Miete bei den eltern

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete bei den eltern


Hi ,

ich wohne seit ich 28 jahre alt bin wieder bei meinen eltern .

Das ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate her!

Leider gab es Streit mit meiner Mutter und sie will das ich ausziehe?

rein rechtlich gefragt:

wie lange darf ich dort wohnen bleiben wenn es keinen vertrag usw gibt

muß meine mutter den wunsch das ich ausziehe schriftlich festhalten?

nur mal theoretisch gefragt.. mich würde mal die rein rechtliche Seite interessieren ..werde es sicher nicht eskalieren lassen

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

hi michael, du sagtest es gibt keinen vertrag? dann kann sie dich mit sofortiger wirkung vor die tür setzen, zur not mit polizei hilfe. lg

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das ist natürlich Quatsch. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden.

@Michael

Zahlst Du Muddern was dafür, dass Du da wohnst oder wohnst Du kostenlos?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jotrocken

müßte es nicht heißen: zahlst du nachweisbar miete?
'ich drück mutter jeden monat nen hunderter in die hand' ist kein beweis, dass dort ein (mündlicher) vertrag besteht, oder?

dann könnte ja jeder, den man in s. whg läßt behaupten, er wohne dort :augenroll:


sunbee

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sagen wir mal, Du zahlst Deiner Mutter nachweislich Miete, und sie will, dass Du ausziehst, dann hättest Du theoretisch wohl 3 Monate Zeit, Dir etwas Neues zu suchen. Wenn es ganz korrekt laufen soll müsste sie Dir offiziell kündigen... Bist Du als Untermieter bei ihr eingezogen, oder hast Du Deine eigene Wohnung in diesem Haus? Als Mutter könnte sie Dich allerdings nicht als Untermieter nennen, weil direkt verwandt, und so...

Wenn sie möchte, dass Du ausziehst, dann tu ihr doch den Gefallen! Such Dir was Neues und zieh aus! Rede mit ihr, dass Du was anderes suchst, damit sie Dir nicht ständig damit in den Ohren liegt. Bin eh der Meinung, dass Eltern und Kinder nicht unter dem selben Dach wohnen sollten, egal wie gut sie sich HEUTE verstehen... Ich vermied das immer, auch wenn es darum ging, mit einem Freund, der im Haus der Eltern wohnte, zusammen zu ziehen. Geht selten gut, auch wenn es oftmals die günstigere Lösung ist.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

bewohnst du dort, in der Wohnung deiner Mutter, 1 Zimmer oder hast du dort im Haus eine ganze Wohnung für dich?

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#6
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich sehe das so:
ein Vertrag ist mündlich zustande gekommen. Wenn Du in einem Zweifamilienhaus in einer separaten Wohnung wohnst, kann Dich Deine Mutter schriftlich ohne Angabe von Gründen vor die Tür setzten. Allerdings hast Du eine um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist (wahrscheinlich 6 Monate).

Bei eine Dreifamilienhaus oder größer, könnte es für Deine Mutter schwierig werden. Allerdings musste das Zustandekommen eines Vertrages am besten von einem Juristen bzw. Mieterverin prüfen lassen...

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ Blockwart

Ist doch Allgemein bekannt! Wenn z.B. mein Lebensgefährte bei mir einzieht kann ich ihn auch net als Untermieter angeben/bezeichnen.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bin eh der Meinung, dass Eltern und Kinder nicht unter dem selben Dach wohnen sollten

Eltern und Kinder passen eben nicht zusammen; Männer und Frauen auch nicht.

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Habe mich unglücklich ausgedruckt... Meinte das rein generationsbedingt. ERWACHSENE Kinder sollten ihr eigenes Leben führen und dann am besten nicht unter dem gleichen Dach wie Eltern oder Schwiegereltern, die sich gern überall einmischen.

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#11
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn ein Ehepaar ein Wohnung gemietet hat und dann später Elternteile oder erwachsene Kinder aufnimmt würde ich § 565 (3) nehmen und dann wäre die Kündigungsfrist 1 Tag zum nächsten wenn täglicher Mietzins anfällt, am ersten Werktag zum nächsten Sonnabend bei wöchentlicher Zahlung und bis zum 15ten eines Monats zum Ablauf des Monats.
Ich denke, dies gilt analog bei der Aufnahme eines Lebensgefährten.

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dinsche

ein zuzug des lag kann ein vermieter nur verwehren, wenn dadurch überbelegung entsteht. wenn ein kind unterwegs wäre, kann er gar nix tun.
ebenso können eltern den kindern untervermieten. wenn sie eigentümer sind oder der v zustimmt.
verwandschaftsverhältnis ist da irrelevant.

sunbee

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#14
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Gruseligstes Wort des Jahres 2008

E L T E R N T E I L E

( siehe sika0304 )

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

wo hast du denn die ´´ausgegraben´´.... :grins:

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