Miete mindern ? bzw in welcher Höhe möglich =

12. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete mindern ? bzw in welcher Höhe möglich =

Hallo,

folgender Sachverhalt :

bei meiner Freundin wird zur zeit die Wohnung saniert(1 Zi Wohnung). Es wird komplett der Parket rausgerissen sowie der Estrich. Balkon wird auch neu gemacht da von daher das Wasser rein kam. So nun wurde uns das 2 Wochen vorher mitgeteilt(effektiv 1 Woche da meine Freundin 1 Woche icht da war) und wurde im gleichen Haus 1 Stock höher eine Wohnung gestellt

Wir haben diese ja erst putzen müssen dann haben wir die Möbel selbst alle hoch getragen damit es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt.Die Sanierung soll bis zur 3 Septemberwoche dauern.

Nun meine Frage :
- kann Sie die Miete mindern bzw was muss Sie überhaupt noch bezahlen ? Ok die Wohnung oben ist größer(aber eben nicht die eigene und nicht komplett sauber zu bekommen) aber haben ja auch alles selbst hoch getragen und wohl auch wieder nach unten. Wurde uns auch nichts anderes angeboten.
Da man aber ja nicht bei allem so stur ist auch ok so.
- Telefon hat Sie in dieser Zeit keines Grundgebühr wurde mir von Vermieterin bereits erstattet aber mehr auch nicht.

Also kurz Zusammengefasst : knapp 2 Monate Sanierung, WOhnung wird gestellt kann man da was an der Miete mindern oder was kann man da tun !?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Toll, ein Vermieter der sich um Alles kümmert!
Und ein Mieter der noch Kapital daraus zu schlagen versucht.
Wenn Sie das mindern anfangen gibts demnächst eine Mieterhöhung.
Wetten ?

det11

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Da habt Ihr aber einen vorbildlichen Vermieter. Der stellt Euch noch eine andere Wohnung und Ihr wollt trotzdem noch die Miete mindern?

Was man da tun kann?
Man kann sich freuen, dass man so einen tollen Vermieter hat!

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Muss det11 vollkommen Recht geben. Da gibt es endlich mal einen Vermieter, der eine Wohnung erneuern möchte und der Mieter denkt nur an Mietminderung. Damit wird Deine Freundin nicht durchkommen, aber eins verspreche ich Dir, eine Mieterhöhung liegt bestimmt schon bald vor und mit Recht.

Freunde von mir mussten aus ihrer Wohnung raus, weil das Haus abgerissen und wieder neu aufgebaut wurde. Sie lebten 2 Jahre anstatt in 4, in 2 Zimmern. Alles war in einem Lagerhaus gelagert, keiner bezahlte ihnen den Umzug. Als sie 2 Jahre später in die nagelneue Wohnung gezogen sind, war der Kummer vergessen. Das Warten und alles darum hat sich gelohnt.

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#4
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Häh??
Ich finde die Antworten irgendwie putzig. Ich stelle mir grade mal vor, dass ich nach meinem Urlaub nach Hause komme und im Briefkasten steckt ein Schreiben, dass ich doch bitte in einer Woche mal eben kurz umziehe, um in 4 Wochen wieder zurückzuziehen.
Dann sehe ich den schweren Schlafzimmerschrank und denke, na super...

Das der Vermieter den undichten Balkon und die dadurch entstandenen Schäden (Parkett und Estrich) repariert, finde ich nicht besonder gütig, sonder völlig normal. Eventuell zahlt das ja ohnehin die Versicherung.

Ich denke zwar nicht das die Miete gemindert werden sollte, aber ein entgegenkommen des Vermieters (Möbelpacker ???) könnte ich mir schon vorstellen.

Maddin.

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#5
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ihr solltet mal genau lesen ! maddin74 danke für die einzig konsturkitve antwort.

1. die wohnung stand vor xdem einzug mehrere monate frei hätte also schon zuvor gemacht werden können.

2. wir sind schon monate dran dass was geschieht.

3.war selbstverständlich dass wir alles slebst hochtragen wurde nicht gefragt ob man hilfe braucht etc.

4. nun wäre ich nicht verplfichtet gewesen die möbel hochzutragen da es ja nicht meine schuld ist

wie hier schon bemerkt wurde was ist daran so toll ? man bezahlt miete und hat ein recht auf eine schimmelfreie wohnung also pflicht des vermieters und nicht meine.

wie sind auch nicht so kleinlich sonst hätten wir ja gar nichts selber gemacht aber würde mich eben mal interessieren da wie gesagt nun 2 monate kein telefon. sicher wenn man nichts zu regeln hat kein thema.

Wären wir nicht monatelang mit Drcuk dahinter gewesen hätte sich eh nichts getan wie das so ist nun muss es eben sein weil alles feucht ist in der Wohnung daher muss es nun mal gemacht werden

Ausserdem ist der Vermieter verpflichtet eine Ersatzunterkunft etc zu stellen die oben kam nur gelegen weil die immer frei steht und es somit billiger ist ist doch klar.

Also wenn ihr keine konstruktiven Antworten habt lasst es am besten bleiben.

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#6
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Franceska

tja hätten sie sich besser kundig machen sollen. man zahlt für eine wohnung. hat diese einen mangel muss der vermieter dies richten. wenn in dieser zeit nicht bewohnbar ersatzunterkunft und die kosten da man die ja ohne den mangel nicht hätte. alo dachte hier hätten ein paar mehr ahnung al sich aber scheint wohl nicht der fall zu sein.

mir ging es nur darum in welcher höhe es möglich wäre um mit dem vermieter ein kompromiss zu schließen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Maddins Antwort ist genauso korrekt wie alle anderen auch.

Die Miete sollte nicht gemindert werden.

Ein Ahnungsloser Vermieter

Det11

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@neueruser04:

Ein paar Antworten zu Deinem vorletzten Beitrag:

zu 1. Davon stand aber in Deinem Eingangsposting nichts. Gelesen werden kann nur, was auch geschrieben steht.

zu 2. Dann hätten Sie in dieser Zeit wahrscheinlich - bei korrekter Vorgehensweise - die Miete mindern können.

zu 3/4. Ihre Freundin bewohnt eine 1-Zimmer Wohnung. Da sind so umfangreiche Renovierungsarbeiten nunmal nicht möglich, wenn die Wohnung weiter bewohnt wird. Ich denke schon, dass auch der Mieter seinen Teil dazu beitragen sollte, dass die notwendigen - und vom Mieter berechtigterweise geforderten - Arbeiten durchgeführt werden können. Ob Sie verpflichtet gewesen wären, die Möbel hochzutragen, oder nicht, weiß ich nicht. Ich denke aber, das da auch nicht wirklich groß drüber diskutiert werden muss.

Selbstverständlich haben Sie, bzw. Ihre Freundin ein Recht auf eine mangelfreie, insbesondere schimmelfreie Wohnung. Dennoch können solche Schäden und Mängel leider immer auftreten und dann muss es dem Vermieter auch möglich gemacht werden, diese Mängel zu beheben. Dazu gehört ggf. eben auch ein vorübergehender Umzug.

Dafür muss der Vermieter eine konstenfreie Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Das hat er hier auch getan. Das der Vermieter dabei, wenn die Möglichkeit besteht, auf eine anderen, ihm gehörende Wohnung zurückgreift ist absolut verständlich und legitim. Wenn diese Ersatzwohnung dann noch im gleichen Haus liegt, ist das doch auch für den Mieter eher angenehm, weil es natürlich den Umzug deutlich erleichtert.

Das nun vorübergehend fehlende Telefon ist sicherlich ein Thema. Die Grundgebühr, die zwangsläufig weiter anfällt, obwohl das Telefon nicht genutz werden kann, wurde ja bereits erstattet.

Darüber hinaus denke ich mal, dass der Vermieter eventuelle Mehrkosten zu erstatten hat, die z.B. durch die Nutzung eines Handys, entstehen. Natürlich muss dabei die Höhe der notwendigen Mehrkosten nachgewiesen, bzw. zumindest nachvollziehbar dargelegt werden. Diesbezüglich würde ich nochmals das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Im Übrigen schließe ich micht der Aussage von Det11 an, dass hier bisher nur korrekte Antworten gegeben wurden. Auch meine Empfehlung lautet eindeutig, hier nicht die Miete zu mindern. Dieses wäre m.E. allenfalls in den Monaten vorher gerechtfertigt gewesen, als die Mängel noch vorhanden und eine Beseitigung nicht absehbar war. Nachträglich ist das für diese Zeit aber nicht mehr möglich.

Gruß,

Axel




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#9
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

na ich wollte hier auch nicht direkt mindern hätte ich wohl direkt schreiben sollen war heute morgen allerdings sehr in eile.

mir ging es da darum dass es selbstverständlich war dass wir alles slebst hochtragen ohne jegliche nachfrage. beim telefon musste ich dies natürlich auch selbst einfordern. ich bzw meine freundin möchten natürlich durch die sanierung keine zusätzlichen kosten haben dass sollte klar sein.na werde ich bezüglich der handygebühren nochmals anfragen da dies zuvor ignoriert wurde.

also danke an alle die sich die mühe gemacht haben zu antworten und ein schönes wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Im Gegensatz zu den bisherigen Antworten aus Vermietersicht bin ich der Meinung, daß man die Miete sehr wohl mindern sollte! Man zahlt Miete, weil man einen selbstgewählten Wohnraum nutzen möchte. Durch zahlen der Miete erwirbt man sich das Recht, diesen Wohnraum in seinem Sinne nutzen zu können. Durch Sanierungsmaßnahmen dieses Umfangs ist die Nutzung der Wohnung für die man Miete beazahlt nicht mehr gegeben. Auch eine andere Wohnung, welche zur Verfügung gestellt wird ändert nichts daran, daß die angemietete Wohnung als solche nicht nutzbar ist! Der Mietvertrag kann in diesem Sinne nicht auf eine Ersatzwohnung übertragen werden. Die Mietsache als solche unterliegt hier so massiven Beeinträchtigungen, daß ich für die Zeit der Sanierung kompletten Mietausfall geltend machen würde. Es ist selbstverständlich, daß der Vermieter einen Ersatz zu stellen hat, wenn er nicht die Unterbringung in einem Hotel bezahlen möchte. Natürlich muß dieser kostenfrei sein und er hat auch keine Miete für eine Baustelle einzufordern! Auch den Umzug in die Ersatzunterkunft hätte ich keinesfalls selber vorgenommen. Warum so kompromißbereit? Stell Dir vor, Du bist eine alte Oma und sollst mam ebend Deinen Hausstand eine Etage höher befördern und in einer Wohnung wohnen, die nicht Deine eigene ist. Der Vermieter ist hier ganz klar in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen und eine Firma kommen zu lassen, die den Umzug vornimmt. Auch sonst ist er regreßpflichtig, was z.B. die Übernahme der Stromkosten während der Sanierung betrifft. Die mag zwar gering sein, aber selbst die würde ich mir erstatten lassen. Man hat auch nichts davon, dem Vermieter aus Nettigkeit unter die arme zu greifen und alles selbst zu machen. Der Vermieter scheint hier ganz einfach darauf zu kalkulieren, seine Kosten zu minimieren und anschließend zu maximieren. Wenn er daß ganze als Modernisierung verkauft sind locker Mieterhöhungen von einigen hundert Euro drin. Je nachgiebiger man jetzt mit dem Vermieter ist, desto dreister wird er evtl. werden. Weiterhin sei gesagt, daß es sich bei den genannten Arbeiten, welche der Vermieter ausführt nicht um Modernisierungsmaßnahmen handelt, welche eine Mieterhöhung rechtfertigen würden! Bei den genannten Arbeiten handelt es sich ausschließlich um Instandsetzungsarbeiten, welche der Vermieter selbst zu tragen hat.

-- Editiert von Stratege am 12.08.2005 20:22:09

-- Editiert von Stratege am 12.08.2005 20:22:56

-- Editiert von Stratege am 12.08.2005 20:26:22

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Stratege:

Wie es in den Wald rein schreit, so hallt es auch wieder heraus.

Rechtlich gesehen hast Du wohl Recht mit Deinen Ausführungen. Aber in einem Forum wie diesem sollte es m.E. nicht ausschließlich darum gehen, die rechtliche Seite einer Situation zu beleuchten, sondern auch darum, Tipps zu geben, wie man mit einer Situation in der Praxis umgehen soll/kann. Und da bin ich halt - wie wohl auch einige andere Forenteilnehmer - der Auffassung, dass ein möglichst angenehmes Verhältnis zum Vermieter wichtiger ist, als hier nun auch noch Profit aus der Situation zu erzielen. Selbstverständlich sollen dem Mieter hier auch keine Mehrkosten entstehen (darum ja z.B. mein Tip mit den Handykosten). Aber die Kosten, die der Mieter ohnehin bei Nutzung seiner Wohnung gehabt hätte, sollte er auch weiterhin tragen.

Der Hinweis mit den Stromkosten (auch Heizkosten sind zu berücksichtigen) ist sicherlich noch okay. Dürfte allerdings relativ schwierig abzurechnen sein und der Mieter verbraucht ja auch in der Ersatzwohnung Strom, Wasser, etc. Vielleicht kann man sich diesbezüglich auf einen Pauschalbetrag einigen, der dem Mieter (z.B. als Mietnachlass) gewährt wird.

Wenn allerdings der Mieter in allen Punkten auf seinen Rechten beharrt, würde ich als Vermieter garantiert anschließend - im gesetzlich machbaren Rahmen - die Miete erhöhen. Auch wenn es sich selbstverständlich bei den derzeitigen Arbeiten nicht um Modernisierungsarbeiten handelt. Ich bin übrigens kein Vermieter, sondern wohne selber in einem gemieteten EFH. Ich habe aber einfach die Erfahrung gemacht, dass man mit gegenseitiger Toleranz, Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft in der Regel am besten zurecht kommt.

Gruß,

Axel

PS: Wenn der Mieter eine alleinstehende, alte Dame wäre, wäre natürlich eine ganz andere Situation gegeben. Selbstverständlich hätte man von der nicht verlangen können, dass Sie "mal eben" Ihre Möbel nach oben trägt.

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#12
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Du meinst wirklich, daß Du mit der netten Nummer weiterkommst? Dann versuche ruhig Dein Glück, aber spreche es bitte anderen nicht ab, statt nett zu sein die gesetzliche Lage für sich zu nutzen. Wir leben nicht in einer Welt, in der alle lieb und nett sind, sondern wo jedem das Hemd am nächsten ist. Das mag falsch sein, aber das wird auch Deinen Vermieter wenig interessieren, wenn Du Dir wünscht, daß der auch nett zu Dir ist. Fakt ist, daß man Miete zahlt und dafür eine Leistung erwarten kann. Wenn diese nicht erbracht wird dann zahlt man nunmal nicht. So einfach ist das. Ob das der Vermieter nett findet wäre mir als Mieter absolut egal - ich finde Miete Zahlen auch nicht nett. Da wir wohl alle unser Geld nicht einfach zum Fenster rauswerfen sollten wir es einbehalten, wenn man es zu unrecht verlangt. Nochwas: Bitte lass die Versuche mich über Sinn und Zweck des Forums aufzuklären - das entscheide ich selbst und nicht Du.

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Du meinst wirklich, daß Du mit der netten Nummer weiterkommst?


Bisher bin ich damit jedenfalls (fast) immer gut gefahren. Und da, wo es nicht funktioniert, weiß ich mich dann sehr wohl auch zu wehren.

quote:
Dann versuche ruhig Dein Glück, aber spreche es bitte anderen nicht ab, statt nett zu sein die gesetzliche Lage für sich zu nutzen.


Dieses Recht habe ich bisher niemandem abgesprochen und werde das auch zukünftig nicht tun. Wenn Du nach diesem Motto verfährst, darfst Du Dich aber auch nicht wundern, wenn Dein Gegenüber (z.B. Vermieter) mit Dir genauso umgeht. Irgendwann kommst Du mit Sicherheit auch mal in eine Situation, wo Du Dir von einem Vertragspartner Entgegenkommen und Kompromissbereitschaft wünschst. Es ist sehr fraglich, ob Du diese dann bekommen wirst.

quote:
Wir leben nicht in einer Welt, in der alle lieb und nett sind, sondern wo jedem das Hemd am nächsten ist. Das mag falsch sein, aber das wird auch Deinen Vermieter wenig interessieren, wenn Du Dir wünscht, daß der auch nett zu Dir ist.


Aber jeder Einzelne von uns kann seinen Teil dazu eitragen, dass zumindest in seinem direkten Umfeld die Welt ein wenig netter wird. Es soll natürlich auch Menschen geben, die darauf keinen Wert legen.
Ich wohne jetzt mittlerweile fünf Jahre hier zur Miete. Auch bei mir hat es in der Vergangenheit durchaus den einen oder anderen Grund für größere oder kleinere Mietminderungen gegeben (z.B. undichte Fenster, vorrübergehender Ausfall der Heiswasserversorgung). Anstatt die Miete zu mindern oder die Minderung auch nur anzudrohen, habe ich lieber mit dem Vermieter das Gespräch gesucht und er hat dann eigentlich immer deutlich mehr getan, als zur Mängelbeseitigung erforderlich gewesen wäre. Ob er das auch getan hätte, wenn wir vorher auf der Basis miteinander umgegangen wären, wie Du sie offensichtlich bevorzugst, wage ich mal zu bezweifeln.

quote:
Nochwas: Bitte lass die Versuche mich über Sinn und Zweck des Forums aufzuklären - das entscheide ich selbst und nicht Du.


Ich habe lediglich geschrieben, was meiner Meinung nach Sinn und Zweck eines solchen Forums ist. Wenn Du dazu eine andere Meinung hast, dann ist das einzig und allein Deine Sache. Du solltest aber anderen Menschen schon das Recht einräumen, diesbezüglich anderer Meinung zu sein wie Du.

Gruß,

Axel

-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

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#14
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Natürlich kannst Du anderer Meinung sein als ich. Bei mir ist es nur so, daß meine Mietverhältnisse immer wunderbar funktionierten - bis zum Auszug. Wenn ich zuvor Briefe geschrieben habe, wegen irgendwelchen Mängeln bekam ich keine Antwort. Drohte ich mit Mietminderung und setzte Fristen zur Behebung der Mängel bekam ich keine Antwort. Erst jetzt beim Auszug meldet sich mein Vermieter und fordert mich auf, den Mietrückstand (durch Minderung entstanden) auszugleichen und erwartet eine komplett renovierte Wohnung (obwohl beim Einzug seit 1950 nichts gemacht wurde). Nunja, das bringt mich auf die Palme. Andererseits gibt es sicher auch Mietverhältnisse, bei denen man mehr erreicht, wenn man nett zueinander ist - das will ich nicht bestreiten. Vielleicht verhält es sich bei mir auch nur etwas anders, weil ich in Berlin wohne und mein Vermieter nur das Haus verwaltet aber nicht imselben wohnt. Es wäre schon nicht schlecht, wenn man mit seinem Vermieter ein gutes vErhältnis hat und man sich gegenseitig entgegenkommt. Leider habe ich das bisher noch nicht gefunden. Vielleicht klappt es ja bei meiner neuen Wohnung - die sind bisher furchtbar nett und legen auch Wert drauf, daß alles gemacht ist und die Wohnungen in Ordnung sind. Da geb ich mir dann natürlich auch mehr Mühe, entgegenkommend zu sein. :-)

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#15
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

stromstand und waserstand wurden vor beginn dokumentiert und werden auch eingefordert.

sicher eine hand wäscht die andere aber was mich stört ist dass es als selbstverständlich angesehn wurde dass man alles selbst hoch trägt. keine frage ob man nicht jemand beauftragen soll etc.

@stratege wie ist denn da die rechtliche lage bzw mit welchem hinweis hier miete kürzen ?

den würde denen dann je nachdem wie die lage ist einen kompromiss vorschlagen also einen gewissen betrag für die mühen erstattet bekommen. sicher kann es sein dass man teils zu nett ist aber wenn ich mir bezüglich der miete sicher bin kann ich wenigstens mal offensiv nach telefonkosten etc fragen und brauch mich nicht abwimmeln lassen da ich ja viel mehr fordern könnte

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

noch etwas kurzes. das haus wird von ner hausverwaltung betreut und hatten da immer mit der zuständigen bearbeiterin zu tun un dhat sich eben lang hin gezogen. auch gab es beim einzug ein klo das nicht tragbar war hatten wir auch selbst getauscht. in der küche waren hinter der spüle/schrank maden alles unser aufwand ...
also ist ja nicht so das man für alles etwas haben möchte aber es kommt einem schon so vor jetzt wo es um ne menge geld für die sanierung geht ist es ein tick freundlicher etc ... klar wollen sparen aber ist auch nicht mein problem meine freundin muss auch kämpfen dass sie mit dem geld auskommt daher auch meine frage. hätten wir geld wie heu würde ich das nicht so eng sehen.

aber nachdem ich wegen handygebühren gefragt hatte und nur kam naja man muss ja nicht so lange am telefon reden. na ist doch meine sache wie lange ich rede denn zuvor war dies kostenfrei möglich.

also ich bin keineswegs stur in meiner haltung aber lass mich auch nicht gerne abzocken. also wenn hier jemand nochmal einen tipp hat welche höhe als minderung angemessen und mi welchem § begründert werden kann wäre ich euch dankbar.

lassen sicher wegen des betrages mit uns reden aber jeder der nicht so viel geld über hat wird verstehn dass man schaun muss wo man bleibt.so lange man im recht ist lässt es sich auch leichter verhandeln darum geht es mir eben !

danke für die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@stratege:

So langsam aber sicher werden wir uns doch einig. ich habe auch schon Zeiten erlebt, in denen ich meinem Vermieter Hausverbot erteilt und im Übrigen nur noch über einen Anwalt mit diesem kommuniziert habe. War aber bisher wirklich die Ausnahme und mittlerweile weiß ich auch, dass dieser Vermieter mit unzähligen anderen Mieter vor und nach mir die selben Probleme hatte. Insofern lag das ganz sicher nicht an mir.

@neueruser04:

Die Sachlage ist doch eigentlich klar. Du kannst Deine Wohnung nicht nutzen, also brauchst Du auch keine Miete zu bezahlen. Nun wird aber eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt, so dass eben doch Miete zu bezahlen ist. In wie weit die Ersatzwohnung einen geringeren Wohnwert hat und Du deshalb dennoch die Miete mindern kannst, kannst Du nur selber beurteilen.

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass Du Deine gemietete Wohnung nicht nutzen kannst. Also ist er auch dafür verantwortlich, dass Dir eben zumindest keine Mehrkosten entstehen. Wenn sich solche Mehrkosten nicht vermeiden lassen, ist der Vermieter zum Ersatz verpflichtet. Auf dieser Basis zu versuchen, sich auf einen Pauschalbetrag zu eineigen, halte ich für die sinnvollste Lösung.

quote:
was mich stört ist dass es als selbstverständlich angesehn wurde dass man alles selbst hoch trägt. keine frage ob man nicht jemand beauftragen soll etc.


Entschuldigung, aber das finde ich schon fast ein wenig kindisch. Genauso gut hättest Du, bzw. Deine Freundin, ja auch fragen können, wer denn die Möbel nach oben schafft. Oder bietest Du freiwillig Dinge an, die Dich Dein Geld kosten? Ich jedenfalls nicht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

hatten ja gefragt aber wurde gemeint na ist doch alles schon so teuer etc ...

na und da es recht kurzfristig war haben wir halt das nach oben geschafft. aber sei es um das.

na also kann ja die miete nicht willkürlich kürzen gibt ja gewissen ansätze die es zu beachten gilt oder gilt das in diesem fall nicht ?

also nochmal wenn ich rechtlich die miete mindern kann und weiß in welcher höhesagen wir mal 50 euro) dann kann ich ganz klar sagen also schaun si emal ich könnte so hoch mindern will aber nur mein geld fürs handy.

ohne diese klarheit scheint das recht schwer zu sein und betteln werd ich sicher nicht.

also danke euch mal für die konstruktiven beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hmm Du Machst Dir eine Birne wegen ca. 50€ und ein paar Telefonkosten und willst unbedingt Ärger vermeiden und Kompromisse suchen? Da hab ich leider keine Tips für Dich, da ich ganz anders mit dem Vermieter umspringen würde. Das erwähnte ich ja schon. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst dann geh zum Mieterverein und frag da nach, wieviel Du mindern köntest. Oder schau mal bei all-in.de nach. Da kannst Du das berechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)


... Da hab ich leider keine Tips für Dich, da ich ganz anders mit dem Vermieter umspringen würde.......

Umspringen ist eine verräterische Wortwahl, Stratege.

Der Vermieter ist immer noch ein gleichwertiger Vertragspartner und Partner springen nicht um.

Hast wohl viele schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht?

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

@neueruser04

Miete kannst Du nur dann mindern, wenn der Mietsatz der momentan genutzten Räumlichkeiten niedriger ist, als der ursprünglich vorgesehene. Und dann auch nur lediglich um den Differenzbetrag minderbar. Mehr nicht. So wie ich das aufgefasst habe, ist es ein Gebäudeschaden, der durch Wasser verursacht wurde. Somit eine Sache der Gebäudeversicherung. Die kommt dann auch bei dem Vermieter für den Ausfall auf. In meiner Wohnung hat mal ein Ölofen über seine Grenzen hinaus gebrannt. Die Folge war, dass die ganze Wohnung danach nicht nutzbar war. Ausräumen mußte ich selbst. So hat es mir auch der damalige Sachverständiger der Versicherung erklärt. Hätte ich zu dem Zeitpunkt eine Hausratversicherung gehabt, wäre dies dann von dieser übernommen worden.
Da ich bei meinen Eltern während der Renovierung unterkommen konnte, wurde der Mietausfall von der Gebäudeversicherung an meinen Vermieter gezahlt.
Ich nehme an, dass bei Deiner Freundin die Wohnung auch durch die Gebäudeversicherung renoviert wird. Solltest vielleicht mal Einsicht in diesem Gebäudeversicherungsvertrag vornehmen, um etwaige Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Wegen Telefon, nein, beim besten Willen kann ich mir das nicht vorstellen, dass Ihr die irgendwie geltend machen könnt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@teddyknuddel

ne das liegt eher an dem haus selber also durch wassereintritt entstand der schimmel ertc aber eher aufgrund einer fehlkonstrukiton bzw pfusch beim bau.

wasser lief immer vom balkon ins mauerwerk und estrich war wohl auch minderwertig naja.

und wurde wie so oft einfach aufgeschoben etc aber so ist das eben.

danke dir auf jeden fall für deine hilfreiche antwort

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