Hallo liebe Juristen,
wir sind fünf Studenten und innerhalb eines Miet-Hauses vom Keller ins 3.OG gezogen.
Im Mietvertrag wird die anwesende Maklerin genannt, die ohne Inserat oder sonstige Leistung 2.500 Euro von uns (leider auch noch in Bar) bekommen hat.
Abgesehen davon, dass dies meiner Auffassung von Wertschöpfung widerspricht - was sagt das Gesetz dazu? Darf die Maklerin Geld für eine nicht erbrachte leistung nehmen, und wenn nicht, haben wir eine Chance das geld zurückzufordern oder nur unser Vermieter?
Eine Quittung gab es nicht, aber der Nachweis durch die Nennung im Mietvertrag sollte hoffentlich gegeben sein.
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"Entweder diese scheußliche Tapete geht, oder ich. (Letzte Worte O.Wilde)"
Makler-Courtage ohne Makler-Leistung?
24. Oktober 2012
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Frage vom 24. Oktober 2012 | 18:39
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler-Courtage ohne Makler-Leistung?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2012 | 19:33
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
Warum habt ihr denn die Prov bezahlt?
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#2
Antwort vom 26. Oktober 2012 | 15:27
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Das läßt sich nicht so einfach beantworten.
Sie hat ja wohl vermittelt, denn sie hat Ihnen
ja die Wohnung im 3. OG angeboten.
Allerdings darf die Provision nicht mehr als 2
Kaltmieten betragen.
Ist die Maklerin verwandt oder verschwägert mit dem Vermieter,darf sie keine Provision verlangen.
Aber, Kosten geteilt durch 5 ist für jeden tragbar.
Deshalb meine Empfehlung: "Frag einen Anwalt".
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2012 | 17:49
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:
Ist die Maklerin verwandt oder verschwägert mit dem Vermieter,darf sie keine Provision verlangen.
Ganz so eng gefasst ist ist die Regelung gem. dem Wohnvermittlungsgesetz §2 sowie einschägiger Urteile allerdings nicht! Oder gibt's hier neuere Urteile?
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