Mietaufhebungsvertrag

19. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag

Hallo!

Es wurde fristlos (berechtigt) gekündigt. Der Mieter zieht nicht aus. Lohnt es sich da nicht (sowohl für Mieter- auch Vermieterseite), da einfach eine Abfindung in Höhe von 1000-2000 Euro hinzublättern, also Mietaufhebungsvertrag, statt einen Räumungsprozess zu erwirken?



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das muss jeder für sich entscheiden.

Es ist zumindest nicht ganz abwegig, darüber nachzudenken.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich hab das bei Mietrückständen schon so gemacht, ist billiger wie eine Räumungsklage.

Aber: wenn er dennoch nicht auszieht, bleibt Dir nur noch die Klage.

Wurde wegen Rückständen gekündigt ?? Dann wirst Du auf den Kosten der Räumungsklage vermutlich sitzen bleiben.

Wurde wegen was anderes gekündigt ? Dann wird er vermutlich eher ausziehen, weil er weiss, es wird sonst teuer.

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"Chylla"

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#3
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)

Meinst du weil bei Zahlungsrückstands-Mieter üblicherweise nichts mehr zu holen ist?

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

so ist es, und wenn was später zu holen wäre, müsste man das durch immer neue, kostenpflichtige Zwangsvollstreckungsversuche immer wieder probieren.

Es sei denn, man bekommt einen Tipp, dass er neuerdings gut verdient und versucht eine Lohnpfändung.

Lieber Teil-Schuldenerlass durch Aufhebungsvertag. Ich hab meinen Mieter bei der Obdachlosenhilfe angemeldet, für ihn Wohnungsgeld beantragt und alles mögliche. Aber er ist dann nicht hin, bzw. hat die Unterlagen nicht beigebracht. Und irgendwann ist er in einem alten Wohnwagen gelandet.

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"Chylla"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter zieht nicht aus. Lohnt es sich da nicht (sowohl für Mieter- auch Vermieterseite), da einfach eine Abfindung in Höhe von 1000-2000 Euro hinzublättern, also Mietaufhebungsvertrag, statt einen Räumungsprozess zu erwirken? <hr size=1 noshade>

Es kann einen Vorteil bei Zeit und Kosten bedeuten, muss es aber nicht.



Mit der Benennung als Mietaufhebungsvertrag sollte man jedoch auf jeden Fall vorsichtig sein, da der Mietvertrag durch die Kündigung unter Umständen bereits nicht mehr existent ist.

Es sei denn man hat bereits in der Kündigung den § 545 BGB berücksichtigt und entsprechend formuliert.
Dann sollte die Benennung als Mietaufhebungsvertrag keinesfalls erfolgen.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 20.07.2013 00:33

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Manchmal macht es alleine schon oder nur die Aussicht auf GELD nach tatsächlichem Auszug.

Wenn man Sicherheit möchte - z.B. weil die Zeit drängt und man kurz davor steht die Räumungsklage einzureichen:

> notarielle Auszugsvereinbarung zum ..... samt Verzicht auf Räumungsschutz und samt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung/Zwangsräumung

Der Notar sollte eigentlich den passenden Text parat haben.
Aus einer solchen Urkunde könnte direkt vollstreckt/zwangsgeräumt werden (ohne vorherige Räumungsklage)

Spart Dir 'ne Menge neuer Geld(forderungen)/Zeit/Ärger - ist aber alles eine Frage, wie/ob Du es dem Nichtauszugswilligen Mieter schmackhaft machen kannst.
Menschen, die eh schon wissen, dass sie ihre Schulden, die sie schon haben oder noch produzieren, niemals werden bezahlen können, sind mit Vernunftsgründen leider nur eher selten zu überzeugen




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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#7
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
> notarielle Auszugsvereinbarung


Klingt gut! Aber das auch wirklich bei Mietverhältnissen über Wohnraum? Sowas kenne ich lediglich bei gewerblichen Mietverhältnissen.

Welche Alternativen gibt es denn noch, einen Räumungstitel zu erwirken?

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""

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
auch wirklich bei Mietverhältnissen über Wohnraum?

die Gerichte sind sich da offensichtlich selbst nicht einig
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=26253
ob unser GVZ daraufhin die Zwangsräumung ausgeführt hätte, musste ich glücklicherweise nicht in Erfahrung bringen - das Schriftstück war offensichtlich überzeugend genug
wenn Du es genau für Dich wissen willst, sprichst Du am besten mit den zuständigen GVZ
Zumindest stehen die Chancen auf schnellen gerichtlichen Räumungstitel besser je besser Du Vorarbeit geleistet hast

Auch in einer 2008 für den Bund (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) erstellten Studie wird übrigens ausdrücklich darauf verwiesen
Die (notarielle) Räumungsvereinbarung ist kein Allheilmittel zur Umgehung langer Räumungs-
verfahren. Sie besitzt jedoch eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung auf die Mieter, die sich in aller Regel der vereinbarten Räumung nicht entziehen werden.


Leider ist das Dokument nur noch über Google-Cache zu finden (ob das so funktioniert weiss ich nicht)

ansonsten: welche Alternativen Räumungstitel zu erwirken? > da gibt es keine - ein klarer Räumungstitel ist nur gerichtlich zwangsweise zu bekommen

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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