Massiver Baulärm, Mietminderung, evtl. Kündigung?

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sogamanni
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Massiver Baulärm, Mietminderung, evtl. Kündigung?

Hallo,

seit ca. 9 Monaten werden in dem Haus, in dem ich wohne, sowie in den Nachbarhäusern Renovierungsarbeiten durchgeführt: neue Dacheindeckung, neue Isolierung der Dächer, Treppenhausgrundsanierung, ...
Alle Häuser gehören einer Wohnungsgenossenschaft.

Im August 06 bat ich telefonisch, die Isolierungarbeiten am Dach während der Mittagszeit zu unterlassen, da ich im Schichtdienst tätig bin und mich über feste Ruhezeiten zuhause sehr freue... "Wenn durchgearbeitet wird, sind die Arbeiten auch schneller abgeschlossen" wurde mir mitgeteilt und ich hab's eingesehen. 2 Monate später immer noch Radau auf dem Dachboden und ich wohne direkt darunter :(

Ein Bekannter von mir wohnt neben einer Baustelle und bekam von seiner Vermietungsgesellschaft eine Mietminderung, also habe ich per Einschreiben nach einer solchen angefragt, alle Punkte aufgezählt (Baulärm, laufende Kettensägen, Gerüstarbeiten, Kompressoren, ...) das Ganze wohl gemerkt über 9 Monate.

Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Ein 2. Brief als Einschreiben mit Rückantwort blieb ebenfalls unbeantwortet.
Diese "Kopf in den Sand stecken" Taktik regt mich wirklich *sehr* auf und so habe ich in dem 3. Einschreiben (ebenfalls Rückantwort) nochmal alles aufgezählt und zum Schluß geschrieben, wenn ich innerhalb von 7 Werktagen keine Antwort erhalte, sehe ich dies als Zustimmung die Miete um 40% zu kürzen - für die nächsten 6 Monate rückwirkend. Eine Antwort kam natürlich wieder nicht (ich verstehe diese Ignoranz einfach nicht) und ich habe die Miete um 40% gemindert.

Kann mir aufgrund dieser (eigenen) Mietminderung gekündigt werden? Ich denke nicht, dass meine Handlung unüberlegt war, aber es bringt mich einfach auf die Palme, dass die meine Schreiben ignorieren...

Gruß,
Sven

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: eine mietminderung erbittet man nicht. man stellt den mangel fest, kündigt die minderung an und zieht es durch. die heikle frage ist nur, wie hoch die minderung sein kann. (deswegen das eingesparte besser nicht ausgeben).
eine kündigung wegen eines rechtes, das man in anspruch nimmt, kommt nicht infrage: diskriminierungsverbot.

gute nerven wünscht

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