Hallo 123recht Benutzer,
ich ziehe jetzt aus meiner Wohnung aus in der Ich seit 6 Jahren wohne. Meine Frage bezieht sich darauf ob ich jetzt die Wohnung Weiss streichen muss? Oder das der Vermieter machen muss. Ich hab von einem neuen Gesetz gehört das mann dazu nicht mehr verpflichtet ist auch wenn es im Mietvertrag drin steht. Einige Wände sind farbig von mir gestaltet worden, einige Weiss.
Vielen dank bereits im voraus.
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Maler arbeiten
Fragen zur Miete?
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Zunächst einmal, wenn der Vermieter die Farbgestaltung vorschreibt, müssen Sie nicht renovieren.
Steht im Mietvertrag dass Sie zu festen Fristen renovieren müssen, brauchen Sie auch nicht zu renovieren.
Sind die Renovierungsfristen variabel, z.B. mit dem Vermerk
"bei Bedarf" alle 3 Jahre" u.s.w., dann müssen Sie renovieren.
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Es stimmt nicht, dass man bei Auszug NICHT mehr renovieren muss. Es kommt immer auf die Formulierung im Vertrag an. Deshalb sollten Sie die Klausel bez. der Renovierung hier einstellen.
Wenn Sie die Wände in eher "ungewöhnlichen Farben" gestrichen haben sollten, kann es sein das Sie auf jeden Fall diese streichen müssen!
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-- Editiert moochi am 16.01.2012 13:31
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