Meine Wohnung ist kein eingetragener Wohnraum

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.01.2018 11:40:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Wohnung ist kein eingetragener Wohnraum

Hallo liebes Forum,

Ich wende mich an euch, da ich keine Antwort auf meine Frage finde und vor einem Problem stehe. Ich fange mal an:

Seit 4 Jahren wohne ich in einer Souterrainwohnung, meine miete kommt aktuell vom Amt. Mein Vermieter war vor wenigen Tagen bei mir, und meinte das meine Wohnung nur ein "kellerraum / Hausmeisterraum" ist, und die Wohnung kann nicht umgebaut werden sodass sie die aktuellen Bestimmungen (Deckenhöhe, Brandschutz etc) erfüllt.

Mein Vermieter hat mir jetzt gesagt, dass ich aus der Wohnung ausziehen muss. Er schreibt mir natürlich eine gute Referenz und würde auch mit meinen neuen Vermietern ( sofern ich eine neue Wohnung finde ) reden, damit ich eine gute chance auf eine neue Wohnung habe.

Wie sieht es rechtlich aus..?

Ich wusste nichts davon das meine Wohnung eigentlich keine Wohnung ist, sondern nur ein "kellerraum/Hausmeisterraum".

Muss ich mir jetzt eigenständig eine Wohnung suchen? Habe ich irgendwelche Ansprüche? Oder sitze ich nach 3 Monaten oder wie lang auch meine Kündigungsfrist ist auf der Straße? Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht bekommen, aber klare worte das meine Wohnung nicht mehr länger an mich vermietet werden darf und laut Aussage meines Vermieters soll ich mir jetzt halt eine neue Wohnung suchen.. die gestezlichen Bedingungen für Wohnraum sind in meiner Wohnung nicht erfüllt und können auch nicht erfüllt werden das steht jedenfalls fest!

Was ich vielleicht noch sagen mag, meine Wohnung hat mir schon lang nicht mehr gefallen, sie ist verhältnismäßig sehr teuer und hat klein. Ich zahle in normaler Lage 500 euro für eine 1 Zimmer wohnung.

Kann mir jemand helfen? Kennt sich jemand gut in diesem Thema aus? Ich wäre euch sehr verbunden..

Mfg


-- Editiert von DieKleine93 am 12.01.2018 03:39

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Das ist in erster Linie das Problem des Vermieters. Er möge das Schreiben vom Bauamt zur Verfügung stellen, damit man mit dem Jobcenter die Notwendigkeit des Umzugs klären kann. Nur dann hat man auch Anspruch auf z.B. Übernahme der Umzugskosten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Da es sich um ein Verschulden des Vermieters handelt, muss der alle Folgekosten (Umzug, Makler usw.) zahlen.

Aber zunächst einmal muss der Vermieter Dir kündigen.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von DieKleine93):
Was ich vielleicht noch sagen mag, meine Wohnung hat mir schon lang nicht mehr gefallen, sie ist verhältnismäßig sehr teuer und hat klein. Ich zahle in normaler Lage 500 euro für eine 1 Zimmer wohnung.

Bisher kam keine schriftliche Kündigung?
Erst mal warten, man, sich vorab um was umschauen, jedoch wie schon andere erwähnt hatten, dann dafür vom Vermieter Umzug usw sich bezahlen lassen.
Richtig handeln muss man erst wenn eine schriftliche Kündigung mit entsprechender Begründung vorliegt.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Es gibt auch keinen Kündigungsgrund, denn der Kündigungsgrund ( kein Wohnraum) bestand schon zu Beginn des Mietverhältnisses.
Ausnahme: Sind die Räume lt. Mietvertrag auch zu Wohnzwecken vermietet ?
Wenn Räume zum Beispiel als Lagerraum vermietet werden und der Mieter dort einfach einzieht, besteht kein Kündigungsschutz.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es gibt auch keinen Kündigungsgrund

Den gibt es derzeit nicht, aber das ändert sich, wenn die Nutzungsuntersagung vom Bauamt kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: Der Vermieter denkt, dass Sie dumm sind und sich mit dieser Ausrede kostengünstig aus der Wohnung vertreiben könnte.
Fallen Sie darauf nicht hinein!

Es besteht ein gültiger Wohn-Mietvertrag. Diesen kann der Vermieter nur mit bestimmten Gründen wirksam kündigen. Wenn das Bauamt die Nutzung untersagt, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig - und das wird teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Den gibt es derzeit nicht, aber das ändert sich, wenn die Nutzungsuntersagung vom Bauamt kommt.


Der Vermieter müsste sich ja erst einmal selbst beim Bauamt anschwärzen, um diese Nutzungsuntersagung zu bekommen. Das ist doch eher unwahrscheinlich.
Der Mieter kann über eine Akteneinsicht ja auch rausbekommen, ob der Vermieter das Bauamt angelogen hat.

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#8
 Von 
guest-12325.01.2018 11:40:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen antworten. Eine schriftliche Kündigung kam noch nicht, ich hatte nur ein Gespräch mit meinem Vermieter der mir die aktuelle Lage deutlich gemacht hat. Fakt ist, meine Wohnung ist kein Wohnraum und wird es auch nie werden da mein die Fenster nicht vergrößern kann. ( Liegt daran das Stahlträger unter den Fenstern sind )

Tasti123 du hast geschrieben "Er möge das Schreiben vom Bauamt zur Verfügung stellen, damit man mit dem Jobcenter die Notwendigkeit des Umzugs klären kann. Nur dann hat man auch Anspruch auf z.B. Übernahme der Umzugskosten."

Stimmt das so? Soll ich so vorgehen?

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#9
 Von 
guest-12325.01.2018 11:40:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen antworten. Eine schriftliche Kündigung kam noch nicht, ich hatte nur ein Gespräch mit meinem Vermieter der mir die aktuelle Lage deutlich gemacht hat. Fakt ist, meine Wohnung ist kein Wohnraum und wird es auch nie werden da mein die Fenster nicht vergrößern kann. ( Liegt daran das Stahlträger unter den Fenstern sind )

Tasti123 du hast geschrieben "Er möge das Schreiben vom Bauamt zur Verfügung stellen, damit man mit dem Jobcenter die Notwendigkeit des Umzugs klären kann. Nur dann hat man auch Anspruch auf z.B. Übernahme der Umzugskosten."

Stimmt das so? Soll ich so vorgehen? Unter anderem, habe ich sehr das Gefühl, das mein Vermieter langsam richtig "angst" hat..

Ich muss dazu auch noch sagen, meine Wohnung ist verhältnismäßig sehr teuer für die Gegend.. und mein Vermieter ist so ein Geldbaron, dass es mir das letzte Jahr 2 mal die miete sogar noch erhöht hat.. Zu der Zeit war er nicht so freundlich wie er es jetzt ist

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Vermieter müsste sich ja erst einmal selbst beim Bauamt anschwärzen, um diese Nutzungsuntersagung zu bekommen.

Da gibt es genug Alternativen.



Zitat (von vundaal76):
Der Mieter kann über eine Akteneinsicht ja auch rausbekommen, ob der Vermieter das Bauamt angelogen hat.

Super Idee.
Dann weis das Bauamt endlich Bescheid wenns nur ein Trick des Vermieters gewesen wäre.


Zitat (von DieKleine93):
"Er möge das Schreiben vom Bauamt zur Verfügung stellen, damit man mit dem Jobcenter die Notwendigkeit des Umzugs klären kann. Nur dann hat man auch Anspruch auf z.B. Übernahme der Umzugskosten."

Das Amt streckt die Kosten vor und holt sich die dann vom Vermierter wieder zurück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Also zunächst mal sitzt du nicht einfach plötzlich auf der Straße.
Falls sich das Bauamt einschaltet, dann erhält dein Vermieter erstmal Gelegenheit zu einer Stellungnahme und auch zur "Legalisierung" der Wohnung. Kann oder will dein Vermieter die Wohnung nicht legalisieren, dann könnte schlimmstenfalls irgendwann einmal eine Nutzungsuntersagung durch das Bauamt auch an dich direkt ergehen. Falls es tatsächlich soweit käme, dann wäre dein Vermieter dir gegenüber schadenersatzpflichtig.

Die Umstände stellen allerdings keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar - er ist ja selbst dafür verantwortlich. D.h. er muss schon zusehen, wie er dich loskriegt - üblicherweise geschieht das über eine Vereinbarung zur Vertragsauflösung. Das kann nur einvernehmlich erfolgen - damit der Mieter sich darauf einlässt, sind üblicherweise ein paar "Bonbons" fällig - z.B. Übernahme der Umzugskosten, Entschädigung für den Aufwand, ... - und z.B. auch zu deinem Wunschtermin (dann, wenn du eine neue Wohnung in Aussucht hast).

Muss ich mir jetzt eigenständig eine Wohnung suchen?
Wenn du schon sagst, dass die derzeitige Wohnung recht teuer und weniger schön ist, dann ist das doch die Gelegenheit für dich ... natürlich eigenständig zu suchen (bei uns ist es jedenfalls nicht üblich, dass einem Wohnungsangebote einfach so ins Haus flattern).

Warum sollte das Jobcenter Probleme machen, wenn die neue Wohnung günstiger ist?
Jedenfalls wäre das dann deine Sache - ebenso wie es Privatsache deines Vermieters ist, falls er Probleme mit dem Bauamt bekommt bzw. wie er dich davon überzeugen kann einer Vertragsaufhebung zuzustimmen und auszuziehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das ist in einem Punkt nicht richtig.
Die Untersagung der Nutzung durch das Bauamt ist ein zulässiger Kuendigungsgrund.
Im Gesetz beginnt bei der Aufzählung der 4 bekannten Gründen mit "insbesondere"
573(2) BGB.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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