Malerarbeiten

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
RohFrenzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Malerarbeiten

Hallo
Ich vereinbarte mit meinem vermieter, dass zum auszug er die malerarbeiten übernehmen soll (weggezogen in anderes bundesland und keine zeit mehr dafür gehabt) und das er die kosten davon von der kaution abziehen soll. nun schickte er mir eine kosten aufstellung in der er folgendes berechnet hat "auslegen von folie inkl. abkleben - wand vollflächig 2x streichen inkl. material - deckenfläche 2x streichen inkl. material" das ganze beläuft sich auf 731,49€ ... nun meine frage .. darf er mir überhaupt das 2x streichen in rechnung stellen und darf er mir, obwohl keine mängel an der decke vorhanden waren, diese in rechnung stellen und darf er mir das 2x material so in rechnung stellen?
danke schonmal für eure antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, das darf er.


Ob das ganze dann auch durchsetzbar ist, steht auf einen anderen Blatt.



Die Frage ist halt, was genau das

Zitat:
Ich vereinbarte mit meinem vermieter, dass zum auszug er die malerarbeiten übernehmen soll

beinhaltete und wie man das beweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von RohFrenzy):
Ich vereinbarte mit meinem vermieter, dass zum auszug er die malerarbeiten übernehmen soll (weggezogen in anderes bundesland und keine zeit mehr dafür gehabt) und das er die kosten davon von der kaution abziehen soll.


Du hast den Vermieter beauftragt zu malern und jetzt schickt er Dir die Rechnung. Wo ist das Problem? Er hätte auch über einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers abrechnen können. Dann wäre es vermutlich teuer geworden.

Wie groß ist denn die Wohnung? Hast Du den "Auftrag" im Übergabeprotokoll gegeben?

0x Hilfreiche Antwort

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