Miete kürzen?

5. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
2meeris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete kürzen?

Hallo,
also,...wo fangen wir an,wo hören wir auf?!
Am 21.10. wollte ich die Heizung im Kinderzimmer anmachen,da fiel auf, das sie nicht geht.Wurde noch nicht einmal Handwarm.Also Vermieterin angerufen,mit der wir uns im Übrigen sehr sehr gut verstehen.Montags haben sie dann die Firma angerufen mit der ein Wartungsvertrag besteht.Heizungsfirma hat dann einen Termin mit uns für den 26.10. vereinbart.Ergebniss des Termines:ein verzweifelter Monteur der nicht mehr weiter wußte und dann erstmal in der Firma mit seinem Chef sprechen muß.Haben beim Termin festgestellt das bei uns 3 Heizkörper nicht funktionieren(Kinderzimmer,Schlafzimmer,Esszimmer)
27.10.:Anruf das die Monteure in 10 Minuten da sind um erneut etwas zu prüfen.Großes hin und her,hoch und runter,rein und raus.Haben dann einen Heizkörper aus der Firma eingebaut,mit dem Ergebniss das auch dieser nicht warm wird.Endergebniss:verzweifelter Monteur der nicht weiter weiß,sowas noch nie gehabt hat und erst mit dem Chef sprechen muß.
28.10.:Anruf bei unserer Nachbarin(ist nur ein Zweifamilienhaus) das die Monteure in 20 Minuten da sind um noch was zu testen.Haben dann bei der Nachbarin über uns alle Thermostate gewechselt und irgendwelche Rohre abmontiert.Hin und her,hoch und runter,rein und raus.Endergebniss:bei der Nachbarin gingen dann jetzt nach den Monteuren auch 2 Heizkörper nicht mehr.
29.10. Heizkörper bei der Nachbarin dann alle kalt.
30.10. Heizkörper bei uns dann auch alle kalt.
31.10. Monteure da, Endergebniss:Ratlosigkeit und erstmal mit Chef sprechen.
Mittlerweile hat unserer Vermieterin auch schon mehrfach mit der Firma telefoniert.Am Freitag kam dann der Chef persönlich,nach der Aufforderung durch unsere Vermieterin.Da haben die Monteure dann den ganzen Tag hier verbracht.Haben oben alles in den alten Zustand versetzt.Ergebniss:oben geht alles hier immer noch die besagten 3 Heizkörper nicht.Monteur:"Wenn was ist rufen sie an."
Ergebniss heute:ca. alle 3 Stunden fällt die Heizanlage unten mit einem Störfall aus,so das wir wieder alle alles kalt haben.Der Monteur im Notdienst kann aber nix machen,da er entsprechende Messgeräte nicht vor Ort habe (Telefongespräch).Wozu dann Notdienst?Und wegen was bitte sollte ich nochmal anrufen wenn was ist?Er kann ja eh nix machen.

Meine Tochter hat Rheuma,also ist im kalten sitzen und schlafen ganz schlecht.Hatten sie auch schon für ein paar Tage woanders untergebracht.Haben nun so Heizgeräte gekauft.Haben unserer Vermieterin das nun auch schon ein paar Mal so mitgeteilt,aber irgendwie keine Reaktion außer auch bei ihr Verzweiflung.

Und nun die Fragen:
-können wir die Miete kürzen und wenn um wieviel Prozent?
-ich habe gehört das ich eine Frist von 10Tagen einräumen muß,um die Heizung zu reparieren.Ab wann zählt diese?Sitzen ja hier nun schon 2 Wochen ohne Heizung
-kann ich die Kosten für die Heizgeräte zurückfordern von der Vermieterin und entsprechenden Schadensersatz für zusätzlich entstehende Stromkosten? (die Elektroheizungen haben einen Stromverbrauch von 3500Watt/std)
-muß ich es weiterhin tolerieren das immer dieselbe ratlose Firma kommt? Wann und wie sie mal eben wollen?
-Ich hab immer den Aufwand mit Terminen verschieben,damit jemand zu Hause ist.Und auch nach dem Handwerkerbesuch haben meine Nachbarin und ich immer den Putzaufwand,weil durch Wasser einfüllen und wieder ablassen und hin und her und hoch und runter laufen immer gleich beide Haushalte und der Keller mit Fußabdrücken versehen ist. ?

Unsere Vermieterin ist selber auch schon leicht verzweifelt,hält sich aber an oben genanntem Wartungsvertrag fest.Also kann sie wohl keine andere Firma kommen lassen,weil sonst Garantieansprüche verfallen können?Wie oft muß man einer Firma die Möglichkeit denn noch geben einen Schaden zu beheben,bei erkennbarer und auch selbst geäußerter Ratlosigkeit aller Mitarbeiter inklusive Chef?

Ich hoffe ich habe nun alles so ausführlich beschriebn das man verstehen kann um was es uns geht.

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für hilfreiche Antworten.
2Meeris


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4 Antworten
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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Also Vermieterin angerufen,mit der wir uns im Übrigen sehr sehr gut verstehen.

Damit das so bleibt erstmal den Tip der Vermieterin das schriftlich und nachweisbar so oder so ähnlich nochmal zu schildern. So wie es klingt, tut sie ihr menschenmöglichstes, aber ist halt "nur" Vermieterin und nicht Handwerker. Mit einem Schreiben eurerseits kann sie die Handwerker in Regress nehmen für mögliche Mietkürzungen.

Nun zu den Fragen:
quote:
können wir die Miete kürzen und wenn um wieviel Prozent?

Hängt von Jahreszeit und Aussentemperaturen ab. Gibt haufenweise Mietminderungstabellen im Netz. Einfach mal googlen

quote:
ich habe gehört das ich eine Frist von 10Tagen einräumen muß,um die Heizung zu reparieren.Ab wann zählt diese?Sitzen ja hier nun schon 2 Wochen ohne Heizung

Wurde denn schon eine Frist gesetzt? Fristsetzung gilt normalerweise von dem Moment, an dem man die Frist setzt.

quote:
-kann ich die Kosten für die Heizgeräte zurückfordern von der Vermieterin und entsprechenden Schadensersatz für zusätzlich entstehende Stromkosten? (die Elektroheizungen haben einen Stromverbrauch von 3500Watt/std)

1. müsstest du natürlich die Stromkosten von den Kosten abziehen, die die Heizung verursacht hätte, wenn sie funktioniert hätte.
2. entweder oder, d.h. entweder Mietminderung oder Kostenerstattung für die gekauften Heizkörper. Beides zusammen geht nicht, da du ja die Wohnung mit den gekauften Heizkörpern wieder in eine 100% nutzbare Wohnung verwandelt hast.
3. musst du nachweisen, dass du nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip gehandelt hast. Vielleicht hätte die Vermieterin noch einige Heizkörper im Keller gehabt, wenn du nur gefragt hättest oder den Kauf der Heizkörper angekündigt hättest.

quote:
-muß ich es weiterhin tolerieren das immer dieselbe ratlose Firma kommt? Wann und wie sie mal eben wollen?

Nein, man kann auch irgendwann mal ne Frist setzen s.o.
Wenn du dich mit der Vermieterin gut verstehst, dann würde ich die Frist mit der Vermieterin abstimmen, so dass die Frist mit der sie die Handwerker unter Verzug setzt mit deiner übereinstimmt. Danach kann dann eine andere Firma beauftragt werden. Mehrkosten gehen zu Lasten dieser Dullifirma.

quote:
Also kann sie wohl keine andere Firma kommen lassen,weil sonst Garantieansprüche verfallen können?Wie oft muß man einer Firma die Möglichkeit denn noch geben einen Schaden zu beheben,bei erkennbarer und auch selbst geäußerter Ratlosigkeit aller Mitarbeiter inklusive Chef?

Meiner Ansicht nach muss die Vermieterin eine Frist setzen bis wann der Schaden behoben werden muss. Hat sie vielleicht nicht, weil sie immer noch hofft.



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