Hallo ,
angenommen Fam. X wohnt seit 6 Jahren in einem Reihenhaus ohne Probleme.VM Y möchte das Haus verkaufen und kündigt fristgemäss zum 31.08.2010 durch Advokat Z. Begründung §573 (2) BGB
wirtschaftl. Verwertung. Fam. X weiß ,das sie ausziehen muß nur so plötzlich ? Legt fristgemäß Widerspruch ein und fordert die Kündigungsfrist um ein Jahr zu verlängern 31.08.2011.Bietet gleichzeitig an falls sie eher etwas finden,wovon sie ausgehen, das bestehende Mietverhältnis per Mietaufhebungsvertrag kurzfristig zu beenden.
Vorteile für beide Parteien ,ihnen bleiben die zirka € 4000 Anwalts- und Gerichtskosten erspart.
Denn niemand weiß ,wie Richter A urteilt ?
Wer kann mir dazu seine Meinung sagen, aus Sicht der M oder VM ?
Schönes Wochenende
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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "
Möglicher Mietaufhebungsvertrag, um Kündigung wegen Verwertung auszuweichen?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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Ich schließe mich an. Woher 12.000,- Euro kommen sollen, ist bei Weitem nicht ersichtlich. Wahrscheinlich hat irgendwann mal ein Mietrechtsstreit über 2 Instanzen, Gutachten und Vollstreckungskosten einen solchen Betrag gekostet, das heißt aber noch lange nicht, dass dies übliche Kosten sind.
Der Grundsatz ist, dass der beabsichtigte Verkauf eines Grundstücks keine Kündigung rechtfertigt !!
Es gibt zwar diese Regelung bzgl der wirtschaftlichen Verwertung, allerdings kann man sich bei Weitem nicht so einfach darauf berufen, wie es vielleicht auf dem Brief des Anwalts klingt.
Wahrscheinlicher ist es eher, dass ihr gar nicht ausziehen müsst. Wenn der Vermieter aber unbedingt das Haus leer verlaufen will, dann seid ihr in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition (Stichwort Abfindung, Umzugskosten etc.)
Alleine schon wegen der "Waffengleichheit" solltet ihr unbedingt einen Anwalt einschalten.
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"justice"
--- editiert vom Admin
Danke für die Anworten sehe es genauso. Wir sind ja auch auf der Suche ,nur schnell lässt sich nichts finden.
Der Advokat wird natürlich dem VM zum Gerichtsgang raten. Der VM hat wenig Ahnung ,wird es machen. Ein erf. VM würde bestimmt auf einen Mietaufhebungsvertrag eingehen. Vorteil für beide eigentlich.Auszugstermin würde ja feststehn. Glaube auch nicht ,daß der Richter zu Gunsten des VM urteilen wird.
" Aber auf hoher See und vor Gericht... "
viele Grüße
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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "
Ich gebe pawal ja nur ausgesprochen selten recht, aber hier muss ich ihm zustimmen.
Auch der deutsche Mieterbund hat die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und neigt genauso zu Polemik wie jede andere Interessensvertretung auch.
Die Kosten für einen gerichtlichen Rechtsstreit bemessen sich nach dem Streitwert und der ist bereits bei jedem einzelnen Fall unterschiedlich. 12.000,- Euro sind jedenfalls völlig aus der Luft gegriffen. Vermutlich sind hier irgendwelche extremen Sonderkosten mitgerechnet, die theoretisch entstehen können, aber keineswegs üblich sind.
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"justice"
--- editiert vom Admin
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