Hi ,
ich wohne seit ich 28 jahre alt bin wieder bei meinen eltern .
Das ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate her!
Leider gab es Streit mit meiner Mutter und sie will das ich ausziehe?
rein rechtlich gefragt:
wie lange darf ich dort wohnen bleiben wenn es keinen vertrag usw gibt
muß meine mutter den wunsch das ich ausziehe schriftlich festhalten?
nur mal theoretisch gefragt.. mich würde mal die rein rechtliche Seite interessieren ..werde es sicher nicht eskalieren lassen
Miete bei den eltern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
hi michael, du sagtest es gibt keinen vertrag? dann kann sie dich mit sofortiger wirkung vor die tür setzen, zur not mit polizei hilfe. lg
Das ist natürlich Quatsch. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
@Michael
Zahlst Du Muddern was dafür, dass Du da wohnst oder wohnst Du kostenlos?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@jotrocken
müßte es nicht heißen: zahlst du nachweisbar miete?
'ich drück mutter jeden monat nen hunderter in die hand' ist kein beweis, dass dort ein (mündlicher) vertrag besteht, oder?
dann könnte ja jeder, den man in s. whg läßt behaupten, er wohne dort
sunbee
Sagen wir mal, Du zahlst Deiner Mutter nachweislich Miete, und sie will, dass Du ausziehst, dann hättest Du theoretisch wohl 3 Monate Zeit, Dir etwas Neues zu suchen. Wenn es ganz korrekt laufen soll müsste sie Dir offiziell kündigen... Bist Du als Untermieter bei ihr eingezogen, oder hast Du Deine eigene Wohnung in diesem Haus? Als Mutter könnte sie Dich allerdings nicht als Untermieter nennen, weil direkt verwandt, und so...
Wenn sie möchte, dass Du ausziehst, dann tu ihr doch den Gefallen! Such Dir was Neues und zieh aus! Rede mit ihr, dass Du was anderes suchst, damit sie Dir nicht ständig damit in den Ohren liegt. Bin eh der Meinung, dass Eltern und Kinder nicht unter dem selben Dach wohnen sollten, egal wie gut sie sich HEUTE verstehen... Ich vermied das immer, auch wenn es darum ging, mit einem Freund, der im Haus der Eltern wohnte, zusammen zu ziehen. Geht selten gut, auch wenn es oftmals die günstigere Lösung ist.
bewohnst du dort, in der Wohnung deiner Mutter, 1 Zimmer oder hast du dort im Haus eine ganze Wohnung für dich?
--- editiert vom Admin
Ich sehe das so:
ein Vertrag ist mündlich zustande gekommen. Wenn Du in einem Zweifamilienhaus in einer separaten Wohnung wohnst, kann Dich Deine Mutter schriftlich ohne Angabe von Gründen vor die Tür setzten. Allerdings hast Du eine um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist (wahrscheinlich 6 Monate).
Bei eine Dreifamilienhaus oder größer, könnte es für Deine Mutter schwierig werden. Allerdings musste das Zustandekommen eines Vertrages am besten von einem Juristen bzw. Mieterverin prüfen lassen...
@ Blockwart
Ist doch Allgemein bekannt! Wenn z.B. mein Lebensgefährte bei mir einzieht kann ich ihn auch net als Untermieter angeben/bezeichnen.
Bin eh der Meinung, dass Eltern und Kinder nicht unter dem selben Dach wohnen sollten
Eltern und Kinder passen eben nicht zusammen; Männer und Frauen auch nicht.
Habe mich unglücklich ausgedruckt... Meinte das rein generationsbedingt. ERWACHSENE Kinder sollten ihr eigenes Leben führen und dann am besten nicht unter dem gleichen Dach wie Eltern oder Schwiegereltern, die sich gern überall einmischen.
--- editiert vom Admin
Wenn ein Ehepaar ein Wohnung gemietet hat und dann später Elternteile oder erwachsene Kinder aufnimmt würde ich § 565 (3) nehmen und dann wäre die Kündigungsfrist 1 Tag zum nächsten wenn täglicher Mietzins anfällt, am ersten Werktag zum nächsten Sonnabend bei wöchentlicher Zahlung und bis zum 15ten eines Monats zum Ablauf des Monats.
Ich denke, dies gilt analog bei der Aufnahme eines Lebensgefährten.
@dinsche
ein zuzug des lag kann ein vermieter nur verwehren, wenn dadurch überbelegung entsteht. wenn ein kind unterwegs wäre, kann er gar nix tun.
ebenso können eltern den kindern untervermieten. wenn sie eigentümer sind oder der v zustimmt.
verwandschaftsverhältnis ist da irrelevant.
sunbee
Gruseligstes Wort des Jahres 2008
E L T E R N T E I L E
( siehe sika0304 )
wo hast du denn die ´´ausgegraben´´....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten