Hallo ,
ich habe einen Mietvertrag bis 31.12.2010 !
Am 30.11.2010 wurde die Wohnung in meinem Beisein mit allen Schlüsseln an den Nachmieter übergeben .
Der hat dann auch gleich seine Namenschilder reingemacht und laut aussage der Nachbarn auch schon darin gearbeitet.
Meine Frage :
Findet dieses Urteil bei mir Anwendung
"AG Lörrach, 3 C 2250/98
WM 99,303
Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus,muss
er grundsätzlich die Miete weiterzahlen. Der Vermieter
kann aber keine Zahlungen mehr verlangen,
sobald er die Wohnung einem Dritten überlässt
oder zum Zwecke der Renovierung selbst
nutzt."
oder muß ich für Dezember die Miete noch zahlen ???
Danke
-----------------
" "
Miete 12.10
6. Januar 2011
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Frage vom 6. Januar 2011 | 13:57
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 38x hilfreich)
Miete 12.10
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2011 | 14:00
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. Januar 2011 | 14:11
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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