evtl. doch die Idee, das Haus zu verkaufen
alle auszahlen
bekämen dann alle 3 den gleichen Teil von dem Doppelhaus



Alles was hier bisher geschrieben wurde, scheint irgendwie nicht so richtig angekommen zu sein.

Um was für ein Testament es sich da handlelt weiss man nicht. Es könnte sich um ein gemeinschaftliches Testment der Ehepartner mit wechselbezüglichen Verfügungen handeln.

Wenn dann ein Ehepartner vertorben ist, können diese Verfügungen u.U. nicht mehr widerrufen werden, sie sind dann für den Überlebenden bindend.

Wenn da so grosse Unsicherheit besteht, sollte man mit den ganzen Unterlagen zu einem Notar gehen und sich da beraten lassen. Das kostet Geld, aber bevor man sich hier in sinnlosen Streitigkeiten verzettelt, wäre es gut angelegt.

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-- Editiert asap am 01.07.2014 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Abgesehen von allem wundert es mich schon, dass man sich als Opferlamm fühlt, nur weil man sich um die Eltern gekümmert hat, aber im Gegenzug gratis gewohnt hat.

wirdwerden

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