Mietbeginn / Gültigkeit

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Grukw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietbeginn / Gültigkeit

Hallo,

ich habe vor drei Wochen einen Mietvertrag unterschrieben, diesen aber noch nicht vom Vermieter unterschrieben zurück bekommen.
Ist dieser Vertrag nun schon rechtswirksam?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Theoretisch kommt ein Mietvertrag dann zustande - und ist rechtswirksam - wenn sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einigen.
Dies wird schriftlich damit dokumentiert, daß in der Regel der Vermieter dem Mieter ein nichtunterzeichnetes Formular mit den vereinbarten Bedingungen übersendet und der Mieter dies akzeptiert.
Dann bekommt er ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.

Insofern scheint zu diesem Zeitpunkt der Mietvertrag rechtswirksam zu sein.

Aber auf einen rechtswirksamen Mietvertrag kommt es letztlich nicht an, sondern nur auf die Vertragserfüllung. Und hier hat der Mieter erst dann Sicherheit, wenn ihm der Besitz an der Mietsache eingeräumt wurde, d.h. er die Schlüssel hat.

Zuvor ist alles kalter Kaffee und kaum das Papier wert, auf das es geschrieben ist. Mir sind Fälle bekannt, wo die Mieter bereits einen unterschriebenen Mietvertrag hatten und mit dem Möbelwagen dastanden und trotzdem nicht in die Wohnung kamen, weil es sich der Vermieter anders überlegt hat. Übrigens: Den angestrengten Prozeß haben die Mieter verloren...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Übrigens: Den angestrengten Prozeß haben die Mieter verloren...
Das würde ich aber nicht als Grundstein sehen - kommt wohl eher auf den Einzelfall an.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wohl der ewige Albtraum aller Bräute, daß der Bräutigam auf dem Standesamt NEIN sagt.

Wolfgang


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