Malerarbeiten nach Auszug auf Kosten des Mieters?

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
amiraWood
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Malerarbeiten nach Auszug auf Kosten des Mieters?

Guten Morgen,

ich bin vor ca. 2 Monaten aus einer WG ausgezogen und habe dabei auch mein Zimmer gestrichen. Ebenso eine Türe lackiert, was zugegeben nicht fachgemäß aussah, aber die Türe ansonsten in keiner Weise beschädigt hat. Jetzt hat meine Vermieterin ohne zuvor einen Gutachter zu bestellen mein Zimmer sowie die Türe von einem Maler erneut streichen lassen und hat mir die gesamten Kosten von der Kaution abgezogen!
Ist sie dazu rechtlich befugt?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Nein! Sie hätte Dir die Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

jetzt VM anschreiben zur Rückzahlung der kompletten Kaution auffordern, Frist setzen 10Tage, danach ab zum RA oder selbst Mahnbescheid ausfüllen...
:fight:

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" "

0x Hilfreiche Antwort

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