Mangelhafte Isolierung

3. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Brauner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Isolierung

Meine Mietwohnung hat eine mangelhafte Isolierung und durch die Außenwände und die Fensterritzen kommt es kalt in die Wohnung.Es handelt sich um einen Altbau.Ich kann die Wohnung ordnungsgemäß heizen, aber damit verbunden ist natürlich eine hohe Heizkostenabrechnung.Der Mieter wurde bereits mündlich auf die Gegebenheiten hingewiesen. Wie kann ich vorgehen? Kann ich die Miete einfach kürzen? Wenn ja, um wieviel Prozent? Muß ich den Vermieter vorher darauhinweisen und erst die Miete nach einer Frist mindern? Wer toll, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

-----------------
"Der Braune
"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47578 Beiträge, 16821x hilfreich)

Wenn die Isolierung dem Stand den Vorschriften zur zeit der Errichtung des Hauses entspricht kannst Du nichts machen.

Bei den undichten Fenstern kann es etwas anders aussehen, wobei es darauf ankommt, wie undicht sie sind. Außerdem ist der Zustand der Wohnung bei Mietbeginn zu berücksichtigen.

Wenn Du z.B. wusstest, dass es sich um alte Fenster mit z.B. Einfachverglasung handelt, dann kannst Du das im Nachhinein nicht als Magel deklarieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen