Miete 12.10

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Miete 12.10

Hallo ,

ich habe einen Mietvertrag bis 31.12.2010 !
Am 30.11.2010 wurde die Wohnung in meinem Beisein mit allen Schlüsseln an den Nachmieter übergeben .
Der hat dann auch gleich seine Namenschilder reingemacht und laut aussage der Nachbarn auch schon darin gearbeitet.
Meine Frage :
Findet dieses Urteil bei mir Anwendung

"AG Lörrach, 3 C 2250/98 WM 99,303
Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus,muss
er grundsätzlich die Miete weiterzahlen. Der Vermieter
kann aber keine Zahlungen mehr verlangen,
sobald er die Wohnung einem Dritten überlässt
oder zum Zwecke der Renovierung selbst
nutzt."

oder muß ich für Dezember die Miete noch zahlen ???

Danke


-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen