Ich habe gelesen, daß keine Maklerprovision anfällt, wenn der Makler gleichzeitig Hausverwalter ist. Ich wohne in einem Haus zur Miete, das eine Eigentümergemeinschaft ist. Der Verwalter, eine bekannte Bank, hat mir die Wohnung vermittelt und dann eine Provision kassiert. Die Vermieterin, die unseren Mietvertrag unterschrieben hat, habe ich noch nie gesehen.
War es rechtens, eine Makler-Provision von mir zu verlangen ?
Maklerprovision, wenn Makler gleichzeitig Verwalter ist ?
Fragen zur Miete?
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Auszug aus www.mieterbund.de
Mietrecht aktuell
Maklerprovision
Geld zurück, wenn Makler gleichzeitig Verwalter ist
2.479,40 Mark muß ein Makler nach einem Urteil des Landgerichts Hagen (10 S 409/97
) an die Mieter zurückzahlen, denen er eine Wohnung vermittelt hat, weil er für den Wohnungsvermieter Verwaltungstätigkeiten ausgeübt hat.
Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt, daß ein Makler, der gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter der Wohnung ist, keine Maklercourtage verlangen darf.
Das Maklerargument, er habe unentgeltlich für den Vermieter gearbeitet, ließ das Landgericht Hagen nicht gelten. Jede verwaltende Tätigkeit, die zeigt, daß der Vermittelnde vorrangig die Interessen des Vermieters wahrnimmt, reicht aus, um einen Provisionsanspruch entfallen zu lassen. Das gesetzliche Leitbild geht von einem Makler als unabhängigem Vermittler von Verträgen auf dem Gebiet der Wohnungsvermietung aus. Zum anderen gehört zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung der soziale Schutzzweck für den Mieter.
Hier hatte der Makler nicht nur Gefälligkeitsleistungen erbracht, sondern die Vermietung für den Vermieter komplett durchgeführt. Der Makler hatte den Mietvertrag ausgesucht, ausgefüllt, die Mieter ohne Rückfrage mit dem Vermieter ausgewählt und für den Vermieter den Mietvertrag unterschrieben.
Weitere Hinweise zum Thema Maklerprovision finden Sie in der Mieterbund-Broschüre Geld sparen beim Umzug, die Sie ebenfalls bei uns im Internet unter der Rubrik Ratgeber bestellen können.
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