Miete - Für welchen Zeitraum darf rückwirkend die Miete nachgefordert werden?

16. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Börni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete - Für welchen Zeitraum darf rückwirkend die Miete nachgefordert werden?

Miete-Zwangsverwaltung

Durch Beschluß des Zwangsversteigerungsgerichts ist die Beschlagnahme des Grundbesitzes in 01 . 2001 !!! angeordnet und ein Zwangsverwalter eingesetzt.
In dem Haus leben ein Ehepaar / Gütertrennung --- jeder hat einen eigenen Mietvertrag.
Der Zwangsverwalter hat, aus welchen Gründen auch immer, nur einen Mieter angeschrieben (Vor/Nachname) - der verwies auf seinen Rechtsanwalt - der Zwangsverwalter reichte Klage auf Mietzahlung ein - Verfahren läuft noch --- .

Warum der Zwangsverwalter den Mieter 2 nicht angeschrieben hat - wie ein Zwangsverwalter bei der Mieterfeststellung vorgeht - auf jeden Fall hat Mieter
2 keine Kentnis vom Zwangsverwalter und der Zwangsverwalter weiß nichts von einem weiteren Mieter.

Hat der Zwangsverwalter wenn er jetzt plötzlich feststellt, aha, da ist ja noch ein Mieter, Anspüche auf Miete gegen Mieter 2 ?

Für welchen Zeitraum darf rückwirkend die Miete nachgefordert werden ?

Oder sind mögliche Ansprüche bereits verjährt ?

MFG - sehr gespannt - Grüße von Börni




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
bei mir war auch eine Zwangsverwaltung eingesetzt. Beim Einzug kannte ich den Hausbesitzer und wusste nichts von der Zwangsverwaltung und hatte die Miete dann an ihn gezahlt. Da wir alle nur einen Briefkasten hatten, hat der Hausbesitzer auch Post von der Zwangsverwaltung einbehalten. Im Juni 2003 wurde es versteigert und ich habe bis August 2003 an ihn bezahlt, weil ich noch nichts näheres wusste. Dann hat sich der neue Besitzer allerdings per Anwalt gemeldet. Ich habe aber korrekt bezahlt.

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